Gericht: Betreiberin von Online-Casino handelte illegal und muss zahlen

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Das Landgericht Braunschweig hat in einem aktuellen Urteil aufgezeigt, dass Online-Glücksspiele ein ruinöses Potenzial besitzen. Ein Mandant der Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte musste dies schmerzlich erfahren, als er knapp 152.000 Euro in einem Online-Casino verlor. Die erfreuliche Nachricht ist jedoch, dass das Gericht entschied, dass die Betreiberin des Casinos ihm den Verlust erstatten muss, da sie keine Erlaubnis für ihr Online-Glücksspielangebot in Deutschland hatte.

Illegaler Glücksspielbetreiber muss Spieler-Verluste zurückzahlen

Zwischen 2015 und 2020 nahm der Kläger über eine deutschsprachige Internetdomain an Online-Glücksspielen teil und verlor dabei fast 152.000 Euro. Obwohl Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 grundsätzlich verboten waren, erlaubte die Beklagte deutschen Spielern den Zugang zu ihrem Angebot. Das Gericht entschied, dass dies gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstieß und erklärte die abgeschlossenen Verträge für nichtig. Somit hat die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und muss dem Kläger den Verlust vollständig zurückerstatten.

Trotz des Verbots haben Veranstalter illegaler Glücksspiele ihre Angebote immer wieder für deutsche Spieler zugänglich gemacht. Die deutschen Behörden standen vor großen Herausforderungen bei der Bekämpfung dieses Schwarzmarkts. Das Gericht betonte daher die Wichtigkeit, die abgeschlossenen Spielverträge als zivilrechtlich nichtig anzuerkennen, um dem Verbot Nachdruck zu verleihen. Andernfalls hätten die Veranstalter illegaler Glücksspiele keinen Anreiz, ihr Angebot aufzugeben.

Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass es keine Rolle spielt, ob der Spieler von dem Verbot der Online-Glücksspiele wusste oder nicht. Das Gericht hat klargestellt, dass eine Kenntnis des Verbots nicht vorausgesetzt werden kann. Selbst Hinweise in der Werbung, die darauf hinweisen, dass das Angebot nur für Spieler in Schleswig-Holstein gilt, ändern daran nichts. Aufgrund der Tatsache, dass die Beklagte eine Lizenz in Malta hatte und ihre Webseite auf Deutsch für Spieler in Deutschland zugänglich war, war das Fehlen der notwendigen Lizenz für die Spieler nicht offensichtlich.

Das Gericht hat entschieden, dass die Ansprüche des Klägers nicht verjährt sind. Gemäß der dreijährigen Verjährungsfrist beginnt diese erst, wenn der Kläger von der Illegalität des Angebots erfährt. Da dies erst im Jahr 2022 der Fall war, kann der Kläger nach wie vor seine Ansprüche geltend machen.

Trotz der Lockerung des Verbots von Online-Glücksspielen zum 1. Juli 2021 bleibt die Tatsache bestehen, dass nur Veranstalter mit einer gültigen deutschen Lizenz legal Glücksspiele im Internet anbieten dürfen. Rechtsanwalt Cocron von CLLB Rechtsanwälte weist darauf hin, dass Spieler, die Verluste bei illegalen Online-Glücksspielen erlitten haben, gute Chancen haben, diese zurückzufordern. Es ist ratsam, sich an einen Fachanwalt für Glücksspielrecht zu wenden.

Landgericht Braunschweig: Betreiberin muss Verluste bei Online-Glücksspielen erstatten

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