Neuer Reisepass: Diese Änderungen gelten ab 2017

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Ein neuer Reisepass, der zahlreiche neue Sicherheitsmerkmale besitzt. Seit März dieses Jahres gibt es ihn . Doch was genau soll ihn nun so Fälschungssicher machen und was ist mit aktuell noch gültigen Pässen? Wir haben das Wichtigste zusammengefasst.

Neuer Reiesepass: Der sicherste Pass der Welt?

Etwas „handlicher“ ist er und zudem sehe er „saucool“ aus. So äußerte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière über den neuen Reisepass, der im März 2017 eingeführt wurde. Ein neuer Reisepass? Vielen Menschen stellen sich da sofort Fragen nach der Gültigkeit noch laufender Reisepässe und was sich künftig alles ändern wird.

Sicher ist: Ein neuer Reisepass soll immer für mehr Sicherheit und einfacheres Reisen sorgen. So ist es auch beim neuen Ausweisdokument. Schon der letzte Reisepass (das bekannte weinrote Büchlein) galt als extrem sicher, der neue Reisepass soll aber noch sicherer sein und auch die letzten Sicherheitslücken sollen nun der Vergangenheit angehören. Die Bundesdruckerei erklärte, das Dokument sei derart fälschungssicher wie noch kein Reisepass zuvor. Die wichtigste Frage, die sich viele nun stellen: Muss ich mir den neuen Pass jetzt auch gleich besorgen?

Neuer Reisepass seit März: Was ist mit dem alten Pass?

  • Ein neuer Reisepass muss nicht gleich angeschafft werden, wenn man noch über ein altes, aber noch laufendes Dokument verfügt. Die alten Pässe gelten nämlich noch bis zu ihrem Ablaufdatum.
  • Und die zweite Frage, die viele umtreibt: was kostet ein neuer Reisepass?

Der neue Pass, der 32 Seiten umfasst (Standartversion), kostet 60 Euro. Damit ist er einen Euro teurer als der alte. Ein neuer Reisepass steht Personen unter 24 Jahren, wie gewohnt auch weiterhin extrem vergünstigt zu, und zwar für 37,50 Euro. Wer besonders häufig unterwegs ist und viel reist, kann für einen Aufschlag von ein paar Euro, einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Kinderreisepässe kosten 13 Euro, solange das Kind unter 12 Jahren ist.

Ist ein neuer Reisepass fürs Kind auch fällig, wenn ein bereits vorhandener Reisepass nur verlängert werden muss? Die Antwort: nein. In solchen Fällen ist die Verlängerung kein Problem und kostet auch nur sechs Euro.

Ein neuer Reisepass muss nicht gleich angeschafft werden, wenn man noch über ein altes, aber noch laufendes Dokument verfügt. Die alten Pässe gelten nämlich noch bis zu ihrem Ablaufdatum. (#01)

Ein neuer Reisepass muss nicht gleich angeschafft werden, wenn man noch über ein altes, aber noch laufendes Dokument verfügt. Die alten Pässe gelten nämlich noch bis zu ihrem Ablaufdatum. (#01)

Neuer Reisepass: Was ist neu?

Thomas de Maizière brachte es bei der Präsentation des neuen Reisepasses bezogen seine Größte, kurz und knapp auf den Punkt. „Der Reisepass ist kleiner als der alte“. Doch nicht nur das. Es gibt eine ganze Reihe von Änderungen, die dafür sorgen, dass das Dokument nun kompakter, moderner und praktischer daherkommt.

Er ist:

  • wesentlich biegsamer als der alte, denn früher gab es einen Hardcover-Einband
  • widerstandsfähiger . Die Seite, die das Foto und die wichtigsten Daten zur Person enthält, ist nicht mehr aus Papier sondern aus Plastik. Theoretisch würde es dem Ausweis also nichts ausmachen wenn man z.B. vergisst, ihn beim Sport aus der Hosentasche zu nehmen. Er ist zudem vor Eselsohren sicher und auch verschüttete Flüssigkeit ist nun kein Problem mehr
  • auf den Seiten kommen unter Schwarzlicht bestimmte Grafiken zum Vorschein
  • und letztlich ist er auch noch etwas kleiner als der Vorgänger

De Maizière erklärte, dass ein neuer Reisepass mit all diesen Neuerungen und Anpassungen, auf jeden Fall wesentlich „cooler“ aussehe.

Video: Die Krux mit dem EU-Reisepass – VOX POP – ARTE

Vorteile und Nutzen: Was bringt der neue Pass?

Sicherer soll er in erster Linie sein, der neue Reisepass. Heißt: Fälschungssicher und vor Missbrauch geschützt. Die Sicherheit soll u.a. durch ein neues holografisches Lichtbild gewährleistet werden, das nun neben dem eigentlichen Foto platziert ist. Während die erste Seite aus Plastik besteht, sind die übrigen Seiten aus ganz speziellem, besonderem Sicherheitspapier. Und neu ist auch noch ein – personalisierter – Sicherheitsfaden auf der Titel- bzw. Startseite. Laut Bundesdruckerei sorge dies alles für eine 99,9-prozentige Fälschungssicherheit. Diese wird auch durch einen Fingerabdruck vom Besitzer erreicht, der sich direkt neben dem Passfoto befindet.

Weiterhin soll ein neuer Reisepass, der modernisiert ist und auf den neuesten Stand der Technik gebracht wurde, immer auch dafür sorgen, dass eine zügigere Identifizierung möglich ist. Das ist bei dem neuen Ausweisdokument ebenso der Fall. Ein Video, das Innenminister De Maizière bei der Präsentation des neuen Ausweises zeigt, gibt es hier. In diesem Video bekommt man auch einen sehr guten visuellen Eindruck, falls noch nicht bekannt ist, wie genau der neue Pass aussieht.

Wie auch schon beim alten Dokument, speichert der neue Pass die wichtigsten Daten zur Person (u.a. nach § 4 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis, kurz PAuswG: Name, Geburtstag, Geschlecht, Geburtsort und die Staatsangehörigkeit). Und: Es sind zwei biometrische, unverwechselbare Informationen erfasst, nämlich der Fingerabdruck und das Gesicht.

De Maizière und sein Innenministerium begründeten die Speicherung von Fingerabdruck UND Foto mit den unterschiedlichen Kontrollsituationen, denen man sich als Ausweiseinhaber immer wieder ausgesetzt sieht. Denn den Ausweis vorzeigen muss man z.B. an Flughäfen, Grenzübergängen oder auch bei spontanen Polizeikontrollen. Je nach Kontrollsituation könne dann individuell entschieden werden, was genau überprüft werden soll. Also: Welches biometrische Merkmal oder welche Daten gecheckt werden. Auch dazu äußerte sich De Maizière in obigem Video.

Schließlich richtet sich die Art und Weise der Kontrolle immer auch nach dem Grund einer Reise. Egal, ob man aufgrund von beruflichen Verpflichtungen in ein anderes Land reist, weil man in dem betreffenden Staat Urlaub macht oder dort schlicht nur ein paar Tage bleibt, etwa um ein besonderes Sport-Ereignis zu sehen.

Zudem stellen sich viele die Frage, ob es verpflichtend ist, einen Reisepass zu besitzen. Die klare Antwort hierauf lautet: nein. Nach § 1 PAuswG ist zwar jeder Deutsche über 16 Jahren i.S.d. § 116 Abs. 1 GG dazu verpflichtet, sich jederzeit ausweisen zu können. (#02)

Zudem stellen sich viele die Frage, ob es verpflichtend ist, einen Reisepass zu besitzen. Die klare Antwort hierauf lautet: nein. Nach § 1 PAuswG ist zwar jeder Deutsche über 16 Jahren i.S.d. § 116 Abs. 1 GG dazu verpflichtet, sich jederzeit ausweisen zu können. (#02)

Gesetze und Urteile: Ist neuer Reisepass Pflicht?

Zudem stellen sich viele die Frage, ob es verpflichtend ist, einen Reisepass zu besitzen. Die klare Antwort hierauf lautet: Nein. Nach § 1 PAuswG ist zwar jeder Deutsche über 16 Jahren i.S.d. § 116 Abs. 1 GG dazu verpflichtet, sich jederzeit ausweisen zu können. Doch heißt das nicht, dass dieser Nachweis durch einen Reisepass erbracht werden muss. Die meisten haben für diesen Zweck ohnehin den guten alten Personalausweis. In Deutschland gibt es zudem noch einen Unterschied zwischen Ausweis- und Mitführungspflicht. Das bedeutet: Verpflichtend ist es, über ein solches Dokument zu verfügen, aber es reicht, wenn sich der Pass zu Hause befindet. Er muss nicht ständig mitgeführt werden.

Als Reisedokument genügt oft ebenfalls der Personalausweis. Es sei denn, man reist in außereuropäische Länder, dann genügt der Personalausweise meist nicht. Ein Reisepass wird z.B. für die Einreise nach Brasilien, Thailand, Mexiko oder in die Dominikanische Republik benötigt. Auch die USA verlangen den Reisepass. Innerhalb der EU ist die Einreise mit dem Personalausweis oft nur für eine bestimmte Aufenthaltszeit erlaubt. Wer länger im Land bleiben will, braucht den Reisepass. Handelt es sich um einen Urlaub in einem Land der EU, reicht der „Perso“ grundsätzlich für die Einreise.

Video: REISEPASS VERLEGT! | 23.05.2017 | AnKat

Neuer Reisepass: Biometrische Daten in Reisepass rechtmäßig?

Eine Frage, die die Richter seit vielen Jahren immer wieder beschäftigt und bis jetzt keine eindeutige Antwort gebracht hat: Ist die Erhebung von biometrischen Daten sowie deren Speicherung im Reisepass, zulässig?

Immer wieder klagten Personen, die ihre Grundrechte, das Recht auf Schutz der Privatsphäre und/oder körperliche Unversehrtheit verletzt sahen, gegen die biometrischen Reisepässe. So hatte z.B. ein Bochumer Rechtsanwalt über einen Zeitraum von mehreren Jahren geklagt. Sein Ziel: ein neuer Reisepass ohne jegliche biometrischen Daten (Fingerabdruck und Lichtfoto). Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 17.10.2013, Az. C-291/12): ein Verstoß gegen die europäischen Grundrechte sei durch die Erfassung und Speicherung der biometrischen Daten nicht gegeben. Als Grund nannten die Gesetzeshüter u.a., dass Finger auch sonst – im Alltag – für andere sichtbar und Blicken ausgesetzt seien.

Einige Monate zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerden richteten sich auch dort gegen die Speicherung der biometrischen Daten in Reisepässen. In ihrem Urteil ließen die Richter allerdings offen, ob die Nutzung von Fingerabdrücken und Lichtbildern im Reisepass, rechtens ist.


BIldnachweis:©Shutterstock-Titelbild: photobyphotoboy -#01: Yuri Shevtsov -#02:  sebboy12

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