Unterhalt nach Scheidung: Trennungsunterhalt aktuell

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Eine Scheidung ist schlimm genug: Das Leben der Ehepartner erfährt eine drastische Veränderung, hinzu kommen Streitigkeiten zum Unterhalt. Details zu den verschiedenen Arten der Ansprüche werden im Unterhaltsrecht festgelegt. Dieses wurde in der Vergangenheit mehrfach angepasst und wird wohl auch in Zukunft immer wieder aktualisiert werden. Besonders prägend waren die Reformen von 2008 und 2013.

Grundlegendes zum Unterhalt nach der Scheidung

Im Folgenden sollen die wichtigsten Regelungen zum nachehelichen Unterhalt beschrieben werden. Grundsätzlich sind die Ehepartner nach ihrer Scheidung selbst für ihren Lebensunterhalt verantwortlich. Wenn sich jedoch ein Partner nicht alleine versorgen kann, hat er Anspruch auf Unterhalt. Die vom Gesetz festgelegten Unterhaltstatbestände werden vor Gericht genau überprüft, um die Höhe des Unterhalts zu bestimmen.

Grundsätzlich sind die Ehepartner nach ihrer Scheidung selbst für ihren Lebensunterhalt verantwortlich. (#01)

Grundsätzlich sind die Ehepartner nach ihrer Scheidung selbst für ihren Lebensunterhalt verantwortlich. (#01)

Welche Formen von Unterhalt nach der Scheidung gibt es?

Es existieren verschiedene Formen von Unterhalt, über die nach der Scheidung verhandelt wird. Der Trennungsunterhalt wird dann gezahlt, wenn sich die Ehegatten getrennt haben, aber noch nicht endgültig geschieden sind. Bei dem nachehelichen Unterhalt spricht man auch vom Geschiedenenunterhalt. Der finanzielle Ausgleich zwischen den Partnern erfolgt abhängig von den jeweils geltenden Regelungen.

Gegenüber dem Ehegattenunterhalt hat der Kindesunterhalt den Vorrang. Erst wenn dieser befriedigt wurde, kommt es zur Klärung der weiteren Unterhaltsleistungen.

Wie der Unterhalt für Ehegatten und Kinder berechnet wird

Zur Bestimmung des nachehelichen Unterhalts wird laut § 1578 BGB der gesamte Bedarf des unterhaltsberechtigten Expartners berücksichtigt. Für die Kalkulation werden die ehelichen Lebensmittelverhältnisse herangezogen. Das Bruttoeinkommen der beiden Partner bildet die Basis dafür, abzüglich bestimmter Verpflichtungen wie Miete, Altersvorsorge und Versicherungen. So gelangt man zu dem bereinigten Nettoeinkommen der einzelnen Partner.

Der nacheheliche Unterhalt kann nur bezogen werden, wenn der Partner, der als unterhaltspflichtig bestimmt wird, leistungsfähig ist. Einen festgelegten Betrag von aktuell 1.200,- Euro (Stand Januar 2017) darf der zahlungspflichtige Partner selbst beanspruchen.

Die folgenden Regelungen sind dabei zu beachten:

  • Wenn ein Partner sehr hohe Einkünfte hat, ist ein gewisser Anteil davon auch für die Vermögensbildung einzusetzen und unterliegt nicht der Unterhaltspflicht.
  • Der Partner, der Unterhalt bezieht, muss nicht jede Tätigkeit annehmen, um sich selbst zu versorgen.
  • Wenn ein Mangelfall vorliegt, sind zuerst die schulpflichtigen Kinder unterhaltsberechtigt. Dazu zählen alle Kinder, die unverheiratet sind, jünger als 21 sind und noch bei dem einen Elternteil leben. Der Ehegattenunterhalt steht erst an zweiter Stelle.
  • Der nacheheliche Unterhalt muss in der Einkommenssteuer eingetragen werden.
Der Unterhalt nach der Scheidung kann nur bezogen werden, wenn der Partner, der als unterhaltspflichtig bestimmt wird, leistungsfähig ist. (#02)

Der Unterhalt nach der Scheidung kann nur bezogen werden, wenn der Partner, der als unterhaltspflichtig bestimmt wird, leistungsfähig ist. (#02)

Beispielfall 1: Zum Thema Trennungsunterhalt

Wer nach der Scheidung einen neuen Partner findet und mit diesem zusammenwohnt, der hat keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Eine Frau verlangte jedoch von ihrem Exmann die weitere Zahlung, der sich dagegen wehrte. Vom Oberlandesgericht Oldenburg wurde dem Exmann Recht gegeben. Früher wurde davon ausgegangen, dass man erst nach einer Zeit von etwa zwei Jahren eine Partnerschaft als dauerhaft ansehen kann.

Doch auch schon nach einem Jahr kann eine neue Beziehung relativ gefestigt sein. Das Gericht argumentierte, dass die Ehefrau eine enge Verbindung zu dem neuen Partner hatte, da die beiden gemeinsam verreisten und auch auf Familienfestlichkeiten zusammen erschienen. Hinzu kam, dass der Sohn des geschiedenen Paares den neuen Lebenspartner der Mutter „Papa“ nannte. Darum wurde der Exmann aus seiner Unterhaltspflicht entlassen (OLG Oldenburg vom 16.11.2016, Aktenzeichen 4 UF 78/16).

Video: Unterhalt nach Ehe – So kommst Du schneller zum Unterhalt vom Ex-Partner

Beispielfall 2: Thema Sorgerecht

Eine Scheidung bringt nicht nur Unterhaltsfragen mit sich, sondern auch andere Schwierigkeiten, die sich wie in diesem Fall auf das Sorgerecht beziehen. Eine Mutter heiratete zum zweiten Mal und wollte, dass der neue Gatte ihr Kind adoptierte. Wenn der leibliche Vater dagegen ist, so kann einem Adoptionsantrag aber nur dann stattgegeben werden, wenn sich daraus erhebliche Vorteile für den Nachwuchs ergeben. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied sich dafür, die Adoption zu verweigern.

Ansonsten würde die rechtliche Verbindung zwischen Kind und leiblichen Vater ganz getrennt werden. Damit würde wiederum der Anspruch auf Kindesunterhalt und auch auf den Pflichterbanteil entfallen. Allerdings wäre das Kind später nicht verpflichtet, den Elternunterhalt zu zahlen, falls der leibliche Vater bedürftig würde. Für Arztbesuche und ähnliche Begleitungen könne die Mutter ihrem zweiten Mann eine Vollmacht ausstellen (Urteil vom OLG Oldenburg vom 16.05.2017, Aktenzeichen 4 UF 33/17).

Beispielfall 3: Geteiltes Sorgerecht

Ein unverheiratetes Paar hatte eine Tochter, die nach der Scheidung der Eltern bei der Mutter lebte, wobei das Sorgerecht geteilt wurde. Es kam zu Streitigkeiten, ob bei dem Kind Impfungen durchgeführt werden sollten. Die Mutter sprach sich dagegen aus, weil sie Impfschäden befürchtete. Der Vater entschied sich jedoch für die empfohlene Impfvorsorge. Schließlich landete der Fall beim Bundesgerichtshof. Dieser sprach dem Vater das Entscheidungsrecht zu, mit der Begründung, dass Schutzimpfungen eine wichtige Bedeutung haben und zudem als medizinisch sinnvoll beurteilt werden. Der Lösungsvorschlag vom Vater entspreche deshalb einem verantwortungsbewussten Sorgerecht (BGH vom 03.05.2017, Aktenzeichen XII ZB 157/16).

Wichtige Informationen zum nachehelichen Unterhalt: Voraussetzungen

Die klare Formulierung der Unterhaltsgesetze nach der Scheidung ist im Detail im Gesetz festgehalten. So lassen sich die Definitionen und Strukturen gut nachvollziehen. In § 1569 BGB geht es zunächst um die grundlegende Regelung, dass die Ehepartner selbst für ihren Unterhalt aufkommen müssen. Im gleichen Paragrafen wird aber auch eine Ausnahme formuliert: Wenn ein Ehepartner sich nicht selbst versorgen kann, gilt er als bedürftig und hat Anspruch auf Unterhalt.

Die Unterhaltstatbestände werden in den Paragrafen 1570 bis 1576 genauer definiert. Dabei geht es vor allem um die Voraussetzungen für das Recht auf Unterhaltszahlungen. Neben Alter und Krankheit gelten auch Erwerbslosigkeit und Kindesbetreuung als Hinderungsgrund für die Selbstversorgung nach der Scheidung. Der unterhaltsberechtigte Partner muss jedoch selbst nachweisen, dass es ihm nicht möglich ist, für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen.

In § 1581 wird festgelegt, dass der Expartner nur dann unterhaltspflichtig ist, wenn er den entsprechenden Leistungen auch nachkommen kann. Die Unterhaltszahlung muss außerdem nur insoweit geleistet werden, wie es die Bedürfnisse und damit auch die Vermögens- und Erwerbsverhältnisse des Expartners erfordern, bezogen auf die „Billigkeit“.

Genauere Definition der Billigkeit von Unterhalt nach der Scheidung

Die Billigkeit ist eine feststehende Definition im Unterhaltsrecht. Sie bezieht sich auf Fälle, bei denen es von Seiten der Gesetzgebung keine allgemeingültige, konkrete Formulierung gibt. Der Gesetzgeber spricht von Billigkeit, um die Umstände im individuellen Fall gerecht zu behandeln. Wenn die Rechtsprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass der Unterhaltsanspruch laut Gesetz tatsächlich besteht, aber dass die Interessensgerechtigkeit nicht gewahrt wird, kann eine Billigkeitserwägung die Entscheidung modifizieren. Bei Fällen des Unterhaltsrechts führt das dazu, dass der entsprechende Unterhaltsanspruch nur für einen befristeten Zeitraum nach der Scheidung gilt oder dass es zu einer Herabsetzung des Betrags kommt (siehe §§ 1578b und 1579 im BGB).

In § 1579 werden Begründungen formuliert, die einen unbeschränkten Anspruch als unbillig bezeichnen. Die entsprechende Rechtsprechung zu den detaillierten Gründen erlaubt eine Abstellung auf die Einzelfälle. Eine Verallgemeinerung ist hier nicht möglich.

Typische Beispiele für Unbilligkeit:

  • Die Ehe währte nur eine kurze Zeit von bis zu zwei Jahren,
  • der unterhaltsberechtigte Partner hat sich strafbar gemacht,
  • die Bedürftigkeit wurde mutwillig selbst herbeigeführt,
  • der Unterhaltsberechtigte hat einen neuen, festen Partner,
  • das gemeinsame Vermögen wurde vom Unterhaltsberechtigten mutwillig verbraucht,
  • der Haushalt oder die Pflicht zum Familienunterhalt wurde vernachlässigt,
  • es liegt ein schwerwiegendes Fehlverhalten vor (beispielsweise Untreue).
Unterhalt nach der Scheidung: Billigkeit bedeutet die Umstände im individuellen Fall gerecht zu behandeln. (#03)

Unterhalt nach der Scheidung: Billigkeit bedeutet die Umstände im individuellen Fall gerecht zu behandeln. (#03)

Gerechtigkeit nach der Scheidung und dem Unterhalt

Durch die Klärung der Unterhaltsfragen soll sichergestellt werden, dass die bisherigen Partner gerecht behandelt werden. Wenn ein Partner den anderen betrogen hat, wäre es unfair, wenn der Betrogene nach der Scheidung zu hohen Unterhaltszahlungen verpflichtet wird. Genau hier greift das Prinzip der Billigkeit.

Manchmal weigert sich der unterhaltsberechtigte Partner, selbst zu arbeiten, und lebt von dem Geschiedenenunterhalt. Daher werden bei den Urteilen oft Grenzen gesteckt, indem die Unterhaltszahlung nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt wird.

In Bezug auf das Sorgerecht gibt es ebenfalls viele Details zu beachten. Oft wird eine Art Kompromiss eingegangen: Dafür, dass beispielsweise der Vater den Ehegatten- und Kindesunterhalt bezahlt, wird das Sorgerecht aufgeteilt. Das bedeutet, dass bestimmte Entscheidungen von beiden Elternteilen zusammengetroffen werden müssen. Hier steht ebenfalls die Fairness im Vordergrund.


Bildnachweis:© Shutterstock – Titelbild: kb-photodesign – #01: Andrey_Popov – #02: Hanna Kuprevich – #03: David Pereiras

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