Arbeitgeberzuschuss bei privater Krankenversicherung: Wieviel zahlt mein Chef?

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Der Arbeitgeberanteil für die private Krankenversicherung ist für 2021 neu berechnet worden. Dieser Anteil muss getragen werden und gilt für alle Arbeitnehmer, die nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung: Günstige Anbieter finden

Der Arbeitgeberanteil für die private Krankenversicherung wird jährlich neu berechnet. Wie hoch die Beiträge ausfallen, ist für einzelne Personengruppen unterschiedlich und von diversen Faktoren abhängig.

Private Krankenversicherung: Beitragsberechnung nach unterschiedlichen Kriterien

Bei der Berechnung der Beiträge für die private Krankenversicherung spielt das Einkommen keine Rolle. Das heißt, dass jeder nur so viel zahlt, wie auch die Gesundheitsversorgung der jeweiligen Generation kostet.

Dazu erhebt die private Krankenversicherung sogenannte risikoäquivalente Prämien, die sich nach dem Gesundheitszustand, nach dem Alter und nach den gewünschten Leistungen des Versicherten richten.

Für Studenten gilt daher, dass mit Ausnahme weniger spezieller Studententarife die gleichen Regelungen wie für andere Menschen oder Rentner gelten. Meist haben sie aber niedrigere Beiträge, weil sie jünger sind und weniger oder keine Vorerkrankungen mitbringen.

Beamte bekommen keinen Arbeitgeberzuschuss gezahlt, sie sind als Beihilfeempfänger dazu nicht berechtigt. Rentner hingegen haben niedrigere Prämien für die private Krankenversicherung zu zahlen, weil im besten Fall langjährige Altersrückstellungen die Vergünstigung der Beiträge bewirken.

Neu sind Zuschläge in Höhe von 10 Prozent für Neuversicherte, damit sollen Beitragssteigerungen ausgeglichen werden.

Nicht nur der günstigste Anbieter muss gefunden werden, sondern im besten Fall fällt auch der Arbeitgeberanteil für die private Krankenversicherung so hoch wie möglich aus. ( Foto: Shutterstock-_Antonio Guillem )

Nicht nur der günstigste Anbieter muss gefunden werden, sondern im besten Fall fällt auch der Arbeitgeberanteil für die private Krankenversicherung so hoch wie möglich aus. ( Foto: Shutterstock-_Antonio Guillem )

Den günstigsten Anbieter für die private Krankenversicherung finden

Nicht nur der günstigste Anbieter muss gefunden werden, sondern im besten Fall fällt auch der Arbeitgeberanteil für die private Krankenversicherung so hoch wie möglich aus. Es ist daher hilfreich, den Zuschuss berechnen zu lassen und dies vor Abschluss einer PKV.

Der Arbeitgeberzuschuss ist das Pendant zum Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Krankenversicherung, die Höhe des Zuschusses wird jährlich neu festgelegt.

Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung: Zuschuss beantragen leicht gemacht

Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung 2021: Dieser Anteil wurde jüngst erhöht, damit beteiligt sich der Arbeitgeber mit einem höheren Anteil an den Kosten für die private Krankenversicherung des Arbeitnehmers.

Die rechtliche Grundlage für den Arbeitgeberzuschuss findet sich im Sozialgesetzbuch in § 257 Abs. 2a SGB V.

Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung beantragen – kein Problem! Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Zuschuss zu zahlen, er muss lediglich beantragt werden.   ( Foto: Shutterstock-_ALPA PROD)

Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung beantragen – kein Problem! Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Zuschuss zu zahlen, er muss lediglich beantragt werden. ( Foto: Shutterstock-_ALPA PROD)

So erhält der Arbeitnehmer den Arbeitgeberzuschuss

Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung beantragen – kein Problem! Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Zuschuss zu zahlen, er muss lediglich beantragt werden.

Dafür wiederum ist der Nachweis des Versicherers über das Bestehen einer PKV nötig. Dort sind Angabe zu den Vertragsleistungen bzw. zur Art der Leistungen, zu den Beiträgen sowie zu den zuschussberechtigten Personen zu finden. Außerdem wird bescheinigt, dass der Versicherer die laut SGB V geforderten Voraussetzungen erfüllt, denn nur dann muss der Arbeitgeberanteil gezahlt werden.

Wichtig: Wenn sich die Höhe des Beitrags für die private Krankenversicherung ändert, wenn es Veränderungen im Hinblick auf den Versicherungsschutz oder bezüglich der versicherten Personen gibt, muss der Arbeitnehmer dies dem Arbeitgeber direkt mitteilen.

Infobox:

Tipp: Der Arbeitgeber darf den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung nicht verweigern, er ist gesetzlich zur Zahlung verpflichtet. Dafür müssen allerdings die genannten Nachweise erbracht werden, was unaufgefordert seitens des Arbeitnehmers nötig ist.

Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung 2021: Dieser Anteil wurde jüngst erhöht. ( Foto: Shutterstock-Elnur)

Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung 2021: Dieser Anteil wurde jüngst erhöht. ( Foto: Shutterstock-Elnur)

Arbeitgeberzuschuss der privaten Krankenversicherung 2021 erhöht

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt die Hälfte des Versicherungsbeitrags, doch es gibt eine maximale Grenze.

Denn: Der Arbeitgeberanteil für die private Krankenversicherung darf nicht höher sein als der Anteil für die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass der Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung 2021 maximal 384,58 Euro betragen darf.

Dieser Betrag ergibt sich aus drei Faktoren:

  • Beitragsbemessungsgrenze (4.837,50 Euro pro Monat für 2021)
  • allgemeiner Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 Prozent für 2021)
  • durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (1,3 Prozent für 2021)

Gegenüber dem Vorjahr wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz um 0,2 Prozentpunkte nach oben korrigiert, was auch die Erhöhung des Zuschusses für 2021 erklärt.

Wichtig: Der Arbeitgeberanteil wird nur dann für die private Krankenversicherung gewährt, wenn tatsächlich entsprechende Beiträge geleistet werden. Für die Kosten, die im Rahmen des Selbstbehalts entstehen, muss der Arbeitnehmer und damit der Versicherte selbst aufkommen.

Teilweise ist es aber möglich, dass sich der Arbeitgeber auch an diesen Kosten beteiligt, dies muss individuell vereinbart werden.

Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung: So wird der Arbeitgeberanteil berechnet

Wichtige Basis, um den Arbeitgeberzuschuss der privaten Krankenversicherung zu berechnen: Beitragsbemessungsgrenze und Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen bekannt sein.

Der aktuelle maximale Arbeitgeberzuschuss beträgt 7,95 Prozent von 4.837,50 Euro. Somit liegt der Arbeitgeberanteil private Krankenversicherung 2021 bei 384,58 Euro, alle Bundesländer sind hier inbegriffen.

Die Berechnung erfolgt in dieser Art:

  • Beitragsbemessungsgrenze für 2021: 4.837,50 Euro
  • Arbeitgeberanteil für den allgemeinen Beitragssatz in der GKV: 7,3 Prozent
  • Arbeitgeberanteil für den halben Zusatzbeitrag: 0,65 Prozent
  • zusammen ergeben sich 7,95 Prozent

Liegt der Verdienst des Arbeitnehmers unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, wird der maximale Arbeitgeberzuschuss nicht in dieser Form berücksichtigt. Der Arbeitnehmer darf höchstens die Hälfte des Betrags bekommen, den er für die private Krankenversicherung wirklich aufwendet.

Auch hier sei noch einmal angemerkt, dass diese Berechnung für Beihilfeberechtigte (Beamte und Beamtenanwärter) nicht gelten. Sie haben keinen Arbeitgeber, sondern einen Dienstherren, der eine Versorgungszusage erbringt. Diese wiederum beträgt 50, 70 oder 80 Prozent der medizinisch notwendigen Kosten, wobei die Höhe vom Status des Beihilfeberechtigten abhängig ist.

Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung: Gilt der Arbeitgeberanteil auch für Angehörige?

Das Bundessozialgericht hat im Jahr 2013 entschieden, dass der Arbeitgeberzuschuss nicht für den freiwillig gesetzlich versicherten Ehepartner zu zahlen ist (Urteil vom 20.3.2013, B 12 KR 4/11 R).

Dennoch kann der Beitragszuschuss auch für Angehörige gewährt werden, wenn diese in der Familienversicherung des Arbeitnehmers versichert wären. Der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss besteht aber nur dann, wenn der Angehörige auch privat versichert ist.

Immer wieder befassen sich die Gerichte mit dem Thema „private Krankenversicherung“ und entscheiden dabei auch über den Arbeitgeberzuschuss. ( Foto: Shutterstock-fizkes)

Immer wieder befassen sich die Gerichte mit dem Thema „private Krankenversicherung“ und entscheiden dabei auch über den Arbeitgeberzuschuss. ( Foto: Shutterstock-fizkes)

Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung: Wichtige Urteile

Immer wieder befassen sich die Gerichte mit dem Thema „private Krankenversicherung“ und entscheiden dabei auch über den Arbeitgeberzuschuss.

Unter anderem ging es in der jüngsten Vergangenheit um diese Fälle:

Beitragserhöhungen müssen begründet werden

Auch die private Krankenversicherung muss die Prämien anpassen, um die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung der Versicherten decken zu können. Dennoch geht es gerade um die mangelhafte Begründung der Beitragserhöhungen, mit der sich die Gerichte befassen müssen.

Unter anderem hatte die Barmenia ein Verfahren zu laufen, weil sie angeblich die Erhöhungen der Beiträge nicht ausreichend kommuniziert habe bzw. keine ausreichende Begründung dafür abgeliefert hatte. Die Kalkulationen, nach denen die Erhöhungen erfolgten, waren aber immer korrekt.

Das Urteil zur Begründung der Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung wurde auch durch die Urteile vom 16. Dezember 2020 (IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) durch den Bundesgerichtshof untermauert.

Hier wurde noch einmal klargestellt, dass eine Erhöhung nur dann rechtens sei, wenn die zugrunde liegende Berechnung gegenüber dem Versicherten dargestellt würde.

Sozialhilfeempfänger müssen nicht in den Basistarif aufgenommen werden

Dieses Urteil vom 16. Juli 2014 (IV ZR 55/14) bekräftigte die Ansicht der Versicherer, dass Sozialhilfeempfänger nicht zwingend in den Basistarif aufgenommen werden müssen.

Die Begründung: Die betreffenden Personen unterlägen normalerweise der gesetzlichen Krankenversicherung und hätten demnach keinen Anspruch auf die Aufnahme in den Basistarif. Klägerin war hier eine bereits mehrere Jahre in Deutschland lebende Asylbewerberin, die sich und ihre drei Kinder in den Basistarif aufnehmen lassen wollte.

Sie scheiterte vor dem Gericht. Damit ist klar: Auch die Arbeitsagentur muss Zuschüsse nicht vollständig übernehmen und der Gleichheitssatz wurde nicht verletzt. Die Klägerin konnte mitsamt ihren Kindern weiterhin gesetzlich versichert bleiben.

Häufig gestellte Fragen ( Video)

Video: Test Private Krankenversicherung

Wer bekommt einen Zuschuss bei der privaten Krankenversicherung?

Den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung erhalten privat versicherte Arbeitnehmer, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind oder die von der Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen sind (zum Beispiel Beamte oder Beamtenanwärter).

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu zahlen?

Ja, der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu zahlen. Die Höhe des maximalen Zuschusses für 2021 beträgt 384 Euro im Monat.

Wer erhält Zuschüsse zur Krankenversicherung?

Die Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung werden durch den Arbeitgeber gezahlt und müssen an alle nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Angestellten gehen. Wer zum Beispiel aufgrund seines Verdienstes aus der gesetzlichen Pflichtversicherung fällt, hat Anspruch auf die Zahlung des Zuschusses.

Wer zahlt private Krankenversicherungen während der Rente?

Die private Krankenversicherung muss auch vom Rentner weiter allein bezahlt werden, wobei die Beiträge nach den versicherten Leistungen berechnet werden. Sie richten sich nicht nach dem Einkommen.

Altersrückstellungen sollen dafür sorgen, dass die Beiträge im Alter weniger stark steigen oder sogar niedriger ausfallen und ein geringeres Einkommen durch die Rente kompensieren.

Möglich sind Zuschüsse zur PKV in Höhe von 7,75 Prozent durch den Rentenversicherungsträger, sollte Anspruch auf eine gesetzliche Rente bestehen. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht mehr.

Wie hoch ist der PKV-Beitrag für Rentner?

Die Beiträge werden anhand der versicherten Leistungen berechnet und betragen meist je nach Versicherungsumfang zwischen 450 und 800 Euro im Monat. Durch einen Tarifwechsel können die Beiträge gesenkt werden.

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