Studienplatzklage: Chancen, Kosten & mehr

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Das Angebot an Studienplätzen ist beschränkt, doch oft sorgen die Hochschulen und Universitäten noch zusätzlich für weitere Hindernisse. Mit einer Studienplatzklage kann man etwas dagegen unternehmen. Eine Garantie für den gewünschten Studienplatz gibt es jedoch auch nicht, wenn man sich an einen Anwalt wendet.

Mit Klagen die Studienplätze einfordern – wissenswerte Grundlagen

Abhängig vom ausgewählten Studiengang ist oft mit Zulassungsbeschränkungen zu rechnen. Das bedeutet für die zukünftigen Studenten eine große Enttäuschung und führt teilweise zu einer kompletten Neuorientierung. Hier kann eine Studienplatzklage helfen, allerdings gibt es bestimmte Fristen und Voraussetzungen, um noch etwas gegen die Ablehnung zu unternehmen. Des Weiteren sollte man zunächst die Kosten für eine solche Studienplatzklage abschätzen und ein mögliches Scheitern einkalkulieren. Hilfreiche Infos zu diesem Thema sind auf dieser Internetseite

nachzulesen. Hier erhalten die Interessierten detaillierten Input zur bundesweiten Vertretung und zu den Schritten, die bei einer solchen Klage einzuleiten sind. Das zielorientierte Angebot der Fachanwälte bezieht sich teilweise auf einzelne Studiengänge wie Medizin, Psychologie und Lehramt.

Wenn die Universität, bei der man auf einen Studienplatz hofft, eine Ablehnung schickt, so muss das Studium nicht gleich aufgegeben werden. Trotzdem sollte man sich gut überlegen, wie hoch die Kosten bei einer Studienplatzklage werden können. (#01)

Wenn die Universität, bei der man auf einen Studienplatz hofft, eine Ablehnung schickt, so muss das Studium nicht gleich aufgegeben werden. Trotzdem sollte man sich gut überlegen, wie hoch die Kosten bei einer Studienplatzklage werden können. (#01)

Wie stehen die Chancen bei der Klage auf Studienplätze?

Wenn die Universität, bei der man auf einen Studienplatz hofft, eine Ablehnung schickt, so muss das Studium nicht gleich aufgegeben werden. Trotzdem sollte man sich gut überlegen, wie hoch die Kosten bei einer Studienplatzklage werden können. Bei jedem einzelnen Verfahren fallen Kosten für die juristische Vertretung an, denn nur die wenigsten Anwälte lassen sich auf die Vereinbarung eines Erfolgshonorars an. Dieses wäre nur dann zu bezahlen, wenn man seinen Studienplatz auch erhält.

Häufiger kommt es zum Vergleich mit der Universität. In diesem Fall muss der eigene Anwalt natürlich selbst bezahlt werden. Bei einem Vergleich dieser Art muss die Uni zumeist eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen vergeben. Wenn für diejenigen, die ihre Studienplätze einklagen, nicht genügend Kapazitäten frei sind, findet eine Auslosung statt. Diese beinhaltet keine Erfolgsgarantie, sodass man eventuell leer ausgeht.

Das Einklagen der Studienplätze ist sowohl für ein klassisches Studium als auch für Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master möglich. Abhängig von den jeweiligen Universitätsstädten und dem Fachgebiet gibt es große Unterschiede bei der Anzahl der Studienbewerbungen. Deshalb ist es schwierig, die Zulassungswahrscheinlichkeit und die Chance auf eine erfolgreiche Studienplatzklage einzuschätzen. Im Allgemeinen liegt die Erfolgsquote bei den medizinischen Studiengängen bei etwas über 50 %, während die Klage auf einen Platz im Studium der Psychologie oder im Lehramtsstudium deutlich bessere Aussichten hat.

Das Einklagen der Studienplätze ist sowohl für ein klassisches Studium als auch für Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master möglich. Abhängig von den jeweiligen Universitätsstädten und dem Fachgebiet gibt es große Unterschiede bei der Anzahl der Studienbewerbungen. (#02)

Das Einklagen der Studienplätze ist sowohl für ein klassisches Studium als auch für Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master möglich. Abhängig von den jeweiligen Universitätsstädten und dem Fachgebiet gibt es große Unterschiede bei der Anzahl der Studienbewerbungen. (#02)

Die Voraussetzungen für die Studienplatzklage

Wer einen Studienplatz erhält, der sich an einem anderen Ort befindet als gewünscht, der hat kaum eine Möglichkeit, etwas dagegen zu unternehmen. Eventuell bietet sich ein Studienplatzwechsel an, der auch zu einem späteren Zeitpunkt des Studiums durchgeführt werden kann.Formfehler im Bewerbungsantrag führen zu dessen Ungültigkeit. Außerdem muss man die festgelegte Frist unbedingt einhalten und alle Unterlagen vollständig einreichen.

Wenn das Vergabeverfahren über die Plattform hochschulstart.de erfolgt ist, so kann man grundsätzlich wenig gegen die Entscheidung ausrichten. Mittlerweile sind die Ablehnungen so begründet, dass man kaum noch Aussichten hat, sie anzufechten. Dennoch haben die Rechtsexperten ein paar Tipps, wie man trotzdem einen Versuch starten kann. So kann direkt bei der betroffenen Hochschule ein „außerkapazitärer“ Antrag gestellt und im Anschluss an die Ablehnung eine gerichtliche Überprüfung gefordert werden. Mit der Unterstützung eines Anwalts stellt man sicher, dass die Formalitäten eingehalten werden. Auch wenn das Vergabeverfahren direkt an der Universität durchgeführt wird (durch Hochschul-NC), hat man diese Möglichkeit.

Die universitäre Einrichtung muss auf eine solche Klage hin Gründe liefern, warum die Kapazitäten nicht mehr ausreichen, um weitere Studienbewerber aufzunehmen. Wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann, ist es möglich, einen Platz zugeteilt zu bekommen. Dies geschieht beispielsweise durch Absagen von früheren Bewerbern oder durch andere Lücken im Nachrückverfahren.

Gerade bei den beliebten Studiengängen wie Medizin ist die Anzahl der Kläger im Allgemeinen höher als die nachträglich frei werdenden Plätze. In diesem Fall muss das Los entscheiden. Wenn es hingegen um das Studium der Psychologie geht oder um ein Fachgebiet mit einem anderen Abschluss wie Bachelor, ist die Chance auf die Zulassung deutlich größer.

Einige Kanzleien bieten abhängig von den Voraussetzungen eine spezielle Vereinbarung an, die besagt, dass man nur dann das Honorar bezahlen muss, wenn der Erfolgsfall eintritt. Wenn man die Studienplatzklage auf dieser Basis verliert, dann fallen nur die Gerichtskosten an und ggf. die Anwaltskosten der Hochschule. (#03)

Einige Kanzleien bieten abhängig von den Voraussetzungen eine spezielle Vereinbarung an, die besagt, dass man nur dann das Honorar bezahlen muss, wenn der Erfolgsfall eintritt. Wenn man die Studienplatzklage auf dieser Basis verliert, dann fallen nur die Gerichtskosten an und ggf. die Anwaltskosten der Hochschule. (#03)

Wie hoch sind die Kosten für die Studienplatzklage?

Für die ersten Maßnahmen ist eventuell noch keine juristische Beratung erforderlich, sodass man nicht von Anfang an einen Rechtsanwalt hinzuziehen muss. Wenn man jedoch mit einer schwierigen Studienplatzklage rechnet, liegen die Kosten schnell bei mehreren hundert Euro oder auch über 1000 Euro. Nur in seltenen Fällen kommt man mit 50 oder 100 Euro aus, auch wenn man viel selbst erledigt und sich im Detail über alle wichtigen Dinge informiert. Wer die Zulassung bei mehreren Universitäten einklagen möchte, der kann sogar im fünfstelligen Bereich landen.

Einige Kanzleien bieten abhängig von den Voraussetzungen eine spezielle Vereinbarung an, die besagt, dass man nur dann das Honorar bezahlen muss, wenn der Erfolgsfall eintritt. Wenn man die Studienplatzklage auf dieser Basis verliert, dann fallen nur die Gerichtskosten an und ggf. die Anwaltskosten der Hochschule. Hier können sich die Kosten auf ca. 500 Euro summieren.

Ein Blick auf die eigene Rechtsschutzversicherung zeigt an, ob diese auch die Studienplatzklagen mit einschließen. Im Normalfall ist dies nicht der Fall, da es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelt. Da die Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung mit dem entsprechenden Zusatz mindestens drei Monate beträgt, kann man diese auch nicht kurz vorher abschließen.

Die Fristen für die Klage

Vor der Studienplatzklage sollte man sich mit der Studentenvertretung kurzschließen und sich über spezifische Tipps zur betroffenen Universität informieren. Dann heißt es: nicht lange zögern. Denn nur wenn die Studienplatzklage rechtzeitig vorliegt, kann sie auch zum Erfolg führen. Das gilt vor allem für den außerkapazitären Hochschulantrag. In einigen Bundesländern läuft die Frist für das kommende Wintersemester am 15. Juli ab, bei anderen geht sie bis zum 15. September, 1. Oktober oder 15. Oktober. Auch für das Sommersemester gibt es unterschiedliche Fristen.

Vor der Studienplatzklage sollte man sich mit der Studentenvertretung kurzschließen und sich über spezifische Tipps zur betroffenen Universität informieren. (#04)

Vor der Studienplatzklage sollte man sich mit der Studentenvertretung kurzschließen und sich über spezifische Tipps zur betroffenen Universität informieren. (#04)

Wie sinnvoll ist die Studienplatzklage?

Die Beschränkungen bei einer Zulassung für eine Uni sind auf den ersten Blick oft ungerecht. Trotzdem sollte man sich gut überlegen, ob sich die Studienplatzklage lohnt. Wie bereits erläutert, beinhaltet sie keine Erfolgsgarantie. Zudem ist es wichtig, sich selbst zu fragen, warum man seinen Studienplatz einklagen möchte oder ob es besser ist, darauf zu verzichten.

In einigen Fällen kann es einem neue Möglichkeiten eröffnen und auch Ärger sparen, wenn man die Ablehnung als Chance ansieht und sich beispielsweise für einen anderen Studienort entscheidet. Auch die Wahl des Studiums lässt sich noch einmal überdenken. Wer jedoch sicher ist, dass es genau dieser Studiengang sein muss, für den ist die Studienplatzklage unumgänglich.

Video: Warum sollte man den Weg einer Studienplatzklage wählen?

Ein paar interessante Urteile zur Studienplatzvergabe

In verschiedenen Urteilen zeigt sich, dass die Hochschulen und Unis teilweise gegen das geltende Recht verstoßen. So dürfen die Hochschuleinrichtungen zum Beispiel keine Studienbewerber benachteiligen, weil diese aus einem EU-Ausland kommen.
In Bochum bewarben sich mehrere Medizinstudenten aus dem EU-Ausland nach einigen Semestern an der Universität und konnten ihren Studienplatz hier erfolgreich einklagen. Die Grundlage für ihren Erfolg ist im EU-Recht auf Freizügigkeit festgelegt. Dieses besagt, dass alle EU-Bürger frei auswählen können, wo sie studieren und arbeiten möchten. Das Gesetz gilt auch für die deutschen Studierenden, die ihre ersten Semester im Ausland studieren und für die klinische Ausbildungszeit nach Deutschland zurückkommen.

Die Zugangsordnung der Masterstudiengänge ist auch nicht immer eindeutig und führt hin und wieder zu Missverständnissen. So zeigten sich im Wintersemester 2013/2014 fehlerhafte Regelungen in der Zugangsordnung, die von der Uni Münster verwendet wurde. Durch verschiedene gerichtliche Prozesse mussten entsprechende Veränderungen vorgenommen werden. Für die Betroffenen, die eine Studienplatzklage eingeleitet hatten, bedeutete das die Zulassung für ihren gewünschten Masterstudiengang. Auch bei anderen Studiengängen und Klageformulierungen geht es häufig um die örtlichen Zulassungsbeschränkungen, die in der Folge an die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und auf die Wünsche der Studenten angepasst werden.


Bildnachweis:©Fotolia-Titelbild:VRD-#01: Woodapple-#02:Picture-Factory-#03: auremar  -#04:Fontanis

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