Renovierung Wohnung: 3 coole Hinweise für weniger Aufwand

4

Bei Auszug stehen viele Mieter vor der Herausforderung Renovierung: Wohnung möchte mit möglichst wenig Aufwand an den Vermieter übergeben werden. Dann helfen Ihnen die folgenden Life Hacks dabei, genau das zu erreichen. Verringern Sie die Dübellöcher ganz einfach und setzen Sie auf praktische Tipps.

3 Life Hacks: reduzierten Sie den Aufwand bei der Renovierung

Löcher in der Wand sind bei der Renovierung einer Wohnung eine echte Herausforderung. Sie müssen fachgerecht verschlossen und vielleicht sogar überstrichen werden. Umso besser ist es, wenn Sie die Menge der Dübellöcher deutlich reduzieren können. Das funktioniert mit den folgenden Life Hacks. Sehen Sie sich auch die Videos an und machen Sie sich ein Bild von der einfachen Handhabung.

  • Mit der Bilderkralle zum Deko-Profi werden

    Sie haben zahlreiche Bilder, Kalender oder auch Lichterketten, die an der Wand befestigt werden sollen? Gerade diese kleinen dekorativen Elemente geben dem Raum seinen Charakter und werden gerne auch immer wieder anders angeordnet. Das ist jedoch schwierig, wenn Sie die Bilder mit Dübellöchern und Schrauben oder auch mit Nägeln befestigen. Die Löcher in den Wänden bleiben. Bei der Bilderkralle sieht dies anders aus. Die einfach einzusetzende Kralle kann in die Wand gedrückt werden. Hängen Sie dann direkt die Bilder auf. Das alles braucht einen Zeitraum von nur wenigen Minuten. Es gefällt Ihnen an der Stelle nicht? Dann nehmen Sie das Bild wieder ab, entfernen die Kralle und bringen diese woanders an.

  • Mit der Magnetkralle arbeiten

    Die Bilderkralle ist bereits ein praktischer Helfer, aber mindestens ebenso praktisch, ist auch die Magnetkralle. Sie funktioniert genau wie die Bilderkralle, kann aber durch ihren magnetischen Effekt noch besser eingesetzt werden. Haben Sie beispielsweise magnetische Bilderrahmen zur Hand? Oder möchten Sie Fotos ohne Rahmen an der Wand anbringen? Dann können Sie diese auf der Rückseite einfach mit Magnetband bekleben und an der Kralle befestigen. Sehr gut geeignet ist die Magnetkralle übrigens auch als flexible Pinnwand für Kinderzimmer und Büro.

  • Mit Klebehaken zum Erfolg

    Sehr gerne möchten wir Ihnen die Klebehaken vorstellen. Diese gibt es in unterschiedlichen Ausführungen, doch die Variante, die wir gefunden haben, hat eine Tragkraft von immerhin 10 kg. Dadurch können die Klebehaken sehr gut als Alternative im Badezimmer eingesetzt werden. Bei der Renovierung der Wohnung stellen Löcher in den Fliesen Sie vor eine echte Herausforderung. Verzichten Sie doch einfach auf diese und bringen Sie stattdessen den Klebhaken an. Mit den Haken können Sie Handtücher griffbereit aufbewahren oder sogar einen Spiegel an der Wand aufhängen. Nach der Entfernung sind noch Klebereste vorhanden? Wischen Sie diese mit Lappen und Wasser einfach ab.

Renovierung Wohnung: Mit den Life Hacks Streit aus dem Weg gehen

Wenn Sie Ihre Wohnung nach dem Auszug übergeben, möchten Sie hier möglichst wenig Aufwand und natürlich keinen Streit mit dem Vermieter haben. Daher ist es hilfreich, wenn es gar keine Grundlage für Unklarheiten gibt. Durch den Einsatz der genannten Life Hacks können Sie vielen Streits schon aus dem Weg gehen. Gerade Löcher in den Wänden sind für Vermieter häufig ein Problem, das Sie jedoch recht geringhalten können. Setzen Sie die Dübellöcher nur dort, wo sie auch notwendig sind, zeigt dies dem Vermieter Ihre Rücksichtnahme.

Tipp: Je mehr Dübellöcher vorhanden sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie komplett renovieren müssen. Ersparen Sie sich diesen Stress mit den einfachen Tipps.

Die Definitionen rund um die Renovierung der Wohnung

Bei der Renovierung der Wohnung stellen sich Mieter regelmäßig die Frage, was dazu eigentlich gehört. Tatsächlich gibt es hier sogar Definitionen, auf die Sie sich berufen können. Auch wenn es in einem Streitfall immer auf den Einzelfall ankommt, so ist es dennoch gut zu wissen, was unter Schönheitsreparaturen zu verstehen ist. Laut dem Mietrecht gehören dazu die folgenden Arbeiten:

  • Farbige Wände neutral streichen oder den Anstrich auffrischen
  • Tapezieren der Wände bei Notwendigkeit
  • Streichen von Fenstern und Türen an der Innenseite
  • Streichen von Fußböden
  • Tapezieren der Deckenbereiche

Bei Schönheitsreparaturen handelt es sich also in erster Linie um Streicharbeiten. Achten Sie darauf, dass der Vermieter nicht von Ihnen verlangt, die Fenster und Türen auch von außen zu streichen. Dies ist seine Aufgabe.

  • Korrektur von Abnutzungsspuren

    Wenn Sie eine Wohnung bewohnen, ist es ganz normal, dass es zu Abnutzungsspuren kommt. Dies ist durch den Vermieter auch hinzunehmen. Viele dieser Spuren können Sie jedoch bei einer Renovierung der Wohnung beseitigen. Es handelt sich in diesem Fall um Schönheitsreparaturen. Grundsätzlich kann der Vermieter von Ihnen verlangen, dass Sie die Wohnung in den Zustand versetzen, in dem Sie diese auch erhalten haben. Haben Sie Veränderungen vorgenommen, wie Umbauten oder umfassende Streicharbeiten, müssen diese wieder korrigiert werden.

    Aber: Der Vermieter kann Ihnen nicht alle Arbeiten auferlegen. So ist es nicht rechtens, vom Mieter eine neue Versiegelung des Parkettbodens zu verlangen. Auch spielt es eine Rolle, wie Sie die Wohnung übernommen haben.

    Interessant: Sie haben die Wohnung unrenoviert vom Vormieter übernommen und mit diesem vereinbart, dass Sie die Renovierung übernehmen? Oder haben Sie vom Vermieter vielleicht eine halbe Monatsmiete erhalten, damit die Renovierung abgegolten ist? Dies ist unverhältnismäßig und Sie können prüfen lassen, ob Sie die Renovierung der Wohnung dennoch übernehmen müssen.

  • Vorgaben zur Wandfarbe: Farbwahlklauseln hinterfragen

    Oft ist einem Mieter gar nicht bewusst, dass sein Mietvertrag auch eine Farbwahlklausel enthalten kann. Was heißt das? Wenn eine Farbwahlklausel vorliegt, dann gibt der Vermieter vor, in welchen Farben die Wände gestrichen werden dürfen. Diese Vorgaben beziehen sich nicht nur auf die Renovierung der Wohnung bei Auszug. Einige Vermieter legen fest, dass der Mieter bestimmte Farben nicht verwenden darf. Sie sollten sich darüber bewusst sein, dass dies eine unerlaubte Einschränkung bei der Gestaltung der Wohnung darstellt. Der Vermieter darf es Ihnen nicht verbieten, die Wohnung in den von Ihnen ausgewählten Farben zu streichen. Jedoch kann der Vermieter im Mietvertrag festhalten, dass die Wohnung bei Auszug so zu übergeben ist, wie er sie Ihnen auch gestellt hat. Waren die Wände in neutralen Farben gehalten, dann müssen Sie diese auch wieder streichen.

    Es liegt in Ihrer Entscheidungsfreiheit, ob Sie die Malerarbeiten selbst übernehmen oder direkt eine Firma beauftragen.

    Tipp: Die Wohnung hatte bei Einzug bereits bunte Wände? In diesem Fall kann der Vermieter von Ihnen keine Übergabe in neutralen Farben verlangen. Allerdings müssen Sie nachweisen können, dass Sie die Wohnung nicht in einem neutralen Zustand übernommen haben.

  • Kostenerstattung bei unnötigen Renovierungen

    Die Renovierung der Wohnung ist fertig und es stellt sich heraus, dass die Klausel im Mietvertrag gar nicht rechtens ist? Kann dies rechtlich belegt werden, ist eine Rückforderung der bereits eingesetzten Kosten möglich. Dafür müssen Sie die Höhe der Forderung festlegen und den Vermieter darüber informieren, dass Sie eine Erstattung wünschen. Es kann sinnvoll sein, das Schreiben durch einen Rechtsbeistand aufsetzen zu lassen.

  • So sollten Dübellöcher verschlossen werden

    Auch wenn Sie vielleicht Bilderkralle und Klebehaken verwenden, lassen sich nicht alle Dübellöcher vermeiden. Daher ist es wichtig, dass Sie diese bei der Renovierung der Wohnung fachgerecht verschließen. Hier gibt es die Empfehlung, grundsätzlich auf alle Materialien zu verzichten, die wasserabweisend sind. Problematisch ist hier, dass die gefüllten Löcher dann nicht richtig überstrichen werden können. Es bilden sich Flecken an der Wand. Greifen Sie lieber auf klassische Spachtelmasse oder auf Gips zurück.

    Hinweis: Bei Dübellöchern in Fliesen oder in Fugen kann es notwendig sein, gerade Silikon zu verwenden. Damit Sie hier nichts verkehrt machen, ist eine kurze Rücksprache mit dem Vermieter unbedingt zu empfehlen. So können Sie abstimmen, welches Material für den Verschluss der Dübellöcher eingesetzt werden sollte.

Urteile rund um die Renovierung der Wohnung

Geht es um die Renovierung der Wohnung, kann es zu unschönen Streitsituationen zwischen Mieter und Vermieter kommen. Damit Sie für diesen Fall gut gerüstet sind und in einen fairen Diskurs mit dem Vermieter gehen können, sind Urteile hilfreich.

Urteile
Urteil Aktenzeichen Zusammenfassung
LGB 63 S 216/13

Normale Menge der Dübellöcher

Haben Sie besonders viele Löcher in die Wände gebohrt, kann es sein, dass der Vermieter mit dem Ausfüllen nicht zufrieden ist und eine Renovierung fordert. Dabei kommt natürlich die Frage auf, welche Menge als normal anzusehen ist. Hier gibt es verschiedene Entscheidungen der Gerichte. Das Amtsgericht München hat festgelegt, dass eine Menge von rund 60 Dübellöchern zu akzeptieren ist. Das Landgericht Berlin dagegen findet auch rund 150 Dübellöcher noch im Rahmen. Durch den Einsatz unserer Life Hacks können Sie die Menge von Beginn an gering halten.

BGH VIII ZR 224/13

Kostenübernahme der Schönheitsreparaturen

Sie können in Ihrem Mietvertrag prüfen, ob hier festgehalten ist, wer die Renovierung der Wohnung zahlt. Es gibt einige Verträge, in denen die Klausel einer Kostenübernahme durch den Vermieter erwähnt wird. Liegt diese Klausel vor, können die Übernahme der Kosten auch dann fordern, wenn der Vermieter über die Durchführung der Arbeiten gar nicht informiert wurde.

BGH VIII ZR 10/92

Dübellöcher in den Fliesen

Nicht immer lassen sich die Löcher in den Fliesen komplett verhindern, auch wenn die Life Hacks hier besonders hilfreich sind. Rechtlich gibt es kein Verbot, direkt in den Fliesen zu bohren. Allerdings sind Sie als Mieter dazu angehalten, nicht wissentlich einen größeren Schaden als notwendig in Kauf zu nehmen. Das Bohren sollte daher möglichst in den Fugen erfolgen.

Checkliste Renovierung der Wohnung

  • Führen Sie die Renovierung erst durch, wenn Sie die Klauseln im Mietvertrag gelesen und sichergestellt haben, dass diese rechtlich korrekt sind.
  • Versuchen Sie, notwendige Dübellöcher im Bad nicht in die Fliesen, sondern in die Fugen zu setzen.
  • Achten Sie darauf, die Dübellöcher korrekt zu verschließen und verwenden Sie Spachtelmasse oder Gips.
  • Haben Sie die Wände bunt gestrichen, sollten diese bei Auszug wieder mit einer neutralen Farbe versehen sein.

Info: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie stets einen Fachanwalt um Rat.

4 Kommentare

  1. Renovierung der Wohnung 3 coole Hinweise

    Aufmerksam habe ich diesen Beitrag gelesen. Ich muss zwar noch keine Wohnung renovieren aber ich beziehe gerade eine Neubauwohnung und da möchte man ja auf keinen Fall viel und große Schäden machen.

    Deshalb werde ich eure Tipps einfach mal ausprobieren. Was soll schon passieren. Ich denke ich bekomme in jedem normalen Baumarkt die Sachen und losgehts.

    Wie die Anwendung tatsächlich war ob ichs als Frau so easy und einfach umsetzten berichte ich auf jeden Fall.

    Also in diesem Sinne

    Tschüüüs

    • Hallo Emmi

      Ich warte schon ganz gespannt auf deine Berichterstattung. Ging es für dich als Frau auch so easy und einfach? Würde es gerne dir nachmachen, deshalb gibt doch mal Meldung wie du dich und natürlich die Sachen die du ausprobiert hast so geschlagen haben.

      LG

  2. Hey

    Ich bin gerade dabei umzuziehen und merke wie groß Löcher sein können, wenn man nur ein Bild mit einem Nagel an die Wand hängt oder auch schwerere Sachen mit deinem Dübel und Schraube befestigt.

    Ich hoffe ich bekomme die ganzen Löcher so zugespachtelt, dass mein Vermieter zufrieden ist.

    In der neuen Wohnung versuche ich auf jeden Fall die im Beitrag erwähnten Tipps umzusetzen. Wie sieht es aus, gibt es hier Jemanden mit Erfahrungswerten?

    Amalie

  3. Hallo Amalie

    Ja ich habe es ausprobiert. Meine Bilder hängen an der Wand ohne Nägel und die Badutensilien sind auch ohne Bohren angebracht.

    Die Bilderkralle in die Wand zu drücken, bedarf schon etwas Kraft, kommt drauf an wie die Wand beschaffen ist. Zur Not halt auch mit Männerkraft aber es geht.

    Aber die Sachen im Bad sind echt der Hammer, halten bombenfest ohne bohren.

Lassen Sie eine Antwort hier