Beitragsbemessungsgrenze: So einfach geht sparen!

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Die Beitragsbemessungsgrenze spielt eine Rolle in Bezug auf die Pflichtversicherungen, die in Deutschland gezahlt werden müssen. Dazu gehören die Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung sowie die Pflegeversicherung. Aber auch bei der Rentenversicherung ist sie zu berücksichtigen. Vor allem Selbstständige und Freiberufler werden häufig mit hohen Beitragssätzen konfrontiert. Es ist gut zu wissen, wie hier gespart werden kann.

Die Beitragsbemessungsgrenze im Überblick

Zu finden ist die Beitragsbemessungsgrenze im Sozialversicherungsrecht. Sie bildet die Grundlage für die Berechnung der Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen. Für die Berechnung herangezogen werden der Verdienst, das Gehalt oder auch die Rente der Person, die versichert wird.

Dabei wird zwischen zwei Werten unterschieden:

  1. Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung
  2. Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Im Rahmen der Berechnung der Beiträge wird geprüft, in welchem prozentualen Anteil Teile des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohns für die Sozialversicherung einbehalten werden. Liegt dieser Bruttolohn über der Beitragsbemessungsgrenze, erfolgt keine weitere Erhöhung. Wer also deutlich mehr verdient, zahlt dennoch keinen höheren Beitrag.

Die Beiträge für die Sozialversicherung werden hälftig durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer übernommen. Selbstständige oder Freiberufler tragen die kompletten Beiträge selbst. Die Beitragssätze werden jedoch im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt.

Video: Beitragsbemessungsgrenze ERKLÄRT!

Wichtig: Nicht zu verwechseln ist die Beitragsbemessungsgrenze mit der Versicherungspflichtgrenze. Hier ist zu beachten, dass die Versicherungspflichtgrenze höher ist, als die Beitragsbemessungsgrenze.

Wie ist die Beitragsbemessungsgrenze entstanden?

Interessant ist auch ein Blick auf die Frage, wie die Beitragsbemessungsgrenze eigentlich entstanden ist. Die Sozialversicherungen wurden entwickelt, damit jeder Bürger, der Beiträge zählt, auch die Leistungen bekommt, die vorgesehen sind. Dabei werden keine Unterschiede gemacht.

Das heißt, jeder Beitragszahlende wird gleich behandelt, unabhängig davon, wie seine finanziellen Grundlagen sind. Daher wurde ein Versicherungsbeitrag entwickelt, der einkommensabhängig ist.

Mit der Bemessungsgrenze wurde dafür gesorgt, dass sowohl die Höhe der Beiträge als auch die Höhe des Krankengeldes eine Deckelung erhalten haben. Hier war der Gedanke im Hintergrund, dass Beitragszahler, die einen sehr guten Verdienst haben, mit dem gedeckelten Krankengeld auch eine längere Krankheitsphase finanziell überstehen können.

Zu finden ist die Beitragsbemessungsgrenze im Sozialversicherungsrecht. Sie bildet die Grundlage für die Berechnung der Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen. ( Foto: Shutterstock- Robert Kneschke )

Zu finden ist die Beitragsbemessungsgrenze im Sozialversicherungsrecht. Sie bildet die Grundlage für die Berechnung der Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen. ( Foto: Shutterstock- Robert Kneschke )

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung

Einen hohen Anteil für die Beträge der gesetzlichen Sozialversicherung macht die Krankenversicherung aus. Besonders betroffen sind dabei Selbstständige und Freiberufler, da diese komplett selbst getragen werden müssen.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich angepasst. Für das Jahr 2020 liegt sie bei 4,687, 50 Euro. Ein Vergleich zum Jahr 2019 zeigt, dass der Anstieg pro Monat bei 150 Euro liegt.

Wie kann hier gespart werden? Ein hohes Gehalt ist in diesem Zusammenhang besonders von Vorteil. Verhandlungen mit dem Arbeitgeber können sinnvoll sein. Eine Beispielrechnung macht dies deutlich.

Der Arbeitnehmeranteil würde bei einem Einkommen von 6.000 Euro brutto bei einer Höhe von etwa 470 Euro liegen, wenn die Beitragsbemessungsgrenze nicht besteht. Durch die Beitragsbemessungsgrenze jedoch liegt der Beitrag nur bei rund 367 Euro.

Freiberufler oder Selbständige zahlen die doppelten Beiträge, da kein Arbeitgeber den Anteil übernimmt. Bei künstlerischen Berufen kann es sinnvoll sein, sich über die Künstlersozialkasse zu informieren.

Video: Volker Pispers erklärt die Beitragsbemessungsgrenze, das Gnadenbrot der Besserverdienenden

Die Beitragsbemessungsgrenze im Rahmen der privaten Krankenversicherung

Teilweise wird darüber nachgedacht, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung Einsparungen mit sich bringen könnte.

Wichtig zu wissen ist, dass es auch hier eine Beitragsbemessungsgrenze gibt. Der Basistarif der Krankenkassen hat eine Höhe von rund 735 Euro in der privaten Variante. Aber auch die Höhe des Zuschusses, den der Arbeitgeber leistet, basiert auf der Grenze.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt. Dieser ist hälftig, allerdings nur bis zur Höhe des Versicherungsbeitrages, der auf der Beitragsbemessungsgrenze basiert, die für die gesetzliche Krankenversicherung gilt. Wer einen höheren Beitrag hat, der trägt in diesem Fall mehr als die Hälfte.

Wichtig: Arbeitnehmer können sich erst dann privat versichern, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dies ist bei Selbstständigen und Freiberuflern nicht der Fall.

Informationen zur Höhe der Grenze

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich angepasst. Als Grundlage für die Anpassung gilt die Lohnentwicklung, die in Deutschland im vergangenen Jahr festgestellt wurde. Ein Vergleich der letzten Jahre zeigt, dass es immer zu einem Anstieg, nicht aber zu einer Reduzierung kam.

Während die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2013 eine jährliche Höhe von 47.250 Euro hatte, lag der Betrag bereits 2017 bei 52.200 Euro und 2020 bei 56.250 Euro.

Wichtig: Die hier genannten Grenzen gelten sowohl für die Krankenversicherung als auch für die Pflegeversicherung. Der prozentuale Anteil der beiden Versicherungen unterscheidet sich jedoch.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung

Für die persönliche Absicherung im Alter, wurde die Rentenversicherung ins Leben gerufen. Diese funktioniert ebenso, wie die Krankenversicherung, hat jedoch andere Beitragsbemessungsgrenzen.

Auch hier gibt es jährliche Anpassungen, die zu berücksichtigen sind. Für das Jahr 2020 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 6.900 Euro pro Monat. Nicht zu verwechseln ist dies mit der knappschaftlichen Rentenversicherung. Hier liegt die monatliche Grenze bei 8.450 Euro.

Unterschiede gibt es noch einmal im Hinblick auf die neuen Bundesländer. Die Bemessungsgrenze hier beträgt 6.450 Euro für die gesetzliche Rentenversicherung und 7.900 Euro für die knappschaftliche Rentenversicherung.

Für die persönliche Absicherung im Alter, wurde die Rentenversicherung ins Leben gerufen.  ( Foto: Shutterstock-_Prostock-studio  )

Für die persönliche Absicherung im Alter, wurde die Rentenversicherung ins Leben gerufen. ( Foto: Shutterstock-_Prostock-studio )

Der Blick auf die prozentualen Anteile

Die Grenze zu kennen, reicht noch nicht aus um einschätzen zu können, wie hoch die Beiträge sind, die vom Gehalt einbehalten werden. Hier ist es wichtig, sich mit den prozentualen Anteilen zu beschäftigen.

Wichtig zu wissen ist, dass es teilweise die Möglichkeit gibt, zusätzlich Zusatzbeiträge abzuschließen und sich so weitere Leistungen zu sichern. In den hier genannten Beiträgen ist diese Option jedoch erst einmal nicht enthalten.

  • Der prozentuale Beitrag für die Krankenversicherung liegt bei 14,6 %.
  • Der prozentuale Beitrag für die Pflegeversicherung liegt bei 3,05 %.
  • Der prozentuale Beitrag für die Rentenversicherung liegt bei 18,60 %.
  • Der prozentuale Beitrag für die knappschaftliche Rentenversicherung liegt bei 24,70 %.
  • Der prozentuale Beitrag für die Arbeitslosenversicherung liegt bei 2,40 %.

Der Einfluss der Beitragsbemessungsgrenze auf die Steuererklärung

Sparmöglichkeiten finden viele Arbeitnehmer oder Selbstständige vor allem in Bezug auf die Steuererklärung. Hier ist die Frage wichtig, wie sich die Beitragsbemessungsgrenze auf die Steuererklärung auswirken kann. So ist die Vorsorgepauschale von der Grenze abhängig. So wird hier ein Freibetrag festgesetzt, der sich anhand der jeweiligen Bemessungsgrenze berechnet.

Wie kann mit der Beitragsbemessungsgrenze gespart werden?

Einsparungen im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze sind natürlich eine Thematik, die für Beitragszahler von Interesse sind. Tatsächlich gibt es hier jedoch nicht viele Möglichkeiten. Immer wieder wird auf die Idee verwiesen, das Gehalt monatlich geringer zu halten und stattdessen eine Einmalzahlung anzusetzen. Das klingt auf den ersten Blick logisch. Grundsätzlich funktioniert dies jedoch nicht.

Das hängt einmal mit der Berechnung des Einkommens zusammen. In der Steuerklärung wird das Jahresbrutto angesetzt und durch die Monate geteilt. Hier fließen auch die Einmalzahlungen ein. Zudem gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze für das jährliche Brutto. Auch bei diesem sind Einmalzahlungen enthalten.

Zudem gibt es beim Sozialversicherungsträger eine Trennung zwischen einem einmalig und einem laufend gezahlten Arbeitsentgelt. Auch dies ist für die Beitragszahler wichtig zu wissen. Wenn es zu einem einmalig gezahlten Arbeitsentgelt kommt, wird die Beitragsbemessungsgrenze aufgehoben.

Märzklausel im Blick behalten

Interessant kann jedoch ein Blick auf die Märzklausel sein. In den Monaten Januar bis März ist noch eine Besonderheit zu berücksichtigen. Wenn der Arbeitnehmer bereits im vorherigen Jahr nachweislich beim Arbeitgeber angestellt war und es durch eine einmalige Sonderzahlung in den ersten drei Monaten des Jahres zu einer Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze kommt, ist eine Zuordnung der Einmalzahlung auch dem Vorjahr möglich, sollte die Grenze hier noch nicht erreicht sein.

Wer sich also Gedanken darüber macht, wie er die Grenze für weitere Ersparnisse nutzen kann, der wird schnell feststellen, dass Einsparungen nicht wirklich möglich sind.

Einzig die Option, deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze zu verdienen, ist hier zu benennen. Gerade Selbstständige und Freiberufler können hier profitieren, wenn sie darauf achten, einen höheren Bruttobetrag einzunehmen. Die Kosten für die Sozialversicherungen werden über die Grenze hinaus nicht weiter ansteigen.

Wurden im vergangenen Jahr zu hohe Beiträge gezahlt, ist eine Erstattung zu erwarten. Gab es zu geringe Beitragszahlungen, müssen diese an die Krankenkasse nachgezahlt werden. ( Foto: Shutterstock- Stokkete )

Wurden im vergangenen Jahr zu hohe Beiträge gezahlt, ist eine Erstattung zu erwarten. Gab es zu geringe Beitragszahlungen, müssen diese an die Krankenkasse nachgezahlt werden. ( Foto: Shutterstock- Stokkete )

Nachzahlungen oder auch Rückzahlungen an die Krankenversicherung beachten

In der Selbstständigkeit sind die hohen Kosten für die Sozialversicherung ein Thema, das immer wieder aufkommt. Lange Zeit gab es für Selbstständige das Problem der korrekten Einschätzung für das Einkommen.

Gerade bei den Krankenkassen ist dies ein Faktor. Lange Zeit war es nicht möglich, Beiträge, die in einem Jahr zu viel gezahlt wurden, erstattet zu bekommen. Die Beitragszahler haben daher geringere Einnahmen als vermutet angegeben und lieber später die Beiträge nachgezahlt. Dies hat aber auch die Kassen belastet.

Inzwischen gab es hierzu einige Änderungen. Liegt die Steuererklärung des vorangegangenen Jahres vor, wird diese bei der Krankenkasse eingereicht. Anhand der hier festgesetzten Daten wird der Beitrag neu berechnet. Dabei wird die Beitragsbemessungsgrenze des neuen Jahres als Basis genommen für die Beiträge, die zukünftig zu zahlen sind.

Wurden im vergangenen Jahr zu hohe Beiträge gezahlt, ist eine Erstattung zu erwarten. Gab es zu geringe Beitragszahlungen, müssen diese an die Krankenkasse nachgezahlt werden.

In der Berechnung selbst ist dies für Selbstständige ein wichtiger Vorteil. Die Sorge darüber, dass hohe Nachzahlungen auf sie zukommen oder bereits durchgeführte Zahlungen nicht erstattet werden, ist aufgelöst.

Rückerstattungen sind jedoch als Einnahmen zu sehen, da die gezahlten Beiträge für die Sozialversicherung in der Steuererklärung benannt wurden. Hier ist es wichtig, diese in der Buchhaltung zu vermerken, damit es nicht unabsichtlich zu falschen Angaben kommt, die möglicherweise Probleme in Bezug auf das Finanzamt nach sich ziehen können.

Selbstständige sollten daher immer prüfen, ob die Berechnungen stimmen. Diese erfolgen vom Bruttoeinkommen.  ( Foto: Shutterstock-Andrey_Popov )

Selbstständige sollten daher immer prüfen, ob die Berechnungen stimmen. Diese erfolgen vom Bruttoeinkommen. ( Foto: Shutterstock-Andrey_Popov )

Fazit: Die Beitragsbemessungsgrenze als wichtige Basis für die Berechnung

Sozialversicherungsbeiträge dienen der eigenen Absicherung und dem Erhalt des sozialen Staates. Durch festgelegte Bemessungsgrenzen wird sichergestellt, dass jeder Beitragszahler nach seinem Gehalt die Höhe der Beiträge zahlt und auf diese Weise allen gleich geholfen werden kann. Liegen die Einnahmen über der Bemessungsgrenze, sind keine höheren Zahlungen zu erwarten.

Selbstständige sollten daher immer prüfen, ob die Berechnungen stimmen. Diese erfolgen vom Bruttoeinkommen. Eine Unterstützung durch den Steuerberater kann an dieser Stelle sinnvoll sein, um möglicherweise Rückzahlungen zu generieren. Sparmöglichkeiten in Bezug auf die Beitragsbemessungsgrenze gibt es jedoch kaum.

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