Das Recht und das Wohnmobil

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Urlaube mit dem Wohnmobil erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Kommt es bei Mängeln oder im Schadensfall zu Streitigkeiten, sollten sich Besitzer und auch Mieter des Wohnmobils über ihre Rechte aufklären lassen. Gerichtsurteile können wichtige Anhaltspunkte und Hinweise für die Rechte, aber auch die Pflichten von Wohnmobilfahrern sein.

Kuriose Schadensfälle mit Wohnmobilen sind keine Seltenheit

Wenn man an Gerichtsurteile bezüglich des Wohnmobils denkt, kommt den meisten Menschen eine ganz bestimmte Geschichte in den Sinn.

Mit den Jahren ist sie zur urbanen Legende geworden und wurde sogar von verschiedenen Komikern in ihr Bühnenprogramm aufgenommen:

Ein Amerikaner aus Phoenix im Staat Arizona fährt mit seinem nagelneuen Motorhome auf den Highway, schaltet den Tempomat ein und geht nach hinten in den Wohnbereich, um sich dort einen Kaffee zu kochen.

Er überschlägt sich, verursacht einen Unfall und verklagt daraufhin den Hersteller erfolgreich, weil der in der Betriebsanleitung des Motorhomes nicht vor einem solchen Fehlverhalten gewarnt hatte.

Tatsächlich ist es aber nur eine Geschichte und alles, inklusive Urteil, frei erfunden. Die Realität steht dieser Geschichte in Sachen Kuriosität allerdings in Nichts nach:

Landen Fälle mit Wohnmobile vor Gericht, kommt es nicht selten zu merkwürdigen oder sogar widersprüchlichen Urteilen.

Neukauf oder Gebrauchtwagen?

Zunächst kommt es im Schadensfall und bei Mängeln natürlich darauf an, ob Sie ein gebrauchtes Wohnmobil, in den USA auch Motorhome genannt, erworben haben oder sich ein neues, ungebrauchtes Modell gegönnt haben.

Kauft man ein neues Wohnmobil, glaubt man in der Regel, ein fabrikneues Fahrzeug zu erhalten. Tatsächlich hat der Kunde aber kein Anrecht auf eine solch neues Fahrzeug. Bereits im Jahr 2003 urteilte der Bundesgerichtshof (auch BGH genannt), dass ein bis zwölf Monate altes Wohnmobil auch dann als „neu“ gilt, wenn das Modell zum Zeit des Kaufes noch produziert wird und durch die Standzeit keine Mängel entstanden sind. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (12 U 107/07) befand ein Motorhome sogar dann noch für fabrikneu, als es schon eineinhalb Jahre alt war.

Wichtig für die Käufer: Ein Zeitraum von bis zu zwei Jahren zwischen Bau und Erstzulassung kann nicht als Mangel des Wohnmobils angesehen werden.

Auch beim Kauf von gebrauchten Wohnmobilen sollte man ein paar Dinge beachten. Auf den Inhalt von Internetanzeigen kann man sich im Zweifelsfall zum Beispiel nicht berufen. Das urteilte das Amtsgericht München (264 C 1007/09) im Fall einer Anzeige, die das Motorhome als „sofort urlaubsklar“ bezeichnete. Solche Beschreibungen sind keinesfalls als Garantiezusage anzusehen, sondern stellen lediglich eine werbliche Anpreisung dar. Ein Urteil, das diesem Fall widerspricht, fällte das Oberlandesgericht Köln (3 U 14/09). In diesem Fall ging es um die Aussage „Fahrzeug ist trocken“, die das Gericht als Beschaffenheitsvereinbarung und nicht als Anpreisung des Wohnmobils wertete. Der Käufer bekam damit Recht.

Was passiert eigentlich, wenn es sich beim erworbenen Wohnmobil um ein gestohlenes Fahrzeug handelt? In solchen Fällen appellieren die Gerichte vor allem an den gesunden Menschenverstand des Käufers.

Generell unterscheidet die Rechtsprechung zwischen zwei Arten eines solchen Falls:

Verdachtsmomente sind beim Erwerb des Fahrzeugs gegeben
Käufer können sich nicht auf ihre Gutgläubigkeit berufen, wenn im Rahmen des Erwerbs Verdachtsmomente vorliegen. Dazu gehört zum Beispiel der Verkauf auf einem öffentlichen Parkplatz, das Fehlen oder die Unvollständigkeit der Fahrzeugpapiere, ein zu günstiger Preis oder die Unfähigkeit des Verkäufers, bestimmte Angaben über das Wohnmobil machen zu können.
In solchen Fällen muss das Fahrzeug an den ursprünglichen Besitzer zurückgegen werden. Das urteilte das OLG Koblenz (5 U 883/10).

Verdachtsmomente sind nicht gegeben
Kam es während des Erwerbs des Wohnmobils zu keinerlei Verdachtsmomenten und dem Käufer wurden zum Beispiel gefälschte Papiere vorgelegt, gehen die Gerichte von einem gutgläubigen Erwerb seitens des Käufers aus so wie es das OLG München (23 U 434/11) tat.
In einem solchen Fall darf der neue Besitzer das Wohnmobil übernehmen.

Was tun bei Mängeln oder Unfällen?

Wer kommt eigentlich für Mängel am Wohnmobil auf? Und ab wann kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten?
Es gibt zwar keine exakte Messlatte dafür, wie viele Mängel ein Fahrzeug haben darf, bis der Käufer das Recht hat, vom Vertrag zurückzutreten, aber Kleinigkeiten reichen auf jeden Fall nicht. Neue Besitzer können ihr Luxusmobil also nicht wegen kleiner Mängel gegen volle Kostenerstattung zurückgeben. Das urteilte der BGH (VIII ZR 202/10).

Auch Luftdruckprobleme der Reifen oder eine nicht einwandfrei schließende Aufbautür reichen dafür nicht.
Das OLG Nürnberg (4 U 372/01) beschäftigte sich mit einem Fall, in dem das Motorhome statt der versprochenen 1,6 t nur 300 kg Zuladung zuließ. Der Käufer konnte vom Vertrag zurücktreten und das Fahrzeug ging zurück an den Verkäufer.

Aber wer beseitigt solche Mängel eigentlich? Käufer oder Verkäufer?
Dem Verkäufer muss auf jeden Fall die Chance gegeben werden, Mängel auszubessern. Das Amtsgericht München (222 C 19013/10) stellte in seinem Urteil fest, dass die Beseitigung von Mängeln auch dann beim Verkäufer stattfinden muss, wenn dieser 1000 Kilometer entfernt ist. Tatsächlich war das Gericht der Ansicht, dass es die Pflicht des Käufers ist, dem Händler diese Nachbesserungschance zu geben. Andere Gerichte haben jedoch schon weitaus verbraucherfreundlichere Urteile ausgesprochen.

Entschädigungen für den Nutzungsausfall nach einem unverschuldeten Unfall hat ein Reisemobilfahrer laut einem Urteil des BGH (VI ZR 248/ 07) nicht zu erwarten. Das Gericht begründet dieses Urteil mit der Tatsache, dass Reisemobile in der Regel für die Freizeitgestaltung genutzt werden und ein Nutzungsausfall deshalb keine finanziellen Einbußen zur Folge hat.

Wird das Fahrzeug für den täglichen Transport benutzt, sieht die Sache schon anders aus:

Das OLG Celle (14 U 100/03) entscheid in diesem Fall im Sinne des Wohnmobilbesitzers.
In den meisten Fällen kommt die Versicherung für eventuelle Schäden auf. Aber auch hier muss man auf das Kleingedruckte achten.

Als ein im Winterquartier abgestelltes Wohnmobil beschädigt wird, greift die Teilkaskoversicherung des Besitzers nicht. Das LG Frankfurt/Main (2/15 S 2/00) urteilt im Sinne der Versicherung, da in den Versicherungsbedingungen steht, dass nur bewegte Fahrzeuge versichert sind.

Mit dem Motorhomes in USA unterwegs - und was ist, wenn man einen Rechtsstreit führen muss? Welches Recht zählt dann? (#01)

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Das gemieteten Wohnmobil

Nicht jeder kann sich ein eigenes Motorhome leisten. Deshalb miete sich Leute nicht selten ein Wohnmobil. Bei einem Fahrzeug, mit dem man nicht vertraut ist, passieren dem Fahrer durchaus mal Fehler. Wer haftet zum Beispiel bei Fehlbedienungen des Motohomes?
Bei einem Fall, der das LG Frankfurt/Main (2-24 S 141/09) beschäftigte, hatte der Mieter zum Befüllen des Tanks einen Kraftstoffkanister benutzt, der aber Wasser statt das gedachte Benzin enthielt. Es kam zu einem Motorschaden. Das Gericht urteilte, dass der Mieter für diesen Schaden nicht haftbar gemacht werden kann.

Es gibt aber auch Fälle, in denen das Urteil nicht so mieterfreundlich ausgefallen ist:
Der Wassertank eines Wohnmobils wird irrtümlich mit Dieselkraftstoff befüllt. Der Mieter bemerkt das Missgeschick und entleert den Tank. Dennoch stellt ihm der Vermieter eine Rechnung von rund 5000 Euro für den Austausch der gesamten Wasseranlage des Wohnmobils aus. Obwohl das Amtsgericht Hersbruck (1 C 1327/10) dem Vermieter nicht zustimmte, da der Schaden laut Urteil auch mit geringerem Aufwand hätte behoben werden können, wird der Streit vermutlich erst in einem Berufungsverfahren geklärt werden.

Wie die verschiedenen Vermieter von Wohnmobilen mit solchen Streitigkeiten umgehen, kann man als potenzieller Mieter zum Beispiel durch Erfahrungsberichte aus dem Internet erfahren. Allerdings sollte man bei Erfahrungsberichten in Internetforen auf ein paar Sachen achten. Welche Punkte dabei wichtig sind, lesen Sie hier.


Bildnachweis: Titelbild: ©Shutterstock – Daxiao Productions; © Fotolia: – #01: Tomasz Zajda

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