Eidesstattliche Erklärung: Definition, Fakten und praktische Tipps

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Viele Irrtümer über die eidesstattliche Erklärung bestehen noch heute. In verschiedenen Bereichen kann eine solche Glaubhaftmachung sinnvoll oder notwendig sein. Wir erklären Ihnen, was die eidesstattliche Erklärung genau ist, wem gegenüber eine Abgabe möglich ist und was Sie dabei beachten sollten.

Eidesstattliche Erklärung per Definition

Laut Definition ist die eidesstattliche Erklärung die Glaubhaftmachung einer Angabe. Synonym zu diesem Begriff ist auch von der eidesstattlichen Versicherung oder der Versicherung an Eides statt die Rede. Mit dieser Erklärung soll die Richtigkeit einer Aussage oder Angabe glaubhaft gemacht werden. Das gilt vor allem gegenüber verschiedenen Behörden, wie etwa dem Finanzamt. Auch im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung und Überschuldung taucht diese Bezeichnung regelmäßig auf. Außerdem gibt es weitere Anwendungsbereiche, in denen eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden kann.

Anwendung der eidesstattlichen Erklärung

Die Glaubhaftmachung einer Angabe gegenüber einer Behörde ist in verschiedenen Fällen sinnvoll. Notwendig ist die eidesstattliche Erklärung beispielsweise dann, wenn eine Person an der Briefwahl teilnimmt. Sie versichert dabei, den Wahlzettel persönlich und nach freiem Willen ausgefüllt zu haben. Auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung findet dieses Mittel häufig Anwendung.

Es unterstreicht die Richtigkeit der Angabe zu den persönlichen Vermögensverhältnissen und zum Einkommen. Das gilt außerdem im Insolvenzrecht von Privatpersonen und Unternehmen. Weiterhin findet die eidesstattliche Erklärung Anwendung, wenn eine Zwangsvollstreckung für bewegliche Güter ansteht.

Laut Definition ist die eidesstattliche Erklärung die Glaubhaftmachung einer Angabe. Synonym zu diesem Begriff ist auch von der eidesstattlichen Versicherung oder der Versicherung an Eides statt die Rede.(#01)

Laut Definition ist die eidesstattliche Erklärung die Glaubhaftmachung einer Angabe. Synonym zu diesem Begriff ist auch von der eidesstattlichen Versicherung oder der Versicherung an Eides statt die Rede.(#01)

Abgabe der Erklärung nur an Behörden

Für die Abgabe einer Versicherung an Eides statt sind nur spezielle Behörden zuständig. Eine Behörde benötigen eine gesonderte Befugnis, um eine eidesstattliche Erklärung entgegennehmen zu dürfen. Hier gilt § 27 VwVfG, § 23 SGB X oder die entsprechende Ländernorm. Wurde die eidesstattliche Erklärung bei einer Behörde ohne entsprechende Befugnis abgegeben, verliert sie ihre Wirksamkeit und Gültigkeit.

Ein Rechtsbeistand kann Betroffene bei diesem Vorgang begleiten. In einigen Fällen ist es zudem möglich, dass statt der Behörde die Staatsanwaltschaft oder Polizei die eidesstattliche Versicherung entgegennehmen. Das gilt jedoch nicht für Beschuldigte in einem Prozess, sondern kann nur bei Zeugen angewandt werden.

Der Vorsatz zur falschen Abgabe ist laut ZPO gegeben, wenn wissentlich keine korrekten oder statt vollumfassender nur unvollständige Angaben gemacht wurden. Statt einer Bagatelle liegt in diesen Fällen eine Straftat vor, die empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. (#02)

Der Vorsatz zur falschen Abgabe ist laut ZPO gegeben, wenn wissentlich keine korrekten oder statt vollumfassender nur unvollständige Angaben gemacht wurden. Statt einer Bagatelle liegt in diesen Fällen eine Straftat vor, die empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. (#02)

Folgen einer falschen Angabe an Eides statt

Die Konsequenzen einer falschen eidesstattlichen Versicherung sind in §156 StGB geregelt. Es handelt sich nach Definition des Gesetzes um eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Unterschieden werden dabei fahrlässig falsche und vorsätzlich falsche eidesstattliche Erklärungen. Fahrlässigkeit liegt nach ZPO dann vor, wenn die betreffende Person das Dokument unterzeichnet hat, ohne es gegenzulesen. Ebenso ist von Fahrlässigkeit auszugehen, wenn für die Richtigkeit der Angaben eine intensivere Recherche erforderlich gewesen wäre, die nachweislich nicht durchgeführt wurde.

Der Vorsatz zur falschen Abgabe ist laut ZPO gegeben, wenn wissentlich keine korrekten oder statt vollumfassender nur unvollständige Angaben gemacht wurden. Statt einer Bagatelle liegt in diesen Fällen eine Straftat vor, die empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Beim Vorsatz sind Freiheitsstrafen von einem Jahr oder empfindliche Geldstrafen vorgesehen.

Im Rahmen der ZPO kann in solchen Fällen außerdem wegen Prozessbetrug ermittelt werden. Wer eine falsch getätigte eidesstattliche Erklärung freiwillig korrigiert, kann mit Milderung beim Strafmaß rechnen. Die korrekte eidesstattliche Glaubhaftmachung ist dann bei der zuständigen Behörde abzugeben. In solchen Fällen empfiehlt sich ein erfahrener Rechtsbeistand.


Bildnachweis: ©Shutterstock – Titelbild: Lisa S., – #01: Lisa S., – #02: Lisa S.

1 Kommentar

  1. Hallo
    ich habe eine eidesstalltiche Erklärung vom Gericht ( LSG ) für eine Zeugenaussage vorliegen. Die wird aber sowohl vom Rentengeber als auch vom Sozialgericht nicht beachtet. Was kann ich tun ?

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