Allgemeinverfügung: Definition, einfache Erklärung, Varianten und wie der Erlass einer Allgemeinverfügung abläuft

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Eine Allgemeinverfügung ist eine Entscheidung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, die von einer Behörde getroffen wird. Sie hat unmittelbare Rechtswirkung nach außen und gilt für eine unbestimmte Anzahl von Adressaten. Ein Beispiel hierfür ist eine Allgemeinverfügung einer Stadt, die einen verkaufsoffenen Sonntag erlaubt und für alle Einwohner gültig ist.

Definition: Was ist eine Allgemeinverfügung?

Es besteht keine Formvorschrift für Allgemeinverfügungen, sodass diese sowohl mündlich als auch schriftlich bekanntgegeben werden können. Obwohl eine schriftliche Bekanntgabe empfehlenswert ist, besteht keine zwingende Notwendigkeit dazu. Zudem kann die Bekanntgabe auch an einem öffentlichen Ort erfolgen.

Arten der Allgemeinverfügung

Die verschiedenen Arten von Allgemeinverfügungen – Eine kurze Übersicht.

Die adressatenbezogene Allgemeinverfügung

Die adressatenbezogene Allgemeinverfügung ist eine rechtliche Anordnung, die für eine unbestimmte Anzahl von Personen gilt und sich auf eine spezifische Situation bezieht. Ein gängiges Beispiel dafür ist das Verbot, Baustellen zu betreten, das oft von Bürgermeistern ausgesprochen wird und durch entsprechende Schilder kommuniziert wird.

Die Verfügung der Bundespolizei, die das Verbot von alkoholischen Getränken in Regionalzügen vor und nach einem Fußballspiel beinhaltet, gilt als adressatenbezogene Allgemeinverfügung und wendet sich an alle Personen, die an dem betreffenden Tag in den Zügen unterwegs sind. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat dies am 26. Oktober 2012 im Urteil 4 MB 71/12 festgestellt.

Die sachbezogene Allgemeinverfügung

Die sachbezogene Allgemeinverfügung wird auch als „dinglicher Verwaltungsakt“ bezeichnet und betrifft die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache. Ein Beispiel hierfür ist die Widmung einer Straße oder eines öffentlichen Platzes.

Die benutzungsregelnde Allgemeinverfügung

Für die Allgemeinheit sind die Nutzungsbedingungen einer öffentlichen Einrichtung durch eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung festgelegt, die von jedem Bürger eingehalten werden muss.

Erlass einer Allgemeinverfügung

Eine Allgemeinverfügung ist als spezielle Form des Verwaltungsaktes definiert. Sie richtet sich nicht an eine spezifische Person, sondern an einen definierten Adressatenkreis, der auf allgemeinen Merkmalen basiert, was sie von einfachen Verwaltungsakten unterscheidet.

Es besteht die Möglichkeit, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, ohne dass eine Anhörung aller Beteiligten stattfindet. Diese Praxis ist aufgrund der hohen Anzahl an betroffenen Personen in der Praxis oft schwierig umzusetzen und ermöglicht es den Beteiligten nicht, zu den Tatsachen Stellung zu beziehen oder sich dazu zu äußern.

Beispiele einer Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügung vom 9. September 2022

Für den Vorauszahlungstermin am 10. September 2022 hat die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossen, die Einkommensteuer-Vorauszahlung zu mindern. Diese Minderung betrifft Einkünfte aus § 13, § 15 oder § 18 EStG und erfolgt durch eine Allgemeinverfügung, sofern kein konkret-individueller Vorauszahlungsbescheid vorliegt. Die Minderung umfasst die Energiepreispauschale gemäß § 112 Absatz 2 EStG.

Allgemeinverfügung vom 7. April 2022

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben eine Allgemeinverfügung erlassen, die besagt, dass Einsprüche und Änderungsanträge bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Abzugs einer zumutbaren Belastung bei der Berücksichtigung von Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen zurückgewiesen werden sollen. (§ 33 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG))

Allgemeinverfügung vom 28. Februar 2022

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben eine Allgemeinverfügung erlassen, die besagt, dass Einsprüche und Änderungsanträge bezüglich der Abziehbarkeit von Erschließungskosten als haushaltsnahe Handwerkerleistungen von Gemeinden auf Anwohner zurückgewiesen werden. (§ 35a Abs. 3 EStG)

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