Rheingau Musik Festival 2017: Mainzer Fluglärmgegner siegen vor Gericht

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„Warnbriefe an Musiker rechtens: Rheingau Musik Festival unterliegt Fluglärmgegnern“ – dies titelte die Hessenschau Mitte April 2017 – und tatsächlich: Die Mainzer Fluglärmgegner und ihre Initiative gegen Fluglärm Mainz bekamen am 13. April 2017 in einem wichtigen Gerichtsurteil Recht: Das Landgericht Mainz entschied, dass die Fluglärmgegner weiter Pianisten in Briefen vor Fluglärm warnen dürfen.

Diese Schlappe vor Gericht für das Rheingau Musik Festival machte zwar die Fluglärmgegner froh, nicht aber die Verantwortlichen des Festivals: Der Festival-Intendant reagierte enttäuscht.

Von Klassik bis Jazz – das Rheingau Musik Festival

Das Rheingau Musik Festival ist eines der größten Musikfestivals Europas und feiert 2017 seinen 30. Geburtstag. Vom 24. Juni bis 2. September werden an 42 Spielstätten insgesamt 155 Konzerte von Klassik bis Jazz gezeigt. Es findet in der Region Wiesbaden, Mainz, Bad Homurg sowie diversen weiteren Spielorten statt und hat bei einigen Veranstaltungen noch Karten verfügbar. Die meisten Spielstätten des Festivals, das in diesem Sommer zum 30. Mal stattfindet, liegen allerdings außerhalb der Flugschneisen.

Doch auch dieses Jahr gab es wieder Proteste – die Initiative Fluglärm Mainz rief zu einer Mahnwache vor dem Eröffnungskonzert auf, um auf die Problematik des Fluglärms in der Region aufmerksam zu machen. In der Vergangenheit hatte die Initiative bereits mehrere Briefe an die Auftretenden des Musik-Festivals geschrieben und auf mögliche Störungen durch den Fluglärm hingewiesen.

Empfindliche Schlappe für die Festival-Betreiber

Dass die Initiative hier nichts falsch gemacht hat, bestätigte nun das Landgericht Mainz: Höchstrichterlich wurde befunden, die Initiative habe nicht bewusst falsche Tatsachen behauptet, indem sie auf mögliche Störungen durch Flugzeuge bei dem Festival hingewiesen habe. Das Recht auf freie Meinungsäußerung bei den strittigen Aussagen der Anti-Fluglärm-Initiative überwiege, so der Richterspruch.

Eine Unterlassung könne nur dann verlangt werden, wenn wissentlich erwiesene Falschaussagen verbreitet würden, was hier nicht der Fall sei. Im Gegenteil: Die Fluglärmgegner hätten nicht bewusst falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt, so das Gericht. Die Klage wurde vollumfänglich abgewiesen und die Rheingau Musik Festival Konzertgesellschaft mbH muss die Kosten des Verfahrens als Kläger tragen.

Hintergrund des Streits

Briefe, die die Mainzer Bürgerinitiative an mehrere Musiker geschrieben hatten, waren der ursächliche Grund für die Auseinandersetzung: Die Fluglärmgegner warnten darin vor der Lärmbelastung in der Region. Weil das Festival während der Konzerte in den Abendstunden im Minutentakt von Flugzeugen überflogen würde, die in Frankfurt starten oder landen, könnten Freiluft-Konzerte empfindlich gestört und ein Konzertgenuss daher unmöglich werden, so die Fluglärmgegner.

Veranstalter halten dagegen

Gegen diese Behauptung am Mainzer Landgericht hatten die Veranstalter des Rheingau Musik Festivals schließlich eine Unterlassungsklage eingereicht. Die Aussagen der Fluglärmgegner verunsicherten die Künstler und schadeten dem Festival, so die Veranstalter. Das Klassik-Festival Rheingau Musik Festival mit Sitz in Oestrich-Winkel (Rheingau-Taunus) hatte geklagt, weil es die Aktion der Fluglärmgegner als geschäftsschädigend betrachtet hatte. Das Festival befürchtete, dass nicht nur Künstler, auch Sponsoren wegen der Briefe abspringen könnten.

Die Entscheidung des Gerichts – pro Fluglärmgegner

Laut des höchstrichterlichen Beschlusses handele es sich bei der Aussage, dass das Festival durch Fluglärm gestört werde, nur um den persönlichen Eindruck jedes einzelnen Besuchers oder Künstlers. Dieser lasse sich nicht mit Fakten feststellen oder widerlegen, meinte der Richter. Zudem müsse das Gericht entscheiden, was wichtiger sei: „Die Interessen des Rheingau Musik Festivals, das einen Imageschaden durch die Aktion der Fluglärmgegner mit der Unterlassungsklage unbedingt vermeiden will, oder die freie Meinungsäußerung, dass der Fluglärm die Konzerte stört“, hieß es.

Die meisten Spielstätten des Festivals, das in diesem Sommer zum 30. Mal stattfindet, liegen allerdings außerhalb der Flugschneisen. Doch auch dieses Jahr gab es wieder Proteste - die Initiative Fluglärm Mainz rief zu einer Mahnwache vor dem Eröffnungskonzert auf, um auf die Problematik des Fluglärms in der Region aufmerksam zu machen. (#01)

Die meisten Spielstätten des Festivals, das in diesem Sommer zum 30. Mal stattfindet, liegen allerdings außerhalb der Flugschneisen. Doch auch dieses Jahr gab es wieder Proteste – die Initiative Fluglärm Mainz rief zu einer Mahnwache vor dem Eröffnungskonzert auf, um auf die Problematik des Fluglärms in der Region aufmerksam zu machen. (#01)

Festival-Präsident enttäuscht über das Urteil

Beim Rheingau Musik Festival habe aber jeder das Recht zu sagen, was er denkt, schloss das Gericht. Wenn also keine bewusst falschen Behauptungen aufgestellt werden würden, sei das legitim. Äußerst unzufrieden darüber zeigte sich der Festival-Intendant Michael Herrmann: „Schade ist, dass solchen rufschädigenden Aussagen kein Riegel vorgeschoben wurde. Die Konzerte des Rheingau Musik Festivals könnten auch ohne eine Verlegung der Flugrouten bestens genossen werden.“

Zankapfel „Flugrouten-Verlegung“

Die von der Bürgerinitiative aufgestellte Behauptung, dass es auf alle Fälle möglich sei, für die Zeit eines Konzertes Flugrouten zu verlegen, sei ebenfalls falsch, meint Herrmann. Dies sei das letzte Mal vor 25 Jahren ein einziges Mal geschehen, es würden für Konzerte des Rheingau Musik Festivals keine Flugrouten verlegt, so der Intendant.

Das Gericht war hier jedoch anderer Meinung, denn ein Sprecher des Gerichts bestätigte: „Es wurden Flugrouten verlegt, deshalb ist das keine absichtlich falsche Tatsachenbehauptung.“ Allerdings ändere die richterliche Entscheidung nichts daran, dass Störungen im Kloster Eberbach, im Schloss Johannisberg oder im Wiesbadener Kurhaus völlig ausgeschlossen seien.

Berufung offen

Eine Berufungsklage ist noch offen: Man werde prüfen, wie mit dieser „enttäuschenden und unverständlichen“ Entscheidung weiter umgegangen werde, so der Festival-Intendant.

Keine gütliche Einigung möglich

Eine gütliche Einigung des Streits war im März 2017 fehlgeschlagen. Die Fluglärmgegner beharrten auf ihrem Standpunkt, dass der Fluglärm in der Region untragbar ist und auch weiterhin bekämpft werden muss.

Ihre Vorwürfe sind konkret

  • Die Verantwortlichen würden ohne Rücksicht auf Verluste eine dicht besiedelte Großstadt mit Kliniken, Kindergärten, Seniorenwohnheimen, Schulen und Universität im Tiefflug attackieren.
  • Das Grundrecht der Anwohner auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) werde hier empfindlich missachtet.
  • Auch die politischen Entscheidungsträger auf kommunal-, landes- und bundespolitischer Ebene seien hier untätig, so die Initiative.
  • Besonders skrupellos empfinden die Fluglärmgegner, dass die Hessische Landesregierung die das in einem Mediationsverfahren vereinbarte Nachtflugverbot kippen will.

Der Frankfurter Flughafen in Zahlen

Der Flughafen Frankfurt am Main, umgangssprachlich Rhein-Main-Flughafen, ist der größte deutsche Verkehrsflughafen. Betreibergesellschaft ist die Fraport AG. Nach London-Heathrow, Paris-Charles de Gaulle und dem Flughafen Amsterdam Schiphol ist er gemessen am Passagieraufkommen 2016 der viertgrößte europäische Flughafen und eines der weltweit bedeutendsten Luftfahrtdrehkreuze.
2016 benutzten den Flughafen insgesamt 60,8 Millionen Passagiere und es gab pro Tag im Schnitt 1.268 Starts und Landungen. Außerdem hat der Frankfurter Flughafen mit ca. 2,1 Millionen Tonnen das größte Frachtaufkommen aller europäischen Flughäfen.

Die Bürger zahlen drauf

Die Initiative prangert auch schon seit Langem die weiteren negativen Nebeneffekte des massiven Flugverkehrs an: Grundstückspreise fallen und Immobilien verlieren massiv an Wert. Diejenigen, die es können, verlassen schweren Herzens ihre liebgewonnene Heimat. Weniger mobile Bürger oder Eigentümer, die sich einen Verkauf ihrer Immobilie unter Preis nicht leisten können müssten aber unter dem „Lärmteppich“ verharren. Dadurch werde mittel- bis langfristig wird die soziale Struktur der Region nachhaltig geschädigt.

Denn wenn viele Menschen der Region den Rücken kehren, hat dies ungute Auswirkungen auf das wirtschaftliche und kulturelle Leben – mit jedem Bürger, der Mainz verlässt und mit jedem Unternehmen, das seinen Standort verlegt, verliert Mainz an Attraktivität.
Sie fragen auch: Wie soll der Medien- und Forschungsstandort Mainz überleben, wenn konzentriertes und kreatives Arbeiten in dieser Umgebung nicht mehr möglich ist oder qualifizierte Mitarbeiter einfach nicht mehr gewonnen werden können?

Dadurch werde die oft gebetsmühlenartig beschworene „Jobmaschine“ Flughafenausbau zum „Jobkiller“ für Mainz und die Region.

Video: Neue Fluglärmstudie

Die Initiative gegen Fluglärm Mainz

Die Initiative gegen Fluglärm Mainz setzt sich seit vielen Jahren gegen die immer stärker werdende Belastung durch Fluglärm am Frankfurter Flughafen ein. Von 5:00 Uhr morgens bis 23:00 Uhr in der Nacht dröhne und heule es im Minutentakt – eine unerträgliche Belastung für die dortigen Anwohner, die noch dazu in bestimmten Gebieten auch noch durch Luftverwirbelungen geplagt sind.

Besonders in Flörsheim und Raunheim besteht bei leichten Ostwinden, wie sie häufig im Frühjahr und Sommer vorkommen, eine erhebliche Gefahr von sogenannten Wirbelschleppen, beklagen sich die Initiativen-Vertreter. Ausgelöst werden sie durch schwere Maschinen beim Landeanflug. Seit Eröffnung der Landebahn Nordwest seien allein in Flörsheim mehr als 20 Wirbelschleppenschäden eingetreten.

„Spätestens seit dem Absenken der Anflugrouten und der Eröffnung der neuen Landebahn Nordwest auf dem Flughafen Frankfurt / Main (FRA) hat die Zunahme des Fluglärms in Mainz und großen Teilen Rheinhessens ein erträgliches Maß überschritten“, beklagen sich die Fluglärmgegner auf ihrer Webseite fluglaerm-mainz.info.


BIldnachweis:© Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V. / Klaus Willinski

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