Renovierung Mietwohnung: Drei Tipps für weniger Renovierungsarbeit

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Renovierung Mietwohnung“: Das wird häufig den Mietern übergeben. Laut Vertrag sollen diese die Schönheitsreparaturen durchführen. Schnell stehen Sie vor viel Arbeit und vielleicht auch vor Streit mit dem Vermieter. Mit unseren drei Life Hacks haben Sie die Möglichkeit, von Anfang an dafür zu sorgen, dass Sie nur wenige Renovierungsarbeiten durchführen müssen und nur eine geringe Anzahl an Dübellöchern benötigen.

Mit diesen drei Tipps die Löcher in der Wand reduzieren

Geht es um die Renovierung einer Mietwohnung, stehen hier nicht selten die Dübellöcher im Fokus. Die Löcher in den Wänden sind eine wichtige Grundlage für verschiedene Befestigungen. Sie werden benötigt, um Schränke zu sichern, aber auch um Handtücher aufzuhängen und Bilder zu befestigen. Doch nicht für alle dieser Arbeiten sind die Dübellöcher wirklich notwendig. Wir haben uns auf die Suche nach Alternativen gemacht und sind fündig geworden. Durch die drei folgenden Life Hacks, die Sie auch im Video sehen können, wird die Renovierung der Mietwohnung deutlich einfacher.

  • Klebehaken als echter Klassiker

    Schon Ihre Großeltern haben im Badezimmer Klebehaken eingesetzt und Sie fanden das da eigentlich ganz praktisch? Dann dürfte es Sie freuen zu hören, dass die Haken auch immer noch sehr beliebt sind. Inzwischen hat sich die Qualität jedoch deutlich verbessert. Das gilt auch für die Stabilität. Die Klebehaken sind einfach in der Handhabung und können dazu noch ganz leicht entfernt werden. Ganz besonders praktisch ist es jedoch, dass die Haken ein Gewicht von bis zu 10 kg aushalten. Gerade bei Handtüchern, die etwas größer sind oder gerade zum Abtrocknen genutzt wurden, nimmt das Gewicht etwas zu. Diese Haken halten es aus. So können Sie im Bad ohne Dübellöcher arbeiten und sogar Spiegel befestigen. Rückstände auf der Wand verbleiben kaum. Kommt es doch einmal dazu, dann werden diese einfach mit Wasser entfernt.

  • Dübellöcher für Bilder mit der Bilderkralle reduzieren

    Kennen Sie schon die Bilderkralle? Wenn Sie Bilder an der Wand befestigen möchten, dann nutzen Sie dafür vermutlich häufig Nägel oder auch Schrauben. Diese werden dann mit Dübeln befestigt und schon sind Löcher in der Wand. Das geht aber auch einfacher. Die Bilderkralle ist so konzipiert, dass sie in die Wand gedrückt wird. Schon bietet sie Halt für die Bilder oder auch für andere dekorative Elemente. Es gefällt Ihnen nicht mehr? Dann entfernen Sie die Kralle einfach aus der Wand und setzen diese woanders ein. Die vielseitigen Möglichkeiten machen die Gestaltung der Wohnung noch leichter.

  • Magnete statt Dübellöcher

    Auch Magnete stellen eine sehr gute Lösung dar, wenn es darum geht, Dinge an der Wand zu befestigen. Sie können beispielsweise magnetische Bilderrahmen verwenden oder aber magnetische Streifen auf die Bilder kleben und diese dann mit der Magnetkralle befestigen. Auch die Magnetkralle wird in die Wand gedrückt und bietet einen soliden Halt. Bei der Entfernung bleiben kaum sichtbare Einschnitte in der Wand zurück, die eine Renovierung in der Mietwohnung deutlich weniger notwendig machen, als Dübellöcher.

Renovierung Mietwohung: Den Aufwand gering halten

Die Renovierung der Mietwohnung hat Ihnen bei Ihrem Umzug gerade noch gefehlt? Wenn Sie schon von Anfang an mit den genannten Life Hacks arbeiten, müssen Sie sich um die Renovierung deutlich weniger Gedanken machen. Die Dübellöcher reduzieren sich fühlbar. Gerade weil die Dübellöcher besonders häufig für Streit zwischen Mieter und Vermieter sorgen, sind sie einer der Punkte, wo Sie ansetzen können,

Durch die genannten Life Hacks benötigen Sie die Löcher in den Wänden wirklich nur noch dort, wo Klebehaken oder Bilderkralle nicht eingesetzt werden können. Das macht es für Sie viel leichter, die Wohnung zu gestalten und bei Auszug wieder zu renovieren. Gleichzeitig spart es Diskussionen mit dem Vermieter.

Renovierung: Regelungen im Vertrag immer hinterfragen

In Ihrem Vertrag ist festgehalten, dass die Renovierung der Mietwohnung in Ihren Händen liegt. Das ist grundsätzlich eine Vereinbarung, die durchaus rechtens ist. Allerdings ist hier zu beachten, dass der Vermieter nicht alles von Ihnen verlangen kann. Die Umlage von Schönheitsreparaturen ist möglich. Laut Mietrecht muss diese eigentlich der Vermieter übernehmen. Das Mietrecht sieht aber auch die Möglichkeit, über eine Klausel im Mietvertrag die Schönheitsreparaturen an den Mieter weiterzugeben. Allerdings muss er einige Bedingungen einhalten. Bevor Sie die Renovierung der Mietwohnung durchführen, sollten Sie also noch einmal genau prüfen, was eigentlich in Ihrem Vertrag steht.

Gut zu wissen: Vielleicht wohnen Sie nur kurz in der Wohnung und möchten schon wieder ausziehen? Sollte Ihre Mietdauer unter zwölf Monaten liegen, müssen Sie die Wohnung nur dann renovieren, wenn der Zustand unverhältnismäßig schlecht nach Ihrer Nutzung ist.

Gerade in Bezug auf die Renovierung der Mietwohnung gibt es immer wieder Urteile und Änderungen im Mietrecht, die für Sie als Mieter besonders wichtig sein können.

Die durchzuführenden Schönheitsreparaturen

Um einschätzen zu können, ob die von Ihnen geforderte Renovierung der Mietwohnung rechtens ist, sollten Sie die Definition der Schönheitsreparaturen kennen. Diese ist festgehalten im § 28 Abs. 4 der II. BVO. Nach diesen Vorgaben gehören die folgenden Arbeiten zur Renovierung:

  • Der Mieter übernimmt das Tapezieren der Wände.
  • Der Mieter streicht Wände und Decken.
  • Der Mieter streicht Heizkörper und Fußböden.
  • Der Mieter kann aufgefordert werden, Fenster und Türen im Innenbereich zu streichen.

Zu Ihren Aufgaben gehört es nicht, die Türen und Fenster auch von der Außenseite zu streichen. Bei einer solchen Forderung im Mietvertrag verliert die gesamte Klausel ihre Wirksamkeit. Stellen Sie also Unregelmäßigkeiten oder unverhältnismäßige Forderungen fest, sollten Sie den Vertrag rechtlich prüfen lassen. Optimal ist es, die Prüfung vor der Durchführung der Renovierung in Auftrag zu geben.

Diese Klauseln sind nicht wirksam

Es gibt einige Klauseln im Mietvertrag, die gar nicht wirksam sind oder zumindest angezweifelt werden können. Oft sind es kleine Formulierungen, die hier dafür sorgen, dass Klauseln ihre Gültigkeit verlieren.

  • Die Verwendung von einem Fristenplan

    Grundsätzlich kann der Vermieter für die Renovierung der Mietwohnung auch einen Fristenplan einsetzen. Es sollte sich jedoch um einen flexiblen Plan halten, der nicht unverhältnismäßig in der Erstellung ist. So gibt es einige Mietverträge, in denen die Mieter aufgefordert werden, die Renovierung bei Auszug immer durchzuführen. Ziehen Sie nach einer kurzen Zeit wieder aus, kann eine solche Renovierung jedoch nicht verlangt werden. Die Klausel ist daher möglicherweise nicht gültig. Auch Fristen für eine umfangreiche Renovierung, die unter sieben Jahren liegen, sind anzuzweifeln. Zudem sollte immer der Zustand der Wohnung in eine Entscheidung für oder gegen eine Renovierung einbezogen werden.

  • Die Klauseln rund um die Endrenovierung

    Ziehen Sie aus und müssen Sie eine Renovierung durchführen, handelt es sich hierbei um eine sogenannte Endrenovierung. Vermerkt der Vermieter im Vertrag, dass die Endrenovierung durch Sie zu übernehmen ist, kann dies unwirksam sein. Wohnen Sie nur für kurze Zeit in der Wohnung, kann er auch keine anteiligen Kosten für eine Renovierung berechnen. Dies ist ein weiterer Punkt, der häufig aufgegriffen wird.

  • Wandfarbe bestimmen oder einschränken

    Gerne werden Farbwahlklauseln hinterlassen. Bei diesen möchte der Vermieter vorgeben, in welcher Farbe die Wände gestrichen werden dürfen. Das ist nicht rechtens. Der Vermieter kann lediglich von Ihnen fordern, bei einer Renovierung der Mietwohnung vor Umzug dafür zu sorgen, dass die Wände wieder eine neutrale Farbe erhalten. Er kann Ihnen nicht vorschreiben, welche Farbe an den Wänden während Ihrer Mietzeit verboten oder erlaubt ist. Daher sind Farbwahlklauseln nicht rechtens und können angefochten werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Mietvertrag bereits unterschrieben haben.

So entfernen Sie Dübellöcher

Sie dürfen Dübellöcher in die Wände setzen, müssen diese bei Auszug aber wieder verschließen. Das zieht nicht unbedingt eine komplette Renovierung nach sich. Allerdings sind Sie dazu angehalten, die Dübellöcher mit den korrekten Materialien zu verschließen. Dies sind Spachtelmasse oder auch Gips. Wichtig zu wissen: Bitte setzen Sie keine wasserabweisenden Materialien für den Verschluss ein, wie beispielsweise Silikon. In diesem Fall ist es schwierig, anschließend die Wand ohne Flecken zu streichen.

Nicht vorgeben kann Ihnen der Vermieter, dass Sie die Dübellöcher durch einen Experten verschließen lassen. Dies gilt für die komplette Renovierung der Mietwohnung. Sie können die Renovierung selbst durchführen oder auch eine Firma beauftragen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Hilfreiche Urteile zur Thematik

Was bei der Renovierung der Mietwohnung zu beachten ist, lässt sich häufig auch daran erkennen, was für Urteile bereits festgelegt wurden.

Urteile
Urteil Aktenzeichen Zusammenfassung
BGH VIII ZR 106/05

Fristenpläne im Fokus

Fristenpläne sorgen für Unsicherheit, daher wurde zu dieser Thematik ein Urteil gesprochen. Dieses enthält den Hinweis, dass Fristenpläne flexibel sein müssen. Es muss möglich sein, erst den Zustand der Wohnung zu kontrollieren und dann abzuwägen, ob eine Renovierung wirklich notwendig ist. Nicht immer ist eine Mietwohnung nach einer bestimmten Anzahl an Jahren wirklich verwohnt und muss renoviert werden.

BGH VIII ZR 302/07

Recht zur Kostenerstattung

Eine Endrenovierungsklausel kann eingesetzt werden, muss aber dabei nicht unbedingt korrekt sein. Stellen Sie fest, dass es hier Ungereimtheiten gibt und lassen Sie die Klausel prüfen, kann es zu einer Kostenerstattung kommen. Dies ist dann der Fall, wenn Sie die Renovierung der Mietwohnung schon durchgeführt haben. Ist die Klausel nicht korrekt, können Sie die entstandenen Kosten von Ihrem Vermieter einfordern.

BGH VIII ZR 283/07

Einschränkungen der Farbe bei Holzbereichen

Ihre Wohnung verfügt über einzelne Holzbereiche und für diese gibt es im Mietvertrag eine Farbwahlklausel? Dies kann rechtens sein. Wenn die Klausel besagt, dass die Holzteile bei Übergabe in neutraler Farbe sein müssen oder lackierte Bereiche nicht gestrichen werden dürfen, ist dies korrekt. Beim Überstreichen von Lack kann die Wohnsubstanz Schaden nehmen.

Renovierung der Mietwohnung: Checkliste

  • Klauseln zur Farbwahl, Fristenpläne und Aufforderungen zur Endrenovierung können ungültig sein. Lassen Sie daher den Mietvertrag bei Unsicherheit prüfen.
  • Stellen Sie sicher, dass Dübellöcher fachgerecht verschlossen werden.
  • Streichen Sie von Ihnen bunt gemalerte Wände vor dem Auszug wieder in neutralen Farben.
  • Setzen Sie Life Hacks ein, um die Menge an Dübellöchern möglichst gering zu halten.

Info: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie stets einen Fachanwalt um Rat.

4 Kommentare

  1. Hallo

    Mein Sohn studiert in Darmstadt. Da wir nie eine Mietwohnung hatten, haben wir so gar keine Erfahrung was man in einer Wohnung machen darf.

    Es müsste renoviert werden. Dürfen wir einfach die Tapeten entfernen, Bilder aufhängen oder auch einen Badschrank befestigen?

    Wären über jeden hilfreichen Tipp dankbar.

    Danke

    • gerichte-und-urteile.de am

      Hallo Klaus

      Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Ich würde nichts aber absolut gar nichts tun was die Wohnung verändern könnte. Ja eine Veränderung ist auch ein Loch in der Wand durch eine Schraube oder einen Nagel.

      Tun Sie sich einen Gefallen und besprechen das alles mit dem dafür Zuständigen und lassen Sie sich das auch schriftlich bestätigen. Jahre später will dann niemand mehr was davon gewusst haben.

      Ein Ratschlag der auf Erfahrungswerten beruht

      • Hey

        Kann ich nur bestätigen. Immer alles schriftlich festhalten. Fotos machen über den derzeitigen Zustand. Einfach irgendwo aufheben, ablegen und bei Bedarf, sprich bei Auszug können die Bilder wichtiges Beweismaterial sein.
        Ich weiß es ist an soviel zu denken aber glauben Sie mir es könnte im Streitfall echt wichtig sein.

  2. Hallo

    Wusstet ihr, dass in Mietverträgen oft unwirksame Klauseln enthalten sind?

    Das wusste ich auch nicht. Musste aber die Erfahrung machen, dass Vermieter den Mietvertrag nicht auf den aktuellsten Stand bringen, also Mietverträge von grauer Vorzeit.
    Deshalb bevor ihr was unterschreibt immer erst prüfen lassen, lässt sich der Vermieter nicht darauf ein und droht damit die Wohnung anderweitig zu vergeben, dann vergesst es einfach, dann steht was im Vertrag was da nicht stehen darf.

    So seit ihr auf der sicheren Seite

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