Strafmass für Ersttäter: was gibt es zu beachten?

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Wenn man selbst, ein Bekannter oder ein Familienangehöriger einen schweren Diebstahl begangen hat und erwischt wurde, hat das natürlich Konsequenzen. Was für ein Strafmaß für Ersttäter gilt, wie schwerer Diebstahl definiert wird und welche Folgen drohen, erfahren Sie hier.

Strafmaß für Ersttäter: Schwerer Diebstahl – Begriff und Geschichte

Diebstahl ist keine besonders seltene Straftat. In den letzten Jahren konnte bei diesen Delikten zwar ein leichter Rückgang verzeichnet wurde, trotzdem ist Diebstahl mit einem Anteil von rund 40 Prozent eine der am häufigsten begangenen Straftaten. Diebstahl lässt sich also fast als „klassische“ Straftat bezeichnen.

Der Diebstahl ist ein altes und durch die Geschichte hindurch immer präsentes Phänomen. Schon in der Bibel weist eines der zehn Gebote darauf hin: „Du sollst nicht stehlen.“ Dazu gibt es die verschiedensten Bezeichnungen für diese Straftat. All diese Ausdrücke beschreiben aber die gleiche Handlung. Im Kern geht es immer darum, dass man einer anderen Person nichts unrechtmäßig abnehmen darf, um es für sich selbst zu behalten.

Der Diebstahl ist ein altes und durch die Geschichte hindurch immer präsentes Phänomen. Schon in der Bibel weist eines der zehn Gebote darauf hin: „Du sollst nicht stehlen. (#01)

Der Diebstahl ist ein altes und durch die Geschichte hindurch immer präsentes Phänomen. Schon in der Bibel weist eines der zehn Gebote darauf hin: „Du sollst nicht stehlen. (#01)

Schwerer Diebstahl: Das Delikt nach § 242 und § 243 StGB

Um zum Beispiel das Strafmaß für Ersttäter in Sachen „Schwerer Diebstahl“ festlegen zu können, schauen Juristen in das Strafgesetzbuch. Für die Rechtsprechung zu Diebstahlsdelikten finden sich dort zwei Paragraphen:

Das Grunddelikt nach § 242 StGB

Dieser Paragraph bildet die Kernvorschrift bezüglich von Diebstählen. Dort heißt es kurz und knapp:

  1. Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Der Versuch ist strafbar.

Der Paragraph 242 StGB beschreibt also eine Art rechtliches Grundgerüst für ein Diebstahldelikt. Ein schwerer Diebstahl zum Beispiel fällt generell in die Kategorie „Diebstahl“, wird aber genauer in dem darauffolgenden Paragraph des Strafgesetzbuches definiert:

Schwerer Diebstahl nach § 243 StGB

Ein solch schwerer Fall von Diebstahl liegt dann vor, wenn sinngemäß eines oder mehrere der folgenden Merkmale vorhanden sind:

  1. Zur Ausführung der Tat wird in ein Gebäude, einen Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum eingebrochen, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eingedrungen oder sich in einem Raum verborgen gehalten.
  2. Die gestohlene Sache ist durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert.
  3. Es wird gewerbsmäßig gestohlen.
  4. Es wird aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache gestohlen, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient.
  5. Es wird eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung gestohlen, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist.
  6. Wer stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt.
  7. Wer eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt.

Bei einem klassischen Fall von Diebstahl in einem nicht schweren Fall blüht Ersttätern meist keine harte Strafe. Nicht selten hört man vom sogenannten „Ersttäterbonus. (#02)

Strafmaß für Ersttäter: Schwerer Diebstahl und die möglichen Folgen

Das Strafmaß für Ersttäter kann in Sachen „Schwerer Diebstahl“ sehr unterschiedlich ausfallen. Bei einem klassischen Fall von Diebstahl in einem nicht schweren Fall blüht Ersttätern meist keine harte Strafe. Nicht selten hört man vom sogenannten „Ersttäterbonus“. In solchen Fällen werden nicht selten Geldstrafen verhängt, die zudem nicht im persönlichen Führungszeugnis auftauchen, sondern nur im Bundeszentralregister.

Das gilt aber nur für Strafen bis einschließlich 90 Tagessätzen. Manchmal wird das Verfahren auch komplett eingestellt.
Wird mit dem Strafmaß eines Ersttäters ein schwerer Diebstahl geahndet, sind die Folgen gravierender. Eingestellt werden kann das Verfahren bei einem schweren Diebstahl zum Beispiel nicht. Statt einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren kann in einem solchen Fall eine Strafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden. Allerding ist auch in schweren Fällen von Diebstahl eine Bewährungs- oder auch Geldstrafe möglich.

Pauschal lässt sich das Strafmaß für Ersttäter bei einem schweren Diebstahl kaum bestimmen. Erhält man selbst oder ein Bekannter einer solche Anzeige, sollte umgehend ein Anwalt aufgesucht werden.


Bildnachweis: Titelbild: ©Shutterstock – Christian Delbert; ©Fotolia: #01 industrieblick, #02 Daniel Jędzura

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