Ghostwriting: Strafbar oder erlaubt?

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Es scheint so einfach zu sein: Man gibt jemandem einen Auftrag, nach den eigenen Vorgaben eine Hausarbeit, eine Bachelor-Arbeit oder auch ein Buch zu schreiben. Aber wie sieht es mit der rechtlichen Seite bei dieser Unterstützung aus?

Was steht hinter dem Ghostwriting?

Tatsächlich handelt es sich bei Ghostwriting um eine Arbeit, die bereits vor Jahrtausenden durchgeführt wurde. So haben schon in der Antike Platon und auch Augustus ihre Reden nicht selbst geschrieben, sondern schreiben lassen. Im Büro wird täglich durch die Vorgesetzten vorgegeben, dass die Mitarbeiter in ihrem Namen Briefe verfassen. Das heißt, Ghostwriting ist ein Thema, das eigentlich immer irgendwo auftaucht.

Schwierig wird es nur dann, wenn die Arbeit, die von einem Ghostwriter geschrieben wird, eine Bewertung nach sich zieht und diese eine Auswirkung auf die Zukunft der Person sein kann, die das Ghostwriting in Auftrag gegeben hat. Dies ist beispielsweise bei Hausarbeiten für das Studium der Fall. Wer es nicht schafft oder auch einfach keine Lust hat, seine Arbeiten selbst zu schreiben und sich dafür entscheidet, diese schreiben zu lassen, der betrügt damit nicht nur die Dozenten, sondern auch sich selbst. Neben der moralischen Frage steht aber auch noch die rechtliche Frage im Vordergrund. Hier ist es interessant zu wissen, ob dies rechtlich geahndet werden kann.

 

Tatsächlich handelt es sich bei Ghostwriting um eine Arbeit, die bereits vor Jahrtausenden durchgeführt wurde. So haben schon in der Antike Platon und auch Augustus ihre Reden nicht selbst geschrieben, sondern schreiben lassen. (#01)

Tatsächlich handelt es sich bei Ghostwriting um eine Arbeit, die bereits vor Jahrtausenden durchgeführt wurde. So haben schon in der Antike Platon und auch Augustus ihre Reden nicht selbst geschrieben, sondern schreiben lassen. (#01)

Die Rechtsbasis beim Ghostwriting

Der Auftrag, der an einen Ghostwriter oder auch an eine Agentur vergeben wird, hat eine rechtliche Basis in Form von einem Vertrag. In diesem Vertrag wird vermerkt, was die Aufgabenstellung ist. Der Autor muss die vereinbarte Leistung in einem bestimmten Zeitraum erstellen. Dafür muss der Auftraggeber diese Leistung vergüten. In dem Vertrag ist auch festgehalten, dass der Autor auf seine Ansprüche bei einer Übertragung des Textes verzichtet und die Nutzungsrechte abgibt. Der Auftraggeber kann dann mit dem Text sozusagen machen, was er gerne möchte. Die Plattformen, auf denen sich Ghostwriter zur Verfügung stellen, haben normalerweise einen starken rechtlichen Hintergrund, denn sie sichern sich durch die AGB ab. Wer hier einen Auftrag vergibt, der ist auch bereit dazu, die AGB anzuerkennen und für die erbrachte Leistung ein Honorar zu zahlen. Erbringt eine der beiden Seiten die Leistung nicht, dann kann es zu Schadenersatzansprüchen kommen. Inwieweit diese jedoch umgesetzt werden können, das muss nach dem Fall entschieden werden.

Wie sieht es mit der Strafbarkeit von akademischem Ghostwriting aus?

Ein besonders großes Thema ist das akademische Ghostwriting. Von diesem wird dann gesprochen, wenn man eine akademische Arbeit in Auftrag gibt und diese anschließend in seinem eigenen Namen einreicht, obwohl sie nicht selbst geschrieben wurde. Die Basis für mögliche Urteile zu solchen Arbeiten hat das OLG Frankfurt gelegt. Hier ging es in einem Prozess um einen solchen Fall. Der Fokus lag dabei auf der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Ghostwriter. In dem Vertrag hatte sich der Urheber des Textes dazu verpflichtet, Stillschweigen über die Urheberschaft zu bewahren.

Der Auftraggeber durfte den Text in seinem eigenen Namen veröffentlichen. Durch das OLG Frankfurt wurde festgelegt, dass es bei dieser Vereinbarung erst einmal keinen Grund für eine Beanstandung gibt. Zudem wurde in dem Urteil darauf verwiesen, dass es sich beim Ghostwriting einfach um eine Tätigkeit handelt, die durch einen Auftraggeber genutzt werden kann. Auch das akademische Ghostwriting ist in diesem Rahmen lediglich als eine Dienstleistung anzusehen, sodass die Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten nicht illegal ist.

 

Ein besonders großes Thema ist das akademische Ghostwriting. Von diesem wird dann gesprochen, wenn man eine akademische Arbeit in Auftrag gibt und diese anschließend in seinem eigenen Namen einreicht, obwohl sie nicht selbst geschrieben wurde. (#02)

Ein besonders großes Thema ist das akademische Ghostwriting. Von diesem wird dann gesprochen, wenn man eine akademische Arbeit in Auftrag gibt und diese anschließend in seinem eigenen Namen einreicht, obwohl sie nicht selbst geschrieben wurde. (#02)

Mögliche Sanktionierungen im Privatrecht oder dem Zivilrecht

Auch wenn nach dem Urteil des OLG Frankfurt normalerweise nicht mit Sanktionen gerechnet werden muss, wenn ein Auftraggeber das Angebot von einem Ghostwriter in Anspruch nimmt, so sind Sanktionierungen dennoch nicht ganz ausgeschlossen. Ghostwriter sind juristisch schwierig zu belangen, um es dennoch tun zu können, muss festgelegt werden, ob es sich um eine Sanktion in Strafrecht oder im Zivilrecht handelt. Die meisten Sanktionen in diesen Fällen basieren auf dem Strafrecht, da vor allem die Hochschule ein Interesse daran hat, dem Ghostwriting Einhalt zu gebieten.

Es kann jedoch auch sein, dass der Auftraggeber mit der Arbeit nicht zufrieden ist. In diesem Fall ist es möglich, sich auf eine Schlechtleistung nach den §§280 ff BGB zu berufen. Zudem stehen nicht selten die urheberrechtlichen Ansprüche im Fokus des Strafrechts. Wenn ein Auftraggeber den Auftrag für die Erstellung von einem Werk vergibt, dann erhält er das Nutzungsrecht. Das Urheberpersönlichkeitsrecht liegt jedoch weiter beim Autor, denn nach Deutschem Recht ist es nicht möglich, dieses abzugelten. Das heißt, wenn das Werk möglicherweise verbreitet oder auch vervielfältigt wird, dann hat der Autor die Möglichkeit, hier Ansprüche geltend zu machen.

Video:Hausarbeit vom Ghostwriter – der Undercover-Test

Sanktionen durch Universitäten und Hochschulen

In den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Studenten sowie Hochschulen oder Universitäten, wird auch darauf verwiesen, dass die Hausarbeiten und eingereichten Arbeiten durch den Studenten selbst erstellt werden müssen. Wenn der Student nun die durch einen Ghostwriter geschriebene Hausarbeit einreicht, dann stellt er sich gegen diese vertraglichen Vereinbarungen. Ein besonders schwerer Fall tritt ein, wenn die durch Ghostwriting entstandene Arbeit im Rahmen einer eidesstattlichen Erklärung übergeben wird. Wenn dies durch die Universität entdeckt wird, dann kann der Student wegen einer Falschen Versicherung an Eides statt möglicherweise sanktioniert werden. Hier kann es beispielsweise zu einem Bußgeld kommen, oder auch zu einer Exmatrikulation. Allerdings geht dies nur dann, wenn die Regelung der Hochschulordnung dazu etwas vorgesehen hat.

In diesem Zusammenhang kann zudem nicht auf das Urteil, das durch das OLG Frankfurt gesprochen wurde, zurückgegriffen werden, denn hier wird davon gesprochen, dass die durch den Ghostwriter zusammengestellten Werke eine Grundlage für die Erstellung von eigenen Arbeiten darstellen.

Video:Die Doktorarbeit der anderen – Ghostwriter verfassen akademische Schriften

Und der Ghostwriter? – Macht er sich strafbar?

Wenn der Auftraggeber die durch den Ghostwriter geschriebene Arbeit einreicht und dafür belangt wird, dann stellt sich die Frage, wie es mit dem Autor des Werkes aussieht. Normalerweise ist es so, dass in den AGBs der Plattformen und der Ghostwriter der Hinweis steht, dass die verfassten Texte nur als eine Vorlage genommen werden dürfen. Wenn der Auftraggeber den Text jedoch einfach übernimmt und keine Änderungen durchführt, dann macht er sich strafbar. Der Autor kann sich nur dann ebenfalls strafbar machen, wenn er nachweislich davon wusste, dass seine Arbeit in der kompletten Form und ohne umschreiben übernommen wurde. Allerdings ist es nur schwer nachweisbar, dass diese Kenntnis vorhanden war, wenn in den AGB festgehalten ist, dass die Texte reine Vorlagen sind. Das OLG Düsseldorf hat in diesem Rahmen bereits entschieden, dass das Erstellen von Hochschulabschlussarbeiten oder auch von Dissertationen nicht legal ist. Dies bedeutet aber nicht, dass die Handlung durch den Autor an sich verboten ist. Es handelt sich hierbei auch nicht um eine Urkundenfälschung.

 

Wenn der Auftraggeber die durch den Ghostwriter geschriebene Arbeit einreicht und dafür belangt wird, dann stellt sich die Frage, wie es mit dem Autor des Werkes aussieht. Normalerweise ist es so, dass in den AGBs der Plattformen und der Ghostwriter der Hinweis steht, dass die verfassten Texte nur als eine Vorlage genommen werden dürfen. (#03)

Wenn der Auftraggeber die durch den Ghostwriter geschriebene Arbeit einreicht und dafür belangt wird, dann stellt sich die Frage, wie es mit dem Autor des Werkes aussieht. Normalerweise ist es so, dass in den AGBs der Plattformen und der Ghostwriter der Hinweis steht, dass die verfassten Texte nur als eine Vorlage genommen werden dürfen. (#03)

Was verführt zur Nutzung von Ghostwriting?

Interessant ist in dieser ganzen Diskussion natürlich auch die Frage, wie es dazu kommen kann, dass die Nachfrage nach dem Ghostwriting so groß ist. Vor allem Studenten nehmen die Dienste der Anbieter in Anspruch und hierfür gibt es verschiedene Gründe. Ganz vorne mit dabei steht vor allem der Druck, der im Studium auf den Studenten lastet. Verschiedene Hausarbeiten in den einzelnen Kursen können sich schnell zu einem Pensum ansammeln, das nicht mehr zu bewältigen scheint. Hier spielt natürlich auch die eigene Organisation eine große Rolle, denn viel Studenten schieben die Hausarbeiten vor sich her und stehen plötzlich vor einem großen Haufen an Arbeit, der innerhalb einer kurzen Zeit geschafft werden muss. Dies scheint unmöglich, also wird auf Ghostwriter zurückgegriffen. Nicht zuletzt spielt vielleicht auch die Faulheit eine Rolle, die einen Einfluss auf die Entscheidung nimmt, ob man das Geld in die Hand nehmen möchte, um die Hausarbeiten schreiben zu lassen.

 

Ghostwriting an sich ist also kein Straftatbestand und wenn die Vorgaben vertraglich genau geregelt sind, dann kann auch der Autor nicht belangt werden. (#04)

Ghostwriting an sich ist also kein Straftatbestand und wenn die Vorgaben vertraglich genau geregelt sind, dann kann auch der Autor nicht belangt werden. (#04)

Fazit: Nicht schön aber auch nicht unbedingt strafbar

Eine gesetzliche Grundlage über die Sanktionierung von Ghostwriting an sich oder auch die Vermittlung von Ghostwritern gibt es in Deutschland nicht. Allerdings sind die Hochschulen für das Thema selbst immer mehr sensibilisiert und setzen sich zunehmend dafür ein, dass es hier zu Veränderungen kommt. So arbeitet der Deutsche Hochschulverband daran, einen Straftatbestand einzuführen, der als Wissenschaftsbetrug bezeichnet wird. Allerdings scheiterte dies jedoch bisher schon allein an der Definition, was genau unter dem Wissenschaftsbetrug läuft.

Ghostwriting an sich ist also kein Straftatbestand und wenn die Vorgaben vertraglich genau geregelt sind, dann kann auch der Autor nicht belangt werden. Dies gilt jedoch nicht auch für den Auftraggeber. Dieser kann teilweise mit Sanktionen von der Hochschule rechnen und sollte sich daher gut überlegen, ob er seine Arbeiten schreiben lässt oder nicht doch lieber selbst schreibt. Letztendlich ist dies auch eine Frage der eigenen Moral, die sich hier gestellt werden sollte, bevor der Auftrag an den Ghostwriter rausgeht.


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