Ersttäter – Schwerer Diebstahl: Was kann ich erwarten?

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Diebstahl gehört zu häufigsten Straftaten in Deutschland. Wenn man dann erwischt wird, kommt die Angst vor den Konsequenzen. Doch mit welchen Folgen muss man als Ersttäter rechnen und wie unterscheidet sich schwerer Diebstahl von „normalem“ Diebstahl?

Als Ersttäter erwischt: Diebstahl und schwerer Diebstahl

Wird man als Ersttäter bei einem Diebstahl erwischt, ist das Strafmaß verständlicherweise von großer Interesse. Um in etwa sagen zu können, welche Strafe man erhält, ist eine genaue Analyse des Tathergangs und der Tatumstände durch einen Anwalt nötig. So kann im Anschluss die passende Verteidigungsstrategie festgelegt werden.

Der Tatbestand des Diebstahles ist in im Strafgesetzbuch im § 242 festgelegt. Diebstahl ist nach diesem Paragraphen die unerlaubte Wegnahme von Sachen beziehungsweise Gegenständen, die dem Täter nicht gehören. Zudem muss der Täter die gestohlenen Sachen behalten oder an einen Dritten weitergeben wollen. Neben dem „klassischen“ Diebstahl gibt es noch besondere Arten wie etwa den gewerbsmäßigen Diebstahl oder den Bandendiebstahl.

Wird man als Ersttäter bei einem Diebstahl erwischt, ist das Strafmaß verständlicherweise von großer Interesse. (#01)

Wird man als Ersttäter bei einem Diebstahl erwischt, ist das Strafmaß verständlicherweise von großer Interesse. (#01)

Schwerer Diebstahl zeichnet sich durch zusätzliche Merkmale aus, die in § 243 StGB beschrieben werden. Schwerer Diebstahl liegt zum Beispiel dann vor, wenn:

  • zur Ausführung der Tat in ein Gebäude oder in einen Raum eingebrochen oder etwa mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eingedrungen wird
  • die gestohlene Sache durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist (Beispiel: Diebstahlschutz an Kleidung)
  • eine Sache von Bedeutung für die Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung gestohlen wird, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist
  • beim Stehlen die Hilflosigkeit einer anderen Person, ein Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt wird
  • eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Kriegswaffe gestohlen wird
Liegt bei einem Ersttäter ein schwerer Diebstahl vor, kommt es nicht zur Einstellung des Verfahrens, da der Tatbestand dies ausschließt. (#02)

Liegt bei einem Ersttäter ein schwerer Diebstahl vor, kommt es nicht zur Einstellung des Verfahrens, da der Tatbestand dies ausschließt. (#02)

Strafmaß für Ersttäter: Schwerer Diebstahl vor Gericht

Wenn man als Ersttäter bei einem Diebstahl erwischt wird, gibt es nicht selten einen „Ersttäterbonus“. Dann kommt es zwar zur Anzeige, das Verfahren wird in einem solchen Fall aber eingestellt. Nach § 153 der Strafprozessordnung gibt es die Einstellung mit Auflagen, also unter Bedingungen, oder die Einstellung eines Verfahrens ohne Auflagen.

Liegt bei einem Ersttäter ein schwerer Diebstahl vor, kommt es nicht zur Einstellung des Verfahrens, da der Tatbestand dies ausschließt. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens kann es zu den unterschiedlichsten Urteilen kommen, die genaue Art der Bestrafung lässt sich deshalb kaum vorhersagen.

Die verschiedenen Möglichkeiten umfassen zum Bespiel:

  • Geldstrafen
  • Bewährungsstrafen
  • Haftstrafen

Bei einem Ersttäter, der wegen schwerem Diebstahlangeklagt ist, kann es zu allen drei Formen der Verurteilung kommen. Schwerer Diebstahl hat also ernstzunehmende Folgen. Die Höhe des Strafmaßes hängt aber auch vom Bundesland ab: In Bayern und in Baden-Württemberg fallen die Urteile bei Diebstahlsdelikten generell höher aus als im Rest des Landes.

Neben dem eigentlichen Urteil sollte man sich auch auf weitere Konsequenzen einstellen. Bei einer Gelstrafe ab 90 Tagessätzen, einer Bewährungs- oder einer Haftstrafe erfolgt ein Eintrag in das persönliche Führungszeugnis und das Bundeszentralregister. Damit können die Chancen auf einen zukünftigen Job deutlich geschmälert werden. Außerdem kann es aufgrund dieser Eintragungen zu Problemen bei der Beantragung von Visa kommen. Zudem erleben Täter häufig eine gesellschaftliche Ächtung ihres Handelns.

Auch als Ersttäter hat schwerer Diebstahl also weitreichende Folgen. Natürlich sollte man erst gar nicht stehlen. Wenn es aus welchen Gründen auch immer dazu kam, sollte man sich schnellstens einen Anwalt suchen, der die Beratung und spätere Verteidigung übernehmen kann.


Bildnachweis:© Fotolia-Titelbild: Picture-Factory-#01: ghazii -#02: Sergey

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