Wohnung streichen bei Auszug: 2019 gelten diese Regeln

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Wer umzieht, der steht vor der Frage: Muss ich meine Wohnung streichen bei Auszug? 2019 wurde ein neues Mietrecht erlassen. Dabei hat sich einiges geändert, bezüglich der Umlegbarkeit von Modernisierungskosten auf den Mieter. Vermieter müssen jetzt mehr Kosten selber tragen. Ob das auch Auswirkungen auf Mieter hat die ausziehen, erklären wir hier.

Wohnung streichen bei Auszug kann auch 2019 eingefordert werden

2019 wurde das Mietrecht zugunsten der Mieter geändert. Modernisierungskosten dürfen künftig nur noch in geringerem Ausmaß umgelegt werden. Dazu zählen Kosten für bauliche Veränderungen, die den Wohnkomfort erhöhen oder den Energie- oder Wasserverbrauch senken. Das kann zum Beispiel ein neuer Aufzug sein, eine Wärmedämmung oder das Anbringen von Balkonen. Fällt das Wohnung Streichen bei Auszug auch in die 2019 beschlossene Änderung des Mietrechts? Die Antwort ist nein. Malerarbeiten in der Wohnung gelten als Renovierung. Sie stellen den ursprünglichen Wohnkomfort wieder her und verbessern diesen nicht darüber hinaus. Daher gelten immer noch dieselben gesetzlichen Regelungen für Renovierungsarbeiten bei Auszug wie zuvor.

Mit diesen zwei Life Hacks vermeiden Sie Stress beim Wohnung Streichen bei einem Auszug

Eine Wohnung zu dekorieren bedeutet, ihr einen ganz eigenen Charakter zu verleihen. Vielleicht finden Sie selbst auch Bilder oder Dekorationsgegenstände an den Wänden schön, scheuen sich aber davor zu viele Löcher zu bohren. Wir haben hier die Lösung für Sie, wie Sie ohne Löcher zu bohren Ihre Wände individuell gestalten können.

  • Bilder ohne Nägel und Schrauben aufhängen

    In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie einfach es ist in wenigen Minuten Bilder ohne Werkzeug an die Wand zu bekommen. Mit der Bilderkralle geht das ganz einfach. Im Nu hängt das Bild und ist auch genauso schnell wieder abgenommen. Ob beim Auszug oder weil Sie Ihre Wohnung umdekorieren. Mit der Bilderkralle geht das schnell und ohne Löcher.

  • Badezimmerhaken im Bad ohne Löcher anbringen

    Im Bad ist es mitunter praktisch, viele Haken und Halterungen anzubringen. Diese sorgen für viel Ordnung auf kleinem Raum. In einer Mietwohnung ist es allerdings ratsam, dafür nicht die Fliesen anzubohren. Mit diesem Life Hack zeigen wir Ihnen, wie sie sicher und stabil einen Badezimmerhaken an der Wand befestigen, ganz ohne ein Loch zu bohren. Genauso leicht, wie das Badaccessoire angebracht wird, lässt es sich später auch wieder entfernen: rückstandslos!

Wann muss ich meine Wohnung streichen bei einem Auszug? 2019 bleibt alles beim Alten

Laut Gesetz gibt es keine generelle Renovierungspflicht bei einem Auszug für den Mieter. Das bedeutet, dass Sie die Wohnung grundsätzlich einmal besenrein zu hinterlassen haben. Die Böden müssen sauber gekehrt sein, die Teppiche gesaugt und grobe Flecken gehören entfernt.

Nur unter bestimmten Umständen müssen Sie auch kleinere Schönheitsreparaturen an der Wohnung vornehmen. Haben Sie etwa über das übliche Maß hinaus Löcher in die Wände geschlagen, dann sollten diese wieder verschlossen werden.

Ist eine Wand sehr verwohnt, müssen Sie diese streichen, ist sie aber noch gut in Schuß nicht. Bei bunten Wänden kann der Vermieter verlangen, diese in einer neutralen Farbe zu streichen. Aber nur, wenn die Wohnung mit neutralen Farben übergeben wurde. Eine neutrale Farbe muss jedoch nicht rein weiß sein.

Steht in Ihrem Mietvertrag eine Renovierungsklausel, die starren Vorgaben folgt, dann ist diese nichtig. Die Formulierung muss flexibel lauten, um überhaupt gültig zu sein. Sätze wie: Bei Auszug hat der Mieter die Wohnung zu streichen sind also hinfällig.

Mieter können darüber hinaus nicht verpflichtet werden, Türstöcke oder Heizkörper zu streichen. Dies fällt laut Ansicht des BGH nicht mehr unter kleine Schönheitsreparaturen.
Anders ist es, wenn in Ihrem Mietvertrag eine regelmäßige Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen vereinbart ist. Diesen müssen Sie nachkommen und im Zweifelsfall bei einem Auszug auch noch nachträglich ableisten. Müssen Sie zum Beispiel die Küche alle 3 Jahre neu streichen und ziehen nach 4 Jahren aus ohne dies einmal gemacht zu haben wird es spätestens dann fällig.

Sind Sie ursprünglich in eine unrenovierte Wohnung gezogen, dann müssen Sie gar keine Schönheitsreparaturen vornehmen: egal wie die Vereinbarung mit dem Vermieter dazu lautet. Hierzu gibt es sogar ein aktuelles Urteil des BGH vom 22.08.2018 AZ VIII ZR 277/16.

  • Wer muss die Wohnung streichen bei einem Auszug? Müssen Sie 2019 eine Fachfirma beauftragen?

    Oftmals wünschen sich Vermieter, dass die Renovierung der Wohnung von einem Fachbetrieb durchgeführt wird. Bislang kam er damit vor Gericht nicht durch. Wie wird dieses Prozedere die Wohnung durch den Malermeister streichen zu lassen beim Auszug im neuen Gesetz 2019 behandelt? Eine gute Nachricht für Sie: Der Vermieter hat immer noch kein Recht darauf, Sie zu zwingen Malerarbeiten durch einen Fachbetrieb ausführen zu lassen. Sie dürfen diese selbst durchführen, solange sie fachgerecht erledigt werden. Und so muss es auch im Mietvertrag stehen. Formulierungen wie „fachmännisch“ oder „durch einen Fachbetrieb“ sind unzulässig und machen die gesamte Klausel unwirksam.

    Häufig gibt es Unstimmigkeiten bezüglich der Notwendigkeit einer Renovierung. Der Mieter zieht aus und der Vermieter klagt auf Schadenersatz. Dabei legt er ein Angebot einer Fachfirma bei Gericht vor, um die Kosten zu belegen. Wenn Ihnen dieses Angebot sehr hoch vorkommt, dann haben Sie laut BGH das ausdrückliche Recht ein eigenes Angebot einzuholen. So können Sie im Zweifelsfall noch ein paar Hundert Euro sparen.

  • Wann bekommen Sie die Kaution zurück?

    Im Prinzip können sie ihre Kaution zurückfordern, sobald die Wohnung übergeben ist und alle Anliegen des Vermieters geklärt sind. Das muss aber nicht zwangsläufig direkt beim Auszug der Fall sein. Vielmehr darf der Vermieter sich eine sogenannten Überlegungsfrist einräumen, um versteckte Mängel, die erst nach dem Auszug offensichtlich werden anzuzeigen.

    Auch die Nebenkostenabrechnung steht einer schnellen Auszahlung der Kaution oft entgegen. Der Vermieter ist dafür selbst auf die Abrechnung von anderer Seite angewiesen, wie Hausmeister, Hausverwaltung, Stadtverwaltung oder Versorgungsbetriebe. Wenn diese noch aussteht, dann kann das die Kautionsauszahlung verzögern. Sie können sich allerdings unter Umständen mit Ihrem Vermieter auf eine Abgeltung über eine Pauschale einigen. Über die Zählerstände sind die ungefähren Verbrauchskosten abschätzbar und aus der alten Nebenkostenabrechnung die weiteren Kosten ersichtlich.

    In der Regel wird die Kaution nach 3 Monaten ausgezahlt. Ansprüche, die der Vermieter noch nach 6 Monaten nicht geltend gemacht hat, verjähren.

Hilfreiche Urteile zum Thema Wohnung streichen bei Auszug in 2019

Wenn Sie strittige Themen bei Ihrer Wohnungsübergabe mit dem Vermieter besprechen wollen, ist es hilfreich, ein paar Präzedenzfälle parat zu haben. So können Sie sehr einfach Ihre Rechte belegen und so mancher Diskussion von vorneherein das Wasser abgraben.

Urteile
Urteil Aktenzeichen Zusammenfassung
BGH, Urteil vom 18.06.2008 VIII ZR 224/07

Farbwahlklausel

Wenn der Vermieter den Mieter zu Schönheitsreparaturen während der Mietzeit verpflichtet, dann darf er hier keine Farbvorgabe machen, sonst ist die Klausel unwirksam. Die Farbwahl bei Rückgabe muss vertraglich eine Bandbreite der Auswahl zulassen.

BGH, Urteil vom 14. 05. 2003 VIII ZR 308/02

Summierungseffekt (Zusammentreffen zweier Formularklauseln)

Wenn in einem Mietvertrag zwei Klauseln zusammentreffen, die in Summe den Mieter benachteiligen so sind diese unwirksam. Beispiel: Eine Verpflichtung zu laufenden Schönheitsreparaturen trifft auf die Verpflichtung zur Renovierung bei Auszug.

BGH, Urteile vom 05. 04. 2006 VIII ZR 109/05 und VIII ZR 152/05

Tapetenentfernungsklausel

Steht im Mietvertrag, dass der Mieter verpflichtet ist, alle selbst angebrachten oder übernommenen Tapeten zu entfernen ist diese Klausel unwirksam. Dies stellt eine Benachteiligung dar, da etwaige Schönheitsreparaturen während der Mietzeit nicht berücksichtigt werden.

Das Übergabeprotokoll: Wichtig bei Ein- und Auszug

Um sich sehr gut abzusichern, raten wir Ihnen dringend ein Wohnungsübergabeprotokoll anzufertigen. Beim Einzug halten Sie hier alle bereits vorhandenen Schäden fest. Seien sie dabei sehr genau und akribisch und schreiben Sie auch kleine Schäden, die der Vermieter abtun möchte, auf. Fotografieren Sie die Schäden zusätzlich und lassen Sie den Vermieter alles unterschreiben.

Wenn Sie beim Einzug sehr genau dokumentiert haben, werden Sie beim Auszug weniger Stress haben. Denn jetzt kann der Vermieter Sie nicht mehr für Schäden, die bereits vorhanden waren, zur Rechenschaft ziehen. Trotzdem gilt auch hier, alle neue Schäden im Übergabeprotokoll zu vermerken und zu fotografieren.

So haben Sie eine Grundlage für den Wiederspruch, falls der Vermieter später zu viel Schadenersatz einfordert. Halten Sie auch den Zustand der Wände fest. Dieser ist entscheidend, ob Sie die Wohnung streichen müssen bei einem Auszug. Auch 2019 lassen sich hier noch ältere Präzedenzfälle zur Beurteilung einbringen.

Checkliste: Das sollten Sie beim Auszug beachten

Mit dieser Liste sind Sie für einen reibungslosen Ablauf der Wohnungsübergabe gut gerüstet:

  • Ein Vorabtermin mit dem Vermieter kann böse Überraschungen bei der Übergabe vermeiden. Hier werden die notwendigen Schönheitsreparaturen bereits besprochen.
  • Vor der Übergabe muss die Wohnung leer sein. Planen Sie also genug Zeit für den eigentlichen Auszug ein, damit das gewährleistet ist.
  • Selbstverständlich sollten auch alle Schönheitsreparaturen bereits zur Übergabe fertig sein. Sie kommen nach der Übergabe nicht mehr in die Wohnung und der Vermieter kann dann einen teuren Fachbertrieb zu Ihren Lasten beauftragen.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter über etwaige bauliche Veränderungen, die sie in der Wohnung vorgenommen haben. Unter Umständen müssen diese rückgebaut werden, selbst wenn sie zuvor genehmigt waren.
  • Eine Übergabe muss im Hellen stattfinden. Wenn Sie alle Lampen demontieren, dann sorgen Sie zumindest für nackte Glühbirnen, die von der Decke baumeln. Alternativ vereinbaren Sie einen Termin tagsüber: Achtung bei Räumen ohne Fenster, hier brauchen Sie eine elektrische Beleuchtung.
  • Stellen Sie sicher, dass die Wohnung besenrein ist.
  • Nehmen Sie das Übergabeprotokoll vom Einzug mit und halten Sie eines für die Abnahme zum Auszug bereit. Auch ein Fotoapparat und ein Zeuge, der sie begleitet und das Protokoll mit unterschreibt, gehören zu diesem Punkt.
  • Bei der abschließenden Übergabe müssen Sie alle Schlüssel an den Vermieter aushändigen. Achten Sie darauf Garagenschlüssel, Gartentorschlüssel, Briefkastenschlüssel oder Duplikate, die sie selbst angefertigt haben, nicht zu vergessen.
  • Dokumentieren Sie die Zählerstände der Wasseruhr und des Stromzählers. Am Besten machen Sie hier auch ein Foto, schreiben den Wert ins Übergabeprotokoll und lassen diesen vom Vermieter ebenfalls abzeichnen.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient nur einer unverbindlichen Information. Er ersetzt keine Rechtberatung durch einen Fachanwalt. Bitte wenden Sie sich im Streitfall an Ihren Rechtsbeistand.

5 Kommentare

  1. Wohnung streichen ja oder nein?

    Hallo
    Seit kurzem bin ich Vermieterin. Ist es so das alles einfach alles im Mietvertrag festgehalten sein muss?
    Das ich jetzt schon fixieren muss wie es beim Auszug irgendwann laufen soll?
    Gelten die Punkte die ich heute mit meinem Mieter vereinbare auch in ?? Jahren noch?
    Ich fürchte ich kann da allerhand falsch machen.
    Kann mir Jemand dabei helfen, mir Tipps geben?

    Ich sag mal lieben Dank

    Jochen

    • Hallo Jochen

      Ja ich kann dir nur raten, mache alles einfach alles schriftlich. Du weißt nicht wie es in ein paar Jahren sein wird. Ob da alles immer noch Friede Freude Eierkuchen ist. und dann bist du froh für jeden Punkt den du schriftlich fixiert hast.

      • Hallo Jochen

        Wenn man unsere Eltern so reden hört, dann zählt in ihrer Zeit ein Handschlag, ein Wort. Heute schein das verloren gegangen zu sein. So nach dem Motto: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.
        Schade find ich das auf jeden Fall. Weil es bedeutet nichts anders, dass das gesprochene Wort nichts mehr zählt. Vertrauen gibts nicht mehr.
        Schade wirklich, geht ein wertvolles Gut verloren. Also die einzige Konsequenz, nur was schriftlich gemacht ist, zählt.

        Tja so ist das nun mal

        Bela

  2. Hallo,

    Welches Urteil besagt, dass Türstöcke (Türrahmen?) und Heizkörper nicht mehr als Schönehitsreparaturen gelten?

  3. Hallo Stefan

    Ich hätte da eine Idee, in welchem Urteil das steht keine Ahnung.

    Auf jeden Fall solltest du die Schönheitsreparaturklausel prüfen lassen

    In mega vielen Mietverträgen sind die Formulierungen zu den Schönheitsreparaturen unwirksam.
    Wenn das der Fall wäre würde dich das auf jeden Fall viel Zeit und Geld sparen.

    Vielleicht hilft dir das ja

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