Ärztliche Gutachten durch Arge: Muss ich die akzeptieren?

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Die Bundesagentur für Arbeit verfügt über einen eigenen internen ärztlichen Dienst, der die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Arbeitssuchenden beurteilt. Diese ärztlichen Gutachten spielen eine entscheidende Rolle bei der Arbeitsvermittlung und der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Doch müssen die von der Bundesagentur erstellten Gutachten in jedem Fall von den Jobcentern, ehemals bekannt als „Arge“, akzeptiert werden?

Aktuelles

2023-08-16 – Kündigung auf ärztlichen Rat: Tipps zur Vermeidung von Arbeitslosengeldsperren

Wenn Sie auf ärztlichen Rat hin eine Kündigung in Erwägung ziehen, sollten Sie einige wichtige Schritte beachten, um Arbeitslosengeldsperren zu vermeiden. Zunächst müssen Sie mit Ihrem Arzt sprechen und sicherstellen, dass er ein entsprechendes Formular ausfüllt, das den ärztlichen Rat dokumentiert. Bevor Sie Ihren Arbeitgeber kündigen, sollten Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden und das Problem besprechen. Um eine Sperre beim Arbeitslosengeld zu umgehen, müssen Sie die Gründe für die Kündigung erläutern und mögliche Alternativen prüfen, wie das Ansprechen von Missständen oder die Bitte um Versetzung. Ein Attest von einem Facharzt kann ebenfalls hilfreich sein. Bedenken Sie, dass ein Aufhebungsvertrag zu einer Arbeitslosengeldsperre führen kann, daher sollten Sie vor der Unterzeichnung sorgfältig abwägen.

2023-04-04 – Jobcenter muss volle Mietkosten für Hartz IV-Empfängerin übernehmen

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verurteilte ein Berliner Jobcenter dazu, die gesamten Mietkosten einer Hartz IV-Empfängerin zu tragen. Das Gericht stellte fest, dass das Jobcenter unzulässigerweise nur 480 Euro der monatlichen Mietkosten von 640 Euro übernehmen wollte. Die Klägerin konnte keine kostengünstigere Wohnung auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt finden. Das Gericht entschied, dass die Wohnung angemessen sei und das Vorgehen des Jobcenters unrechtmäßig sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wurde zur Revision beim Bundessozialgericht zugelassen, da es grundsätzliche Bedeutung hat.


Aufgaben des Medizinischen Dienstes

Sollten gesundheitliche Beeinträchtigungen Ihre Arbeitssuche oder Ihre berufliche Tätigkeit behindern, empfehlen wir Ihnen, dieses Thema mit Ihrem Vermittlungs- oder Beratungsfachmann bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu besprechen. Dieser kann den Medizinischen Dienst beauftragen, Ihre gesundheitliche Situation zu begutachten. Dabei geht es ausschließlich um gesundheitliche Beschwerden, die Ihre Fähigkeit zur Arbeitseingliederung stark einschränken oder es Ihnen nur in begrenztem Maße ermöglichen, einer Beschäftigung nachzugehen. Basierend auf den Ergebnissen werden gemeinsam mit Ihnen Lösungen erarbeitet, um wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen oder Ihre berufliche Tätigkeit fortzusetzen. Das ärztliche Gutachten unterstützt außerdem bei der Entscheidung über mögliche Fördermaßnahmen oder finanzielle Unterstützung.

Erbringung von Dienstleistungen

Der Medizinische Dienst unterstützt die Fachleute der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter bei der Suche nach geeigneten Lösungen für Arbeitsuchende und Erwerbstätige mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

In diesem Zusammenhang bewerten die medizinischen Experten individuell in jedem Fall:

  • Gesundheitliche Beeinträchtigungen
  • Arbeitsfähigkeit oder Erwerbsfähigkeit
  • Eignung für bestimmte Berufe
  • Spezielle Eignung von Jugendlichen für bestimmte Berufe
  • Rehabilitationsmöglichkeiten bei Krankheit oder nach einem Unfall
Spezielle Eignung von Jugendlichen für bestimmte Berufe (Foto: AdobeStock - 44924023 Alexander Raths)

Spezielle Eignung von Jugendlichen für bestimmte Berufe (Foto: AdobeStock – 44924023 Alexander Raths)

Aktuell besteht das Team aus etwa 350 Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen in den Agenturen für Arbeit. Bei Bedarf werden auch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte hinzugezogen, die beispielsweise in Arztpraxen und Krankenhäusern tätig sind. Alle verfügen über umfangreiche Erfahrung und Spezialisierung im Bereich Sozialmedizin. Zudem werden regelmäßige Fortbildungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass Sie qualifizierte Unterstützung erhalten. Das Qualitätsmanagement des Medizinischen Dienstes ist zertifiziert und unterliegt regelmäßigen Überprüfungen durch unabhängige Prüfungsstellen.

Inanspruchnahme des Dienstes und Verfahren

Die direkte Kontaktaufnahme mit den Ärztinnen und Ärzten ist nicht möglich. Die Initiierung erfolgt durch Ihre Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft oder auf Anweisung eines Jobcenters.

Es steht Ihnen frei, Ihrer Fachkraft von gesundheitlichen Herausforderungen in Kenntnis zu setzen, oder Ihre Fachkraft kann Sie diesbezüglich ansprechen.

Dabei ist es nicht notwendig, spezifische Krankheiten oder Behandlungen offenzulegen.

Nachdem Ihre Fachkraft den Ärztlichen Dienst beauftragt hat, wird dies mit Ihnen besprochen.

Sie werden gebeten, einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen, in dem Sie Ihre gesundheitlichen Probleme detaillierter erläutern.

Beachten Sie, dass nur der Ärztliche Dienst Zugang zu Ihren Antworten hat und nicht Ihre Fachkraft.

Basierend auf Ihren Angaben entscheidet der Ärztliche Dienst, ob eine persönliche Befragung und gegebenenfalls eine Untersuchung erforderlich sind.

Vor jeglichem weiteren Schritt wird Ihre Zustimmung eingeholt.

Video: Ärztliches Gutachten oder EGV – was ist bindend für Maßnahmen vom Jocbenter? | Friend in Need!


Ärztliche Gutachten zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit

Im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II sind Arbeitssuchende gemäß Paragraph 60 des SGB I dazu verpflichtet, bestimmte Mitwirkungspflichten zu erfüllen.

Diese Pflichten umfassen unter anderem die Verpflichtung, sämtliche relevanten Informationen und Tatsachen gegenüber dem Leistungsträger anzugeben, die für die Gewährung der Leistungen erheblich sind.

Arbeitssuchende müssen auch bereit sein, auf Verlangen des Leistungsträgers erforderliche Auskünfte zu erteilen, sei es schriftlich oder mündlich.

Aktuell besteht das Team aus etwa 350 Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen in den Agenturen für Arbeit. (Foto: AdobeStock - 564709710 Daniel)

Aktuell besteht das Team aus etwa 350 Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen in den Agenturen für Arbeit. (Foto: AdobeStock – 564709710 Daniel)

Darüber hinaus gehört zu diesen Mitwirkungspflichten auch die Vorlage von Beweisurkunden oder die Zustimmung zur Vorlage solcher Dokumente, wenn der Leistungsträger dies verlangt. Dieser Prozess dient dazu, die rechtmäßige Bereitstellung der Leistungen sicherzustellen und eine genaue Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen zu ermöglichen.

Die Zusammenarbeit und Offenlegung von Informationen seitens der Arbeitssuchenden ist entscheidend, um die korrekte Gewährung der Leistungen sicherzustellen und Missbrauch zu verhindern.

Gesetzliche Grundlage: Mitwirkungspflichten
Im Rahmen des Arbeitslosengeld-II-Bezugs sind Arbeitssuchende dazu verpflichtet, ihre gesundheitlichen Einschränkungen der Arbeitsagentur (Arge) zu melden. Dies geschieht in der Regel durch eine schriftliche Mitteilung.
Nach Eingang dieser Information wird die Arge ihren internen ärztlichen Dienst einschalten, um die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die Leistungsfähigkeit und die Vermittlungsfähigkeit des Arbeitssuchenden zu beurteilen.
In diesem Prozess wird der Arbeitssuchende gebeten, einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen und gegebenenfalls medizinische Befunde vorzulegen.
Um eine umfassende Einsicht in die Gesundheitsakte des Arbeitssuchenden zu ermöglichen, sind Schweigepflichtentbindungen erforderlich, die es der Arge gestatten, Informationen von Fachärzten oder Kliniken einzuholen.
Der ärztliche Dienst der Arge nutzt die bereitgestellten Informationen, um ein Gutachten zu erstellen. Dieses Gutachten bewertet, inwieweit die gesundheitlichen Einschränkungen die Leistungsfähigkeit und die Chancen des Arbeitssuchenden auf dem Arbeitsmarkt beeinflussen.
Falls die schriftlichen Unterlagen nicht ausreichen, um eine klare Einschätzung vorzunehmen, kann eine persönliche Untersuchung angeordnet werden.
Das Ziel dieser Vorgehensweise ist es, sicherzustellen, dass Arbeitsuchende mit gesundheitlichen Einschränkungen angemessene Unterstützung erhalten und ihre individuellen Bedürfnisse bei der Arbeitsvermittlung berücksichtigt werden.

Ist ein Widerspruch des ärztlichen Gutachtens durch die Arge möglich?

Arbeitssuchende haben in der Regel wenig Spielraum, wenn es um direkte Widersprüche gegen ärztliche Gutachten der Arbeitsagentur (Arge) geht.

Dennoch haben sie die Möglichkeit, gegen die auf diesen Gutachten basierenden Bescheide vorzugehen.

Dieser Prozess ermöglicht es den Betroffenen, indirekt die Qualität des ärztlichen Gutachtens anzuzweifeln und eine erneute Begutachtung durch einen unabhängigen Gutachter zu beantragen.

Der Weg, gegen einen Bescheid aufgrund eines ärztlichen Gutachtens vorzugehen, beinhaltet in der Regel das Einreichen eines Widerspruchs bei der Arge.

Dieser Widerspruch sollte begründet sein und auf die Zweifel an der Richtigkeit des ärztlichen Gutachtens hinweisen.

Die Arge wird den Fall erneut überprüfen und kann gegebenenfalls eine erneute Untersuchung durch ihren eigenen ärztlichen Dienst anordnen.

Video: Die Begutachtung von Arbeitsunfähigkeit beim Medizinischen Dienst

Darüber hinaus können Arbeitssuchende auch eine unabhängige medizinische Begutachtung beantragen. Dies erfolgt durch die Einreichung eines entsprechenden Antrags bei der Arge. Falls die Arge dem Antrag zustimmt, wird ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen, um eine objektive und neutrale Beurteilung der gesundheitlichen Situation des Arbeitssuchenden vorzunehmen. Dieser Prozess gewährleistet, dass Arbeitssuchende die Möglichkeit haben, die Richtigkeit von ärztlichen Gutachten anzufechten und sicherzustellen, dass ihre individuellen Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden.

Fazit

Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die die Arbeitssuche oder die berufliche Tätigkeit beeinflussen, können Arbeitssuchende den Medizinischen Dienst einschalten. Dieser begutachtet die gesundheitliche Situation und hilft bei der Lösung von Problemen, die die Arbeitseingliederung beeinträchtigen. Ärzte bewerten individuell Gesundheitsprobleme, Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit sowie Eignung für bestimmte Berufe. Arbeitssuchende sollten ihre Fachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter über gesundheitliche Herausforderungen informieren.

Der Ärztliche Dienst wird auf Anweisung aktiviert und entscheidet nach einem Gesundheitsfragebogen über weitere Schritte. Bei Bedarf erfolgt eine unabhängige medizinische Begutachtung. Arbeitssuchende können auf ärztlichen Rat hin kündigen, wenn die Arbeit die Gesundheit beeinträchtigt, müssen jedoch bestimmte Mitwirkungspflichten erfüllen.

Bei Zweifeln an ärztlichen Gutachten besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder eine unabhängige Begutachtung zu beantragen, um die Qualität des Gutachtens zu prüfen und individuelle Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen.

Keine Kommentare

  1. Hallo,

    ich habe eine Frage, darf das Arbeitsamt mir das zustehende Arbeitslosengeld solange zurückhalten bis das Ärztliche gutachten vom Ärztlichen Dienst da ist. ich bekomme Aktuell keine Leistungen und bin ab dem 11.01 nicht mehr Krankenversichert.

    wie gehe ich jetzt vor ?

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