Neutralisationsanlage: Abwasser darf nicht unbehandelt eingeleitet werden

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Mithilfe einer Neutralisationsanlage werden Abwasser aus Laboratorien, Kliniken und industriellen Betrieben gereinigt. Damit werden große Belastungen für die Umwelt vermieden, die schon bei kleinen Abweichungen auftreten können.

Neutralisationsanlage: Reinigung der Abwasser gesetzlich vorgeschrieben

Vor allem aus Labors stammen verschiedene Abwasser, die als Rückstände aus verschiedenen Versuchen stammen. Auch aus industriellen Bereichen stammen Abwasser, die vor der Einleitung in Gewässer gereinigt werden müssen. Sie unterliegen der Pflicht zur Reinigung ähnlich der Neutralisation in Labor und Klinik. Gesetzliche Anforderungen sind dabei zu berücksichtigen.

Begriffsklärung: Was ist Abwasser?

Das „Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer“ kennt im ersten Abschnitt und hier in § 2 klare Begriffsbestimmungen, die für Abwasser gelten:

  • Abwasser sind in den Eigenschaften veränderte Wasser, die als Schmutzwasser bezeichnet werden.
  • Sie entstammen dem landwirtschaftlichen, gewerblichen, häuslichen oder sonstigen Gebrauch.
  • Es kann sich auch um austretende und gesammelte Flüssigkeiten aus der Behandlung, Lagerung und durch Ablagern von Abfällen handeln.
  • Mit einer Abwasserbehandlungsanlage wird verhindert, dass die schädlichen Wasser die Umwelt verschmutzen oder zur Gefahr werden. Sie verhindern, dass Abwasser ganz oder teilweise eingeleitet werden.
  • Als „Einleiten“ wird das Verbringen der Schmutzwasser in Gewässer bezeichnet.

Labor-Abwasser unschädlich machen

Mithilfe leistungsstarker Neutralisationsanlagen ist es möglich, Labor-Abwasser zu reinigen. Sie werden neutralisiert und sind damit weder sauer noch alkalisch. Das Wasser erreicht einen nicht schädlichen pH-Wert, der den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes genügt. Hochwertige Neutralisationsanlagen sind dabei in der Lage, sich dem Bedarf am jeweiligen Einsatzort anzupassen. So gibt es Anlagen, die eine Stundenleistung von rund 300 Litern erbringen, andere wiederum können bis zu 20 Kubikmeter in der Stunde neutralisieren.

Verschiedene Zusätze erlauben die Reinigung der Labor-Abwasser von besonders schädlichen Substanzen, sodass auch Chrom und Cyan beseitigt werden. Das Labor-Abwasser kann damit bedenkenlos in Gewässer eingeleitet werden. Derartige Neutralisationsanlagen werden in verschiedenen Industrieunternehmen eingesetzt und finden in Kliniken ebenso Anwendung. Sie sorgen dafür, dass sämtliche Anforderungen an Abwasser aus Laboratorien eingehalten werden.

Abwasserverordnung regelt die Einleitung von schadstoffbelastetem Wasser in Gewässer

Wasser ist ein wertvolles und knappes Gut. Umso mehr gilt es, bestehende Gewässer vor noch stärkerer Verschmutzung zu schützen. Gleichzeitig fallen immer mehr Labor- und Industrie-Abwasser an, die stark belastet sind. Neutralisationsanlagen der neuesten Generation sorgen dafür, dass diese Schmutzwasser nicht in die Gewässer eingeleitet werden und dort Schäden verursachen können. Gut zu wissen: Die Gewässerbenutzung unterliegt einer Gestattungspflicht durch den Staat, was vor allem die Unternehmen und Einrichtungen betrifft, die Gewässer durch Schadstoffe verschmutzen können.

Die Regelungen der Abwasserverordnung in Deutschland

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz muss eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegen, wenn Labor- oder Industrie-Abwasser in Gewässer eingeleitet werden sollen. Die Behörden dürfen die Erlaubnis nur geben, wenn die Schadstoffbelastung des Wassers möglichst gering ist. Maßgabe für die Einstufung als „gering“ oder „nicht gering“ ist der Stand der Technik: Wasser muss immer so sauber sein, wie es durch eine Reinigung nach dem aktuellen Stand der Technik möglich ist. Technische Behandlungsverfahren müssen daher auf einem modernen Qualitätszustand sein.

Die Regelungen bezüglich der Einleitung von Schmutzwasser in Gewässer bestehen seit 1976 bundeseinheitlich, Grundlagen der Mindestanforderungen gelten seit 1996. Welche Schadstoffbelastung zulässig ist, wird durch technisch und wirtschaftlich durchführbare Verfahren in den einzelnen Branchen bestimmt. Als Basis für gesetzliche Regelungen gilt die Abwasserverordnung nebst ihren Anhängen. Das Gesetz soll der Vorsorgeverpflichtung zur Reinhaltung der Gewässer genügen.

Abgaben für das Einleiten von Labor-Abwässern

Bundesrechtliche Verordnungen sowie das Wasserhaushaltsgesetz stellen die einzuhaltenden Gesetzmäßigkeiten dar, die seitens abwassereinleitender Unternehmen einzuhalten sind. Diese müssen aber eine Abgabe dafür zahlen, dass sie Labor- oder Industrie-Abwasser in Gewässer einleiten wollen.

Diese Abgabe ist die erste dieser Art, die als Umweltabgabe gezahlt werden muss und eine Lenkungsfunktion hat. Das Abwasserabgabengesetz folgt damit dem Verursacherprinzip, nach dem die Einleiter des Schmutzwassers für einen Teil der Kosten aufkommen müssen. Die Abgabe selbst richtet sich in ihrer Höhe nach der Schädlichkeit der Stoffe, die eingeleitet werden sollen.

Um diese zu bestimmen, werden verschiedene Stoffe und deren Schädlichkeit zugrunde gelegt:

  • oxidierbare Stoffe
  • Nährstoffe Phosphor und Stickstoff
  • Schwermetalle Nickel, Chrom, Cadmium, Quecksilber, Kupfer, Blei
  • organische Halogenverbindungen
  • Fischeiergiftigkeit

Um die Schädlichkeit auszudrücken, wurde eine sogenannte „Schadeinheit“ entwickelt, die Abgabe wird pro Schadeinheit berechnet. Es ist das erklärte Ziel, durch diese Abgabe Anreize zu schaffen, um weitgehende Abwassereinleitungen zu verhindern bzw. diese so minimal wie möglich zu halten.

Abwassereinleitungen am Beispiel der Sektkellerei Rotkäppchen-Mumm

Die Rotkäppchen-Mumm-Sektkellereien füllen pro Jahr rund 60 Millionen Flaschen Sekt ab. Diese Dimensionen sind groß wie nie und sie sind der Grund dafür, dass sich das Unternehmen erneut Gedanken über die Abwasserreinigung machen muss. Erst kürzlich wurde daher am Standort Eltville eine neue Neutralisationsanlage installiert.

Hierüber werden die Produktionsabwasser, die nicht ohne Vorbehandlung in Gewässer bzw. in die Kanalisation eingeleitet werden können, gereinigt. Ziel der Installation einer neuen Anlage ist, dass die Abwasseraufbereitung mithilfe einer Automatisierungslösung möglich wird und dass behördlich vorgegebene Überwachungswerte leichter eingehalten werden können.

Bei der Produktion fallen vorwiegend saure Abwasser an, wobei hier von Größenordnungen zwischen 20 und 150 Kubikmeter pro Tag allein am Produktionsstandort Eltville die Rede ist. Das verunreinigte Wasser entsteht vor allem durch die in der Produktion nötigen Reinigungsprozesse. Damit die geltenden Umweltanforderungen eingehalten werden, die einen pH-Wert zwischen 6,5 und 9,0 vorsehen, ist eine moderne Neutralisationsanlage nötig. Diese sorgt überdies für eine angemessene Temperatur, denn das eingeleitete Wasser darf nicht wärmer als 30 °C sein.

Zwei Tanks werden in der Neutralisationsanlage eingesetzt. Zum einen gibt es einen Stapeltank, der bis zu 40 Kubikmeter Wasser fasst. Zum anderen ist der Neutralisationstank vorhanden, in den jeweils rund 12 Kubikmeter passen. Kontinuierlich werden die pH-Werte ermittelt, beide Tanks sind zudem mit Rührwerken ausgestattet. Zur Anhebung des pH-Wertes wird Natronlauge eingesetzt, mithilfe von Salzsäure kann er wieder gesenkt werden.

Die Rührwerke sorgen für die nötige Durchmischung, außerdem wird damit gewährleistet, dass sich am Boden der Tanks keine Stoffe festsetzen können. Nach der Neutralisation kann das Wasser über Tauchpumpen in einen Stapeltank gebracht werden, dort ist die Vermischung mit Bestandswasser vorgesehen. Nach fertiger Aufbereitung kann das Wasser in die städtische Kanalisation eingeleitet werden oder wird zur Kläranlage nach Hattenheim gebracht.

Moderne Messtechnik und Überwachung

Der Produktionsstandort in Eltville profitiert von modernster Messtechnik, die pH-Wert und Temperatur am Neutralisationstank erfasst. Eine beständige Aufzeichnung sorgt für die nötige Nachverfolgbarkeit der Daten. Darüber hinaus werden die Tanks hinsichtlich einer möglichen Überfüllung überwacht.

Sämtliche Prozesse werden über eine speicherprogrammierbare Steuerung geregelt, auf der analoge und binäre Signale aufgeschaltet sind. Diese Steuerung ist zudem in der Lage, die pH-Werte auf die Sollwerte zu heben oder zu senken. Um die Anlagenfunktion zu überwachen, gibt es ein Bedienpanel, auf dem auch Alarm- und Warnmeldungen ersichtlich sind.

Dies ist vor dem Hintergrund der geforderten Selbstüberwachung der Abwassereinleitungen nötig: Jeder Betreiber einer Abwasseranlage muss nach Wasserhaushaltsgesetz die Art und Menge des Schmutzwassers sowie der enthaltenen Inhaltsstoffe überwachen. Es müssen entsprechende Aufzeichnungen angefertigt werden, nach denen eine Überprüfung durch die zuständige Behörde möglich ist. Der Anwender muss stets alle nötigen Parameter im Blick haben können, sodass Überschreitungen der geltenden Grenzwerte direkt erkannt und behoben werden können.

Diese müssen durch einen Alarm deutlich gemacht werden. Des Weiteren sind Rückstellproben zu entnehmen, um die Qualität des neutralisierten Industrie-Abwassers prüfen zu können. Die entsprechenden Parameter werden im zuständigen Labor analysiert, im Bedarfsfall sind dann Anpassungen vorzunehmen. Durch die regelmäßigen Überprüfungen ist es möglich, die gesetzlichen Vorgaben zuverlässig einzuhalten.

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