Stiftung gründen: Stiftung ist nicht gleich Stiftung!

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Um eine Stiftung gründen zu können, müssen einige juristische und verwaltungstechnische Voraussetzungen gegeben sein. Einen umfangreichen Überblick zum Thema Stiftung gründen gibt es hier auf einen Blick.

Was wird unter dem Begriff ‚Stiftung‘ verstanden?

Eine Stiftung ist eine Organisation bzw. Einrichtung, welche mit einem Vermögen einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Oftmals handelt es sich dabei um caritative oder humanistische Ziele. Wichtig zu wissen ist es, dass der Begriff ‚Stiftung‘ per se nicht im Gesetz festgelegt ist. Wird landläufig von einer Stiftung gesprochen, so können dies verschiedene Rechtsformen sein, die jedoch alle den gleichen Zweck haben, nämlich das vom Stifter festgelegte Ziel zu verfolgen. Bei den Rechtsformen einer Stiftung kann es sich um folgende handeln:

  • Stiftungsverein
  • Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
  • Stiftungs-GmbH

Aus diesem Grund gilt der Grundsatz: Stiftung ist nicht gleich Stiftung! Die wohl am häufigsten gewählte Rechtsform ist die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den Paragrafen 88 fortfolgende die Entstehungsvoraussetzungen. Ferner unterliegt eine Stiftung bürgerlichen Rechts der staatlichen Stiftungsaufsicht. Stiftungen einer solchen Art bieten in den meisten Fällen die optimale Voraussetzung, auf längere Dauer einen Zweck zu verfolgen, da die staatliche Aufsicht regelt, dass von der Stiftung auch tatsächlich der persönliche Wille des Stifters eingehalten wird. Bei einer Stiftung des bürgerlichen Rechts kann die Satzung außerdem nach der Abnahme durch die Aufsichtsbehörde nicht mehr verändert werden, ebenso wenig können Dritte den Stiftungszweck im Nachhinein abändern.

Video: Stiftungen – Teil 1/2

Weitere Rechtsformen einer Stiftung

Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts wird sehr oft als Rechtsform gewählt, da die Bedingungen optimal sind, um den persönlichen Willen des Stifters zu stärken. Das Vermögen, welches in eine solche Stiftung eingelegt werden muss, beläuft sich im Regelfall auf mindestens 50.000 Euro. Die nicht-rechtsfähige Stiftung wird häufig auch Treuhandstiftung genannt. Hierbei kommt dem Verwalter, also dem Treuhänder, nach dem Tod des Stifters das Recht zu, das Vermögen der Stiftung gemäß der Satzung zu verwalten. Eine Treuhandstiftung ist dabei keine juristische Person und gleichwohl muss keine Mindesteinlage von 50.000 Euro getätigt werden. In Deutschland gibt es rund 800 bekannte Treuhänder, die das Vermögen einer Stiftung verwalten.

Diese Treuhänder können in verschiedene Gruppen unterteilt werden: Zum einen gemeinnützige Einrichtungen und zum anderen Bürgerstiftungen oder kommunale bzw. kirchliche Stiftungsverwaltungen. Neben der rechtsfähigen und der nicht-rechtsfähigen Stiftung gibt es ebenfalls die Stiftungs-GmbH. Wie anderem GmbH auch beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro. Die Stiftungs-GmbH baut auf der rechtlichen Grundlage des Gesellschaftsvertrags auf und unterliegt nicht der Aufsicht der staatlichen Behörden. Aus diesem Grund gilt die Stiftungs-GmbH lediglich als stiftungsähnliche Organisation, die viel Freiraum für Flexibilität lässt. Ein Stiftungsverein benötigt keine Mindestkapitalausstattung, muss jedoch als e. V. eingetragen sein. Auch der Stiftungsverein unterliegt nicht der Aufsichtsbehörden.

Rechtsformen beim Stiftung Gründen beachten

Wer eine Stiftung gründen möchte, der sollte ich vorab viele Gedanken machen, welcher Aspekt am wichtigste erscheint und überwiegt. Dazu ist die Beantwortung folgender Fragen sicherlich hilfreich:

  • Wie wichtig ist der persönliche Wille des Stifters?
  • Welchen Zweck soll die Stiftung verfolgen und wie lange?
  • Welches Maß an Flexibilität soll den Organen der Stiftung eingeräumt werden?
  • Wie viel Vermögen steht zur Verfügung?
  • Soll bzw. muss die Stiftung eine juristische Person und damit rechtsfähig sein?
  • In welchem Maße ist die staatliche Aufsicht gewünscht?

Je nach Zweck und abhängig vom Vermögen, das zur Verfügung steht, ist es ratsam, die Rechtsform der Stiftung zu wählen. Während bei einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts auch auf langfristige Dauer der Zweck gewährleistet wird, liegt es bei einer Treuhandstiftung vor allem an dem Treuhänder. Ein Stiftungsverein, welcher in der Regel eine Fluktuation der Mitglieder verzeichnen kann, zeigt sich zwar unkompliziert hinsichtlich Gründung und Mindeststammkapital, jedoch kann die Einhaltung des Zwecks langfristig nicht garantiert werden. Auch die Stiftungs-GmbH zeigt sich flexibel, aber auch gleichzeitig sehr gebunden an den Gesellschaftervertrag. Die Wahl der Rechtsform kann also nie pauschal empfohlen werden, wichtig sind hier die individuellen Bedürfnisse und eine entsprechend umfangreiche Beratung.

Egal, ob caritativer oder gemeinschaftlicher Zweck – von Stiftungen lebt die Vielfalt der Gesellschaft. Gerade sozial schwache oder kranke Menschen haben durch die Leistungen, die eine Stiftung unterstützt, oftmals die Möglichkeit, am normalen Leben teilzuhaben. (#01)

Egal, ob caritativer oder gemeinschaftlicher Zweck – von Stiftungen lebt die Vielfalt der Gesellschaft. Gerade sozial schwache oder kranke Menschen haben durch die Leistungen, die eine Stiftung unterstützt, oftmals die Möglichkeit, am normalen Leben teilzuhaben. (#01)

Stiftung gründen: Zu welchem Zweck?

Auch wenn sich die einzelnen Rechtsformen einer Stiftung unterscheiden, so haben sie dennoch mehrere Gemeinsamkeiten. In erster Linie ist dies insbesondere der Zweck, den eine Stiftung verfolgt. In der Regel ‚spendet‘ bzw. stiftet der Gründer (s)einer Stiftung, also der Stifter, einen Teil oder sein gesamtes Vermögen. Diese Vermögensmasse soll nicht nur kurzweilig einen bestimmten Zweck erfüllen, sondern hat die Aufgabe, dies auf längere Dauer zu tun. Bei dem Zweck handelt es sich, wie bereits oben beschrieben, zumeist um gemeinnützige Anliegen, die durch finanzielle Hilfe vonseiten der Stiftung gefördert werden sollen. In der Satzung der Stiftung hat der Gründer die Option, den Zweck der Stiftung sowie die innere Organisation festzulegen.

Je nach Art und Zweck der Stiftung gibt es Aufsichtsbehören, die die Stiftungen als solche anerkennen. Erst wenn eine Anerkennung stattfand, kann eine Stiftung rechtsfähig werden. Die Aufsichtbehörden prüfen regelmäßig, ob das Handeln der Stiftung einerseits dem Stiftungsrecht entspricht und andererseits auch konform der Stiftungssatzung ist. Nur wenn diese beide Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Stiftung rechtsfähig sein und bleiben. Je nachdem, wo sich der Sitz der Stiftung befindet, greift die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes, die nach dem vorliegenden Landesstiftungsgesetz beurteilt und einstuft. Einen Sonderfall stellen kirchliche Stiftungen dar. Diese werden nicht von den Aufsichtsbehörden der Länder kontrolliert, sondern von einer speziellen kirchlichen Aufsicht.

Was sind die Voraussetzungen zum Stiftung Gründen?

In Deutschland kann jeder die Gründung einer Stiftung forcieren, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Voraussetzung ist hierfür, dass die Person voll geschäftsfähig ist. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen eine Stiftung gründen. Dazu zählen beispielsweise rechtsfähige Vereine, die mit der Gründung einer Stiftung einen langfristigen Zweck verfolgen möchten. Diese Zielsetzung der Stiftung ist eine weitere wichtige Voraussetzung, die für die Gründung notwendig ist. Der Stifter sollte in jedem Fall deutlich machen, welchen Zweck die Stiftung hat und welche Ziele diese langfristig verfolgen soll. Das Stiftungsgeschäft stellt den formellen Rahmen dar, in welchem der Wille des Stifters zur Gründung formuliert und festgeschrieben wird.

Das sogenannte Stiftungsgeschäft ist ein Schriftstück, in welchem der Stifter verbindlich erklärt, eine Stiftung gründen zu wollen. Das Stiftungsgeschäft dient auch dazu, einen Teil oder in einzelnen Fällen auch das gesamte Vermögen auf die Stiftung zu übertragen. Im Rahmen des Stiftungsgeschäfts wird ebenfalls eine Satzung formuliert. Diese ist der rechtliche Rahmen, welcher die eigene Stiftung aufrechterhält. In der Satzung muss klar gekennzeichnet sein, welchen Zweck die Stiftung langfristig erfüllen soll und wer bzw. welche Organe für die Organisation handeln sollen. Sind all diese Voraussetzungen geschaffen, kann die Rechtsfähigkeit der Stiftung durch die jeweilige Aufsichtsbehörde geprüft werden. Erst wenn die Stiftungsbehörde das Stiftungsgeschäft anerkennt, wird die Stiftung zur juristischen Person und gleichzeitig rechtsfähig.

Video: Stiftungen – Teil 2/2

Eine Stiftung gründen und sich für das Gemeinwohl engagieren

Die Gründung einer Stiftung ist viel mehr als nur die Anlage von Vermögen. Durch den langfristigen und in den meisten Fällen gemeinschaftlichen Zweck, den eine Stiftung verfolgt, engagieren sich Stifter aktiv für die Gesellschaft. Egal, ob caritativer oder gemeinschaftlicher Zweck – von Stiftungen lebt die Vielfalt der Gesellschaft. Gerade sozial schwache oder kranke Menschen haben durch die Leistungen, die eine Stiftung unterstützt, oftmals die Möglichkeit, am normalen Leben teilzuhaben.


Bildnachweis: © Fotolia-Titelbild: contrastwerkstatt, -#01:highwaystarz_

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