Pfändungsschutz beim Riester-Vertrag: Bedingungen und Empfehlungen

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Der Riester-Vertrag ist eine gängige Methode der Altersvorsorge, die in Deutschland weit verbreitet ist. Eine wichtige Frage dabei ist, wie das angesparte Kapital vor einer möglichen Pfändung geschützt ist. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs stellt klar, dass der Pfändungsschutz nur unter bestimmten Bedingungen greift.

Riester-Vertrag: Voraussetzungen für Pfändungsschutz

Um das angesparte Riester-Vermögen vor einer möglichen Pfändung zu schützen, müssen Riester-Sparer förderfähige Beiträge leisten und einen Zulagenantrag stellen. Nur unter diesen Bedingungen wird ein Pfändungsschutz gewährt, wie der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) betont. Um den Prozess zu vereinfachen und Zeit zu sparen, empfiehlt der BVL die Beantragung eines Dauerzulagenantrags. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, jedes Jahr erneut einen Antrag stellen zu müssen. Der Antrag kann bei jedem Riester-Anbieter angefordert und nach dem Ausfüllen zurückgesendet werden.

Nachdem Riester-Sparer das entsprechende Formular für den Dauerzulagenantrag von ihrem Anbieter erhalten haben, müssen sie es nur noch ausfüllen und zurückschicken. Sobald dies erledigt ist, müssen die Versicherten lediglich über eventuelle Veränderungen in ihrer Lebenssituation informieren, wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes oder eine Gehaltserhöhung.

Es ist von großer Bedeutung zu beachten, dass der Teil der Beiträge, der über die förderfähige Grenze hinausgeht, nicht vor Pfändung geschützt ist. Wenn Riester-Sparer mehr Beiträge einzahlen als förderfähig sind, besteht für diesen Teil kein Pfändungsschutz. Es ist daher ratsam, die Fördergrenze einzuhalten, um das Kapital vor einer möglichen Pfändung zu schützen. Zudem sollten Sparer ihre Riester-Verträge nicht vorzeitig kündigen, da dies zum Verlust der Förderung und einer möglichen Pfändung des Kapitals führen kann.

Der Riester-Vertrag bietet grundsätzlich einen Pfändungsschutz, der jedoch bestimmte Bedingungen erfordert. Um das Riester-Vermögen vor Pfändung zu schützen, müssen förderfähige Beiträge geleistet und ein Zulagenantrag gestellt werden. Ein Dauerzulagenantrag erleichtert den Prozess und spart Zeit. Es ist wichtig, nicht mehr einzuzahlen als förderfähig ist und den Vertrag nicht vorzeitig zu kündigen, um den Pfändungsschutz aufrechtzuerhalten.

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