Was kann ich machen, wenn der Gasanbieter die Preise erhöht?

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Wer die Preise für Gas in 2017 betrachtet, wird feststellen, dass diese deutlich gesunken sind. Den Gasanbietern ist eine solche Entwicklung egal, denn sie erhöhen die Preise für Verbraucher munter weiter.

Gas 2018: Preise gehen nach oben

Die Gaspreise für 2018 werden sich wieder einmal erhöhen, das kündigte zumindest knapp die Hälfte der Gasversorger an. Doch auch Senkungen sind angekündigt, die wiederum bei rund 800.000 Haushalten zu Einsparungen führen werden.

Doch auch diejenigen, die nicht akut von einer Preiserhöhung bedroht sind, sollten sich nach anderen Anbietern umschauen und einen Preisvergleich durchführen. Denn: Selten war ein Wechsel so interessant wie zurzeit und es lassen sich mehr als 30 Prozent Ersparnis herausholen. Die tatsächliche Einsparhöhe ist natürlich davon abhängig, wie hoch der persönliche Verbrauch im Jahr ist und ob dieser im kommenden Jahr voraussichtlich gleich bleibt. Wer deutlich mehr Gas verbrauchen wird, wird trotz eines niedrigeren Grundpreises mehr bezahlen.

Gut zu wissen: Wenn Sie ein Schreiben bezüglich einer Preisänderung durch Ihren Gasanbieter bekommen, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sind Sie immer noch in der (teuren) Grundversorgung geführt, so können Sie ohnehin jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen oder in einen anderen Tarif wechseln.

Die jährliche Stromabrechnung ist immer wieder aufs Neue frustrierend zu lesen: Wieder eine Erhöhung! (#01)

Die jährliche Stromabrechnung ist immer wieder aufs Neue frustrierend zu lesen: Wieder eine Erhöhung! (#01)

Strompreise schnellen in die Höhe

Die jährliche Stromabrechnung ist immer wieder aufs Neue frustrierend zu lesen: Wieder eine Erhöhung! Außerdem gilt, dass diejenigen, die länger als ein Jahr bei ihrem Stromanbieter bleiben, meist mit Erhöhungen von bis zu 30 Prozent rechnen müssen. Scheinbar gibt es günstige Angebote immer nur für Neukunden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt und meint, es handele sich um Lockangebote!
Leider ist genau das die Realität und nicht nur Gasanbieter erhöhen die Preise, sondern auch die Stromversorger drehen munter an der Preisschraube. Die scheinbar nur eine Richtung kennt: nach oben!

Kunden kann nur geraten werden, stets aktiv zu bleiben und sich nicht mit einem Anbieter zufriedenzugeben. Es ist weitaus sinnvoller, möglichst regelmäßig zu wechseln und die Neukundenboni im ersten Jahr zu kassieren. Achten Sie auf die Kündigungsfristen, denn wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen, verlängern sich die Verträge meist um ein ganzes Jahr. Inklusive der Preiserhöhungen, die so angelegt sind, dass sie die anfangs gezahlten Boni wieder herausholen.

Kein Stromanbieter schießt Geld dazu und wer eine Vergünstigung anbietet, holt sich das Geld auf anderem Wege zurück. Die Leidtragenden sind die Kunden, die nicht rechtzeitig gewechselt haben oder ihren Vertrag gar nicht im Blick haben und damit brav Monat für Monat die völlig überteuerten Abschläge zahlen.

Viele Verbraucher schrecken bei Preisvergleichen davor zurück, Anbieter von Ökostrom und „Klimagas“ mit einzubeziehen. (#02)

Viele Verbraucher schrecken bei Preisvergleichen davor zurück, Anbieter von Ökostrom und „Klimagas“ mit einzubeziehen. (#02)

Flexible Tarife nutzen

Jedes Jahr den Anbieter wechseln? Auch wenn das eigentlich eine Sache von nur wenigen Minuten ist, ist der Aufwand doch vielen Verbrauchern zu hoch. Eine Lösung sind hier die flexiblen Tarife, mit denen sich die Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich beenden lassen. Die Grundpreise sind hier meist niedrig, dafür gibt es keine oder nur geringe Bonuszahlungen für Neukunden. Der Anbieter argumentiert, dass sich mit einem solchen Konzept die Preis stabil halten ließen. Allerdings gehört freilich nicht zum Verkaufsargument, dass sich die Preise ab dem zweiten Jahr um teilweise 30 Prozent erhöhen.

Eine Preisgarantie ist hier wichtig, ebenso die Möglichkeit zum kurzfristigen Kündigen nach dem Ende der Mindestlaufzeit. Denn auch diejenigen, die bewusst auf einen Bonus verzichten, haben nicht selten das Pech, dass sie dennoch einer enormen Preiserhöhung unterliegen. So hoch wäre der Bonus nicht ausgefallen! Doch auch bei flexiblen Tarifen gilt das Sonderkündigungsrecht. Allerdings kann es sein, dass eine Verhandlung mit dem Versorger durchaus lohnenswert ist und das gilt unabhängig davon, ob es sich um den Gas- oder Stromanbieter handelt.

Denn wer als Kunde mit der Kündigung droht, bekommt oftmals deutlich günstigere Preise angeboten, die das Fortbestehen des Vertrags wieder lukrativ erscheinen lassen. Nehmen Sie dafür aber bitte keine Einschränkungen bezüglich Ihres kurzfristigen Kündigungsrechts von einem Monat hin!

Video: Stromanbieter: Wann lohnt der Wechsel

Wie gehen Sie beim Wechsel des Anbieters vor?

Es ist leider eine Tatsache, dass die Stromanbieter die Preise enorm anheben, auch die Gasanbieter stehen diesem Punkt in nichts nach. Nun lohnt es sich, wieder einmal über einen Wechsel des Versorgers nachzudenken. Dabei geht das sogar ganz einfach, ist weder mit einer Versorgungslücke noch mit großem Aufwand oder gar Fachkenntnissen verbunden. Sie müssen den alten Versorger nicht einmal selbst kündigen, das übernimmt der neue Anbieter für Sie. Nutzen Sie bitte zuerst einen Vergleichsrechner, der Ihnen die für Ihre Region günstigsten Gas- und Strompreise nennt.

Dann gehen Sie wie folgt vor:

  • Wählen Sie die Tarife aus, die eine Preisgarantie anbieten. Diese sollte mindestens zwölf Monate betragen und sich damit über die Mindestvertragslaufzeit erstrecken.
  • Beschränken Sie die Folgezeit nach der Mindestvertragslaufzeit auf einen Monat.
  • Überlegen Sie, wie wechselfreudig Sie sind: Nutzt Ihnen der Neukundenbonus etwas, weil Sie im nächsten Jahr wieder kündigen werden? Oder bleiben Sie mit Sicherheit länger bei einem Anbieter und sollten daher auf dauerhaft niedrige Preise statt auf anfängliche Lockangebote bauen?
  • Theoretisch können Sie bei Pakettarifen von Preisvorteilen profitieren. Praktisch lässt sich der tatsächliche Verbrauch gerade bei Gas aber nicht immer voraussagen.
Berücksichtigen Sie auch die Art der Bonuszahlung. Denn einige Anbieter offerieren einen Sofortbonus, bei dem Sie das Geld direkt nach dem Abschluss des Vertrags ausgezahlt bekommen. (#03)

Berücksichtigen Sie auch die Art der Bonuszahlung. Denn einige Anbieter offerieren einen Sofortbonus, bei dem Sie das Geld direkt nach dem Abschluss des Vertrags ausgezahlt bekommen. (#03)

Zum Thema Wechselfreude

Viele Vergleichsrechner sind derart voreingestellt, dass sie keine Bonuszahlungen berücksichtigen. Von Experten wird das sogar für gut befunden, denn sie empfehlen Tarife, die mit einem Bonus locken, nur dann, wenn Sie für jedes Jahr einen neuen Vertrag schließen wollen und somit als wechselfreudig einzustufen sind. Je nach Anbieter werden Boni in bis zu dreistelliger Höhe geboten, doch die Tarife, die dahinterstehen, sind meist nur im ersten Jahr sehr günstig. Im folgenden Versorgungsjahr folgt eine Erhöhung, die sich gewaschen hat!

Berücksichtigen Sie auch die Art der Bonuszahlung. Denn einige Anbieter offerieren einen Sofortbonus, bei dem Sie das Geld direkt nach dem Abschluss des Vertrags ausgezahlt bekommen. Ein Neukundenbonus hingegen kann sich verschieben und wird teilweise sogar erst zum Ende der Vertragslaufzeit fällig. Als Faustregel sollten Sie darauf achten, dass der gebotene Bonus mindestens 15 Prozent der Rechnungssumme beträgt.

Gerade bei Tarifen mit Neukundenbonus können Sie davon ausgehen, dass Sie draufzahlen werden. Hier gilt: Machen Sie sich schon beim Abschluss des Vertrags einen Vermerk in den Kalender, dass Sie unbedingt die Kündigung einreichen wollen. Das Schreiben zur Auflösung des Versorgungsvertrags sollten Sie mindestens drei Monate vor Vertragsende an den Versorger übermitteln, wobei Sie am besten den Weg des Einschreibens wählen. So haben Sie einen Nachweis, dass das Schreiben seinen Empfänger tatsächlich erreicht hat. Kündigen Sie dabei konkret zum Ablauf des ersten Jahres der Belieferung. Der „frühestmögliche Zeitpunkt“ wird seitens der Versorger gern einmal übersehen.

Wichtig: Lassen Sie sich eine Bestätigung für die Kündigung übermitteln!

Video: doku arte die wahrheit der erneuerbarer energie

Bio-Tarife mit einbeziehen

Viele Verbraucher schrecken bei Preisvergleichen davor zurück, Anbieter von Ökostrom und „Klimagas“ mit einzubeziehen. Das gängige Vorurteil: Sie sind zu teuer! Doch weit gefehlt, oftmals sind derartige Anbieter sogar günstiger. Allerdings agieren sie auch nach der gängigen Vorgehensweise zur Erhöhung des Gewinns und setzen die Preise spätestens ab dem zweiten Jahr nach oben. Sollten Sie sich für derartige Angebote interessieren, sollten Sie unbedingt genauer hinsehen und nachforschen, ob es sich tatsächlich um nachhaltig agierende Firmen handelt.

Außerdem gilt auch hier: Pakettarife sind meist teurer. Diese bestehen aus einer festen Anzahl an Kilowattstunden. Sie bekommen keine Erstattung, wenn Sie weniger verbrauchen, und sollten Ihren eigenen Verbrauch daher sehr gut einschätzen können. Das gelingt aber nur den wenigsten, denn schon eine unvorhergesehen Anschaffung im folgenden Jahr kann zu einem höheren Stromverbrauch führen. Außerdem zahlen Sie einen hohen Preis, wenn Sie nachzahlen müssen. Günstig ist nur das Paket an sich, die mehr verbrauchten Kilowattstunden schlagen gern mit dem Doppelten zu Buche.

Bei Gas ist das „Paket-Problem“ besonders problematisch, denn der Gasverbrauch schwankt erfahrungsgemäß sehr stark. Er pegelt sich weniger ein und ist letzten Endes sogar vom Wetter bzw. von der Länge des Winters abhängig. Auch bei Bio-Tarifen lautet die Empfehlung daher, die Finger von Pakettarifen weg zu lassen und sich für einen günstigen Einzeltarif zu entscheiden.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: visdia  -#01: city hunter -#02: loraks -#03: fizkes

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