Vorsicht bei Verkauf von Immobilien an Familienangehörige

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In Deutschland kommt es häufig vor, dass Personen oder Gesellschaften, die sich nahe stehen, Liefer- und Leistungsbeziehungen eingehen. Dabei spielen Steuervorteile oft eine wichtige Rolle. Insbesondere beim Verkauf von Immobilien an die nächste Generation ergeben sich neue Möglichkeiten zur Abschreibung.

Steuervorteile durch Verkauf von Mietwohnungen an Kinder

Eine gängige Praxis besteht darin, langjährig gehaltene Mietwohnungen an die eigenen Kinder zu verkaufen, um ihnen zukünftige Mieteinnahmen und damit verbundene steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Wenn die Immobilien länger als zehn Jahre gehalten wurden, entfällt die Grundstücksspekulationsteuer. Dadurch können die Kinder das gesamte Abschreibungsvolumen bis zum aktuellen Verkehrswert steuerlich nutzen.

In Bezug auf Geschäfte zwischen fremden Dritten und nahen Angehörigen ist Vorsicht geboten, da das Steuerrecht unterschiedliche Anforderungen stellt. Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen vollständig und korrekt umgesetzt werden, da die Finanzverwaltung diese genau prüft. Ein Urteil des Finanzgerichts Münster verdeutlicht die Hürden, die bei der Erlangung der gewünschten steuerlichen Anerkennung zu beachten sind.

Bei dieser Gestaltung ist es wichtig, dass die Kaufpreiszahlung im Einklang mit dem Fremdvergleichsmaßstab steht, wie Steuerberaterin Cirsten Schulz betont.

Nach Abschluss des Kaufvertrags schenkten die Eltern den Kindern den Kaufpreis. Diese Vorgehensweise wurde vom Finanzamt entdeckt und vom Gericht als Gestaltungsmissbrauch abgelehnt. Die Richter waren der Ansicht, dass es sich nicht um einen Verkauf mit Gegenleistung handelte, sondern um eine Schenkung der Immobilie. Da die Kinder wirtschaftlich nicht durch den Kaufpreis belastet waren, konnten sie auch keine neuen Abschreibungsmöglichkeiten geltend machen.

Laut Schulz handelte es sich um eine gute Gestaltung, die jedoch nicht vollständig durchgeführt wurde. Die Kinder profitierten immerhin davon, dass sie die noch nicht abbezahlten Schulden der Eltern im Rahmen der Grundstücksumschreibung übernehmen durften und diese als steuermindernde Anschaffungskosten berücksichtigt werden konnten.

Das Urteil des Finanzgerichts Münster unterstreicht die Bedeutung der vollständigen Erfüllung von Vereinbarungen bei Geschäften zwischen Angehörigen, um die gewünschten steuerlichen Vorteile zu erlangen. Wenn Gestaltungsmissbrauch vorliegt, werden die Steuervorteile verworfen, was zu Nachteilen für alle Beteiligten führen kann.

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