Audi-Dieselskandal: ARAG-Rechtsschutz muss Klägerin decken

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Die EuGH-Entscheidung im Diesel-Abgasskandal hat direkte Konsequenzen für die Rechtslage bezüglich Verfahren gegen Rechtsschutzversicherer. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 5. Mai 2023 verpflichtet die ARAG-Versicherung dazu, die Kosten für die zweite Instanz einer Diesel-Klage gegen Audi zu übernehmen. Dieses Urteil basiert auf der neuen Rechtsprechung, die durch die EuGH-Entscheidung etabliert wurde.

LG Düsseldorf: Erfolgsaussichten nach Urteil erkennbar

Das Gericht (Az.: 9a O 122/22) kam zu dem Ergebnis, dass im Diesel-Abgasskandal die Klage hinreichende Erfolgsaussichten hat, während die ARAG zu einer anderen Einschätzung gelangte. Das Gericht bezog sich dabei explizit auf die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezüglich des Diesel-Abgasskandals. Am 21. März 2023 urteilte der EuGH, dass bereits fahrlässiges Verhalten seitens der Hersteller ausreicht, um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal geltend zu machen. Zudem erklärte der EuGH die Verwendung von Thermofenstern zur Manipulation der Abgasreinigung als illegal. Das Gericht begründete seine Annahme von Erfolgsaussichten für das Klageverfahren mit diesem EuGH-Urteil.

Diesel-Skandal: EuGH-Entscheidung verbessert Chancen für Kläger

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf zugunsten einer Deckungsklage gegen die ARAG-Versicherung hat gezeigt, dass die Gerichte nunmehr eine andere Sichtweise auf die Erfolgsaussichten solcher Klagen haben. Dies könnte einen Präzedenzfall geschaffen haben, der auch andere Rechtsschutzversicherer dazu veranlasst, ihre Deckungszusagen zu überdenken.

Ein Verbraucher erstand im Dezember 2015 einen gebrauchten Audi A6 mit dem Motor EA896 für einen Preis von 36.350 Euro. Später im Jahr 2019 reichte er beim Landgericht Bonn eine Klage ein, in der er Schadensersatzansprüche gegen Audi geltend machte. Die Klage basierte auf dem Vorwurf, dass der PKW mit unzulässigen Abschalteinrichtungen, einschließlich eines sogenannten „Thermofensters“, ausgestattet war und dass dies zu einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung führte. Das Gericht entschied im Jahr 2021 jedoch zugunsten von Audi und wies die Klage ab.

Im Mai 2021 verweigerte die ARAG-Rechtsschutzversicherung dem Verbraucher die Deckungszusage für die Berufung und begründete dies damit, dass die Erfolgsaussichten nicht ausreichend seien. Die Versicherung sah keine hinreichenden Chancen auf Erfolg bei der Berufung und lehnte daher die Deckungszusage ab. Der Verbraucher versuchte, eine objektive Bewertung der Erfolgsaussichten durch einen Stichentscheid zu erreichen, jedoch lehnte die ARAG diese Option ab. Als Reaktion darauf reichte der Verbraucher eine Deckungsklage ein, um die Kosten für die Berufung gedeckt zu bekommen.

Das LG Düsseldorf hat eine andere Beurteilung der Sachlage vorgenommen. Es hat entschieden, dass der Rechtsschutzfall eingetreten ist und die Versicherung den Kläger decken muss. Zusätzlich dazu sieht das Gericht Erfolgsaussichten für die Klage. Der Kläger behauptet, dass das Fahrzeug verschiedene illegale Abschalteinrichtungen besitzt, nämlich ein Thermofenster und eine Lenkwinkelerkennung. Durch diese Abschalteinrichtungen wird die Abgasreinigung im Prüfbetrieb so gesteuert, dass ein niedrigerer Stickstoffausstoß erzielt wird. Das Gericht stützt seine Ansicht auf die Entscheidung des EuGH vom 21.03.2023, in der deutlich gemacht wurde, dass Thermofenster als illegale Abschalteinrichtungen gelten und den Verbrauchern daher Schadensersatzansprüche zustehen.

Urteil nicht abschließend: Chance auf Berufung vorhanden

Personen, die Probleme mit Deckungszusagen ihrer Rechtsschutzversicherung haben, erhalten von der renommierten Kanzlei Dr. Stoll & Sauer den Ratschlag, einen kostenlosen Online-Check durchzuführen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Abgasskandal sind die Erfolgsaussichten der Verbraucher auf Schadensersatz erheblich gestiegen. Aus diesem Grund sollten die Rechtsschutzversicherer die Kosten für Diesel-Klagen tragen. Dr. Stoll & Sauer ist eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal und bietet eine umfassende Unterstützung für alle Betroffenen.

Verbraucher im Fokus: Hoffnungsvolle Entwicklungen im Diesel-Abgasskandal

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer spielt eine wichtige Rolle, indem sie einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit den Schadensersatzklagen gegen Autohersteller im Diesel-Abgasskandal gibt. Durch ihre Expertise und Erfahrung unterstützen sie die Verbraucher dabei, ihre Rechte einzufordern und gerecht entschädigt zu werden. Ihr Überblick bietet den Betroffenen wichtige Informationen und ermöglicht ihnen, informierte Entscheidungen über ihre rechtlichen Schritte zu treffen.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023 hat die Spielregeln für Schadensersatzansprüche im Diesel-Abgasskandal geändert. Während der Bundesgerichtshof zuvor strenge Kriterien wie Sittenwidrigkeit und Vorsatz für die Geltendmachung von Ansprüchen festgelegt hatte, hat der EuGH mit seinem Urteil den Fokus auf fahrlässiges Handeln verlagert. Dieser neue Maßstab erleichtert es Verbrauchern erheblich, ihre Rechte durchzusetzen, da der Nachweis von Fahrlässigkeit in der Regel einfacher und weniger komplex ist als der von Vorsatz. Diese Entwicklung stärkt die Position der Verbraucher im Kampf gegen den Abgasskandal.

Mit dem Ziel einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 8. Mai 2023 beschlossen, eine neue Position einzunehmen, wenn es um Abgasmanipulationen bei Diesel-Fahrzeugen geht. Die Verbraucher könnten nun einen Ausgleich für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge aufgrund dieser Manipulationen erhalten und dennoch ihre Fahrzeuge behalten. Obwohl noch viele Fragen unbeantwortet sind, zeichnet sich eine klare Richtung ab: Es wird eine neue Form des Schadensersatzes geben, die den Verbrauchern den Zugang zu ihrem Recht erleichtert. Diese Veränderungen könnten zu einer Welle von Klagen führen, bei der die Versicherer die Kosten für die Klagen übernehmen müssen.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig, das Software-Update für den VW-Skandalmotor EA189 als illegal zu erklären, hatte weitreichende Konsequenzen für den Diesel-Abgasskandal. Das Update mit dem Thermofenster war ein Versuch, die Manipulation der Abgasreinigungssysteme zu verschleiern und die Fahrzeuge scheinbar umweltfreundlicher erscheinen zu lassen. Das Gerichtsurteil machte jedoch deutlich, dass diese Praxis nicht akzeptabel war und dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden müssen.

Gemäß der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig ist es die Aufgabe der Zulassungsbehörde, sicherzustellen, dass die betroffenen Fahrzeuge wieder den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dies bedeutet, dass Stilllegungen oder der Entzug der Typgenehmigung als mögliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden können. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Verbraucher umgehend handeln und eine Klage gegen den Hersteller ihres Diesel-Fahrzeugs einreichen. Dies ist insbesondere wichtig, da nahezu alle Modelle mit Thermofenstern ausgestattet sind.

Durch die Veröffentlichung der Bosch-Papiere durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wird deutlich, dass Hersteller beim Automobilzulieferer Abschalteinrichtungen bestellt haben, um die gesetzlichen Abgasnormen zu umgehen. Dieser Skandal wirft Fragen nach der Effektivität der regulatorischen Maßnahmen und der Verantwortung der Automobilhersteller auf.

Verbraucher, die von den Auswirkungen des Diesel-Abgasskandals betroffen sind, müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen ihrer Fahrzeuge und beträchtlicher Wertverlust. Um ihre Chancen auf Entschädigung zu maximieren, wird ihnen geraten, individuelle Klagen einzureichen, da die aktuelle Rechtsprechung vielversprechende Erfolgsaussichten zeigt. Durch den kostenfreien Online-Check können die spezifischen Fälle der Verbraucher untersucht werden, um eine erste Einschätzung vorzunehmen, bevor gemeinsame Schritte gegen den Autohersteller unternommen werden. Sollte die Rechtsschutzversicherung die Deckung verweigern, steht die Kanzlei bereit, Deckungsklagen einzureichen und die Interessen der Verbraucher zu vertreten.

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