Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Kein Kavaliersdelikt!

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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist entgegen der häufigen Annahme kein Kavaliersdelikt, sondern wird nach dem Strafrecht im StGB geahndet. Das gilt besonders dann, wenn beim Unfall ein hoher Sachschaden entstanden ist, oder Personen zu Schaden gekommen sind. Wer sich als Täter vom Unfallgeschehen entfernt, bevor die persönlichen Daten von der Polizei aufgenommen wurden, begeht Fahrerflucht. In diesem Fall ist die rechtliche Beratung durch einen Anwalt sinnvoll, um ein möglichst geringes Strafmaß zu erzielen.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – wenn Unfallfahrer die Flucht ergreifen

Eine kleine Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr kann schnell weitreichende Konsequenzen haben: Es passiert ein Unfall. Immer wieder kommt es in der Folge eines solchen Verkehrsunfalls vor, dass Unfallfahrer nicht auf das Eintreffen der Polizei warten, sondern die Flucht ergreifen. Möglicherweise haben sie Alkohol oder Drogen konsumiert oder gegen eine Regelung der StVO verstoßen. Auch kann die Angst vor einer Hochstufung in der Versicherung ein mögliches Motiv für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sein.

Eine kleine Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr kann schnell weitreichende Konsequenzen haben: Es passiert ein Unfall. (#01)

Eine kleine Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr kann schnell weitreichende Konsequenzen haben: Es passiert ein Unfall. (#01)

Wann liegt unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor?

Per Begriff ist geregelt, dass unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nur im öffentlichen Straßenverkehr vorliegt. Wenn also auf einer öffentlich nutzbaren Straße, auf einem uneingeschränkt zugänglichen Parkplatz oder einem für Jedermann befahrbaren Betriebsgelände ein Unfall geschieht, ist vom öffentlichen Straßenverkehr die Rede.

Wer sich jetzt nach dem Verkehrsunfall unverzüglich entfernt, begeht die so genannte Fahrerflucht. Anders verhält es sich, wenn beispielsweise bewusst ein Schaden an einem Fahrzeug verursacht wird. Selbstverständlich ist auch das nach dem Strafrecht des StGB strafbar, jedoch nicht im Sinne der Unfallflucht. Stattdessen liegt laut Strafrecht im StGB in diesem Fall eine Sachbeschädigung durch den Täter vor.

Wer gilt als Unfallbeteiligter?

Das Entfernen vom Unfallort ist nur den Personen nicht gestattet, die als Unfallbeteiligte gelten. Hierbei handelt es sich um alle Personen, die einen Verkehrsunfall verursacht oder mitverursacht haben. Daher kann es sich beispielsweise auch um einen Beifahrer handeln, der dem Fahrer willentlich oder fahrlässig ins Lenkrad gegriffen hat. Die Schuldfrage wird erst im späteren Vorgang einwandfrei geklärt, während am Unfallort zunächst lediglich Personalien und Aussagen aufgenommen werden.

Das Entfernen vom Unfallort ist nur den Personen nicht gestattet, die als Unfallbeteiligte gelten. Hierbei handelt es sich um alle Personen, die einen Verkehrsunfall verursacht oder mitverursacht haben. (#02)

Das Entfernen vom Unfallort ist nur den Personen nicht gestattet, die als Unfallbeteiligte gelten. Hierbei handelt es sich um alle Personen, die einen Verkehrsunfall verursacht oder mitverursacht haben. (#02)

Diese Folgen hat unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Im schlimmsten Fall zieht unerlaubtes Entfernen vom Unfallort einen Entzug der Fahrerlaubnis nach sich. Damit ist dann zu rechnen, wenn ein Sachschaden von mehr als 1.200 Euro entstanden ist oder beim Unfallhergang eine oder mehrere Personen nicht unerheblich verletzt wurden. In solchen Fällen ist es das Entfernen nach dem Unfall mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen verbunden. Hat sich ein Unfallbeteiligter vom Ort des Geschehens entfernt, spricht man von Unfallflucht.

Folgenlos bleibt unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wenn der zu Schaden gekommene Verkehrsteilnehmer ausdrücklich auf die Aufnahme des Schadens durch die Polizei verzichtet. Das kann beispielsweise bei geringem Sachschaden und einer persönlichen Einigung über die Schadensregulierung der Fall sein. Ähnlich verhält es sich, wenn der Geschädigte nach dem Verkehrsunfall den Unfallort ohne anzuhalten verlässt.

Wurde nur ein geringer Sachschaden verursacht, ist es dem Unfallfahrer außerdem erlaubt, eine Nachricht für den Fahrzeughalter zu hinterlassen. Wer ein parkendes Auto leicht streift, kann sich vom Unfallort entfernen, wenn er eine Visitenkarte mit allen Kontaktdaten und dem eigenen Kfz-Kennzeichen hinterlässt. Sie muss gut sichtbar angebracht sein.

Nach begangener Fahrerflucht leitet die zuständige Staatsanwaltschaft in der Regel Ermittlungen ein, um den Täter zu ermitteln. (#03)

Nach begangener Fahrerflucht leitet die zuständige Staatsanwaltschaft in der Regel Ermittlungen ein, um den Täter zu ermitteln. (#03)

Was ist zu tun, wenn man Unfallflucht begangen hat?

Nach begangener Fahrerflucht leitet die zuständige Staatsanwaltschaft in der Regel Ermittlungen ein, um den Täter zu ermitteln. Daher ist es als Unfallbeteiligter sinnvoll, sich selbst bei der Polizei zu stellen. Hierzu sollte man einen rechtlichen Beistand in Form von einem Anwalt zu Rate ziehen und sich von diesem gegebenenfalls begleiten lassen.

Durch die Selbstanzeige nach der Fahrerflucht ist in den meisten Fällen mit einem milderen Urteil oder sogar einer Einstellung des Verfahrens und einer außergerichtlichen Einigung mit den anderen Unfallbeteiligten zu rechnen. Aufgrund der zu erwartenden Konsequenzen sollte in jedem Fall ein Anwalt konsultiert werden.


Bildnachweis:© Fotolia-Titelbild: Duncan Noakes -#01:smspsy-#02:Matthias Stolt -#03: everettovrk

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