Cannabis Therapie: Stand der Gesetzeslage für Schwerkranke

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Damit schwerstkranke Menschen im Rahmen der Palliativmedizin bestmöglich versorgt werden können, verabschiedete der Deutsche Bundestag am 19. Januar 2017 in 2./3. Lesung einstimmig das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“.

Die Cannabis Therapie darf nun eingesetzt werden, um schwerstkranken Menschen zu helfen. Parallel wird eine Studie durchgeführt, die den Nutzen der Behandlung mit Cannabis empirisch belegen soll. Das Gesetz trat am 10. März 2017 in Kraft.

Was bedeutet das neue Gesetz für die Betroffenen, welche Hoffnungen weckt die Cannabis Therapie?

Für die Betroffenen ergeben sich aus dieser neuen Gesetzeslage Chancen. Es bedarf jedoch immer der einzelfallbezogenen Entscheidung des Arztes und der Einschätzung, inwieweit diese Behandlung ein Krankheitsbild effektiv verbessern kann. Experten warnen in diesem Zusammenhang vor übertriebenen Hoffnungen, die sich in vielen Fällen nicht erfüllen werden.

Vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes war es für Ärzte viel schwieriger, eine Behandlung mit Cannabis-basierten Arzneimitteln durchzuführen, selbst wenn sie davon überzeugt waren, dem Kranken vielleicht nur mit dieser Medizin helfen zu können. Der Verordnungsprozess war umständlich und langwierig und die Kranken mussten die Medikamente in der Apotheke selbst bezahlen. Nachdem viele Jahre über den Sinn dieser alternativen Behandlungsform diskutiert wurde, bietet das Gesetz seit dem 10. März 2017 die Möglichkeit, Cannabis auf Rezept von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen.

Cannabis Therapie: Hohe Erwartungen der Patienten in Deutschland

Immer wieder ist in der Presse von erstaunlichen Heilungserfolgen der Cannabis Therapie zu lesen. Besonders schwerstkranke Menschen, die schon viele Medikamente ausprobiert und Therapien durchgeführt haben, setzen verständlicherweise ihre Hoffnungen auf dieses alternative Heilmittel. Viele Menschen haben sogar ein größeres Vertrauen in die Wirkstoffe der Cannabis-Pflanze als in die Produkte der Pharmaindustrie. Mit dem neuen Gesetz hat der Deutsche Bundestag den Weg frei gegeben für die therapeutische Anwendung von Cannabis.

Immer wieder ist in der Presse von erstaunlichen Heilungserfolgen der Cannabis Therapie zu lesen (#01)

Immer wieder ist in der Presse von erstaunlichen Heilungserfolgen der Cannabis Therapie zu lesen (#01)

Therapeutischer Einsatz von Cannabis: Was ändert das neue Gesetz?

Seit dem 10. März 2017 können Ärzte in Deutschland Extrakte aus Cannabis sowie Cannabis-Blüten verschreiben. Bisher mussten Ärzte für Patienten, bei denen sie eine derartige Therapie für notwendig hielten, eine Ausnahmeerlaubnis bei der „Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte“ beantragen. Das war für rund 1.000 Patienten in Deutschland der Fall. Aufgrund der zahlreichen positiven Berichte über Erfolge mit dieser Behandlung bitten seit März sehr viel mehr Patienten ihre Ärzte um eine Verschreibung von Cannabis-haltigen Medikamenten. Dabei wird jedoch vom Rauchen der Blüten wegen der Nebenwirkungen abgeraten.

Welche Patienten kommen für eine Cannabis-Verordnung in Betracht?

Da die Wirkung der Substanzen noch nicht ausreichend durch Studien belegt ist, verzichtet der Gesetzgeber darauf, die Verordnung auf einzelne Indikationen zu begrenzen. Die Therapie kommt dann in Frage, wenn alle anderen zur Verfügung stehenden Therapien bereits erfolglos durchgeführt wurden.

Außerdem können die Ärzte nach gründlicher Einzelfallprüfung ebenfalls eine Verordnung vornehmen. Das bedeutet, dass die Therapie auch für Erkrankte erlaubt ist, die nicht als vollkommen austherapiert gelten. Der Arzt ist aufgefordert, den zu erwartenden Nutzen mit den Nebenwirkungen zu vergleichen und eine für den einzelnen Patienten angemessene Entscheidung zu treffen.

In welchen Fällen ist eine Cannabis Therapie sinnvoll?

Generell werden diese Medikamente für Schwerstkranke eingesetzt und bei Menschen, die unter chronischen Schmerzen leiden. Besonders letztgenannte Gruppe legt große Hoffnungen in die neue Therapieform, da eine konventionelle Behandlung mit Schmerzmitteln über viele Jahre hinweg teilweise drastische Nebenwirkungen aufweist. Es ist jedoch bisher noch nicht nachgewiesen, für welche Indikationen Cannabis-Medikamente eine wirkungsvolle Alternative darstellen.

Vor allem beifolgenden Erkrankungen wurden positive Effekte beobachtet:

  • Chronische Schmerzen (Migräne, Phantomschmerzen)
  • neurologische Erkrankungen (Epilepsie, Tourette, Multiple Sklerose)
  • psychiatrische Erkrankungen (Depressionen, ADHS)
  • chronische Entzündungen (Rheuma, Neurodermitis)
  • Übelkeit ausgelöst durch Krebstherapien oder eine AIDS-Erkrankung

Vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurden mehr als 1.000 Erkrankte per Ausnahmegenehmigung mit diesen Medikamenten versorgt. Es wurden unterschiedlichste Krankheiten behandelt, sodass die Annahme naheliegt, dass ein breites therapeutisches Spektrum mit Cannabis-haltigen Medikamenten abgedeckt werden kann. Empirisch etabliert hat sich die Anwendung bei chronischen Schmerzen.

Auch Spastiken im Zusammenhang mit einer Multiple Sklerose Erkrankung wurden damit erfolgreich behandelt. Darüber hinaus lindert diese Therapie nachweislich die Übelkeit, die als Nebenwirkung einer Chemotherapie auftritt und die Appetitlosigkeit von AIDS-Patienten. Positive Wirkungen wurden auch bei neurologischen Erkrankungen festgestellt. Diese reichen vom Zurückgehen einer Spastik bis zur Behandlung hyperkinetischer Bewegungsstörungen.

Erstaunliche Erfolge wurden bei dermatologischen Erkrankungen wie Neurodermitis, Psoriasis oder Akne inversa erzielt und auch im Bereich der Augenerkrankungen kommt die Therapie beispielsweise bei der Bekämpfung des Glaukoms, besser bekannt als Grüner Star, zum Einsatz. Des weiteren werden Erkrankungen der inneren Organe wie Morbus Crohn oder des Bewegungsapparates wie Arthritis therapiert. Ein weiteres Anwendungsgebiet sind psychiatrische Erkrankungen. Mit der Cannabis-Therapie wurden Erfolge bei Depressionen, Schlafstörungen, posttraumatischen Belastungsstörungen bis hin zur Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) erzielt.

Empirisch etabliert hat sich die Anwendung der Cannabis Therapie bei chronischen Schmerzen (#02)

Empirisch etabliert hat sich die Anwendung der Cannabis Therapie bei chronischen Schmerzen (#02)

In welcher Dosierung werden Cannabis-haltige Medikamente verschrieben?

Gesetzlich ist eine Verschreibungshöchstmenge von 100 Gramm in 30 Tagen vorgeschrieben. Da der Gehalt des medizinisch wirksamen Stoffes THC je nach Cannabissorte erheblich schwankt, ergibt sich aus dieser Vorschrift, dass die verordnete Menge des Wirkstoffs pro Monat zwischen 100 und 22.000 Milligramm variiert. Aus diesem Grund muss der Arzt auf dem Rezept angeben, welche Cannabissorte verschrieben wird. In Einzelfällen, die der Arzt jedoch genauer begründen muss, kann sogar von der Höchstmenge abgewichen werden.

Woher stammen die Cannabisblüten?

Da bisher der Anbau von Cannabispflanzen in Deutschland verboten war, stammen die Arzneimittelpflanzen aus dem Ausland. Meist werden sie aus den Niederlanden und Kanada importiert. Ärzten stehen 13 verschiedene Sorten zur Auswahl, die sich im Hinblick auf die enthaltenen Wirksubstanzen unterscheiden. Damit für die Therapie langfristig ausreichend standardisierte Pflanzen vorhanden sind, um die Versorgung der Kranken zu gewährleisten, wird eine Cannabisagentur eingerichtet. Diese Stelle soll in Deutschland für einen kontrollierten Anbau von Cannabispflanzen unter staatlicher Aufsicht sorgen.

In welcher Einnahmeform wird Cannabis verabreicht?

Es gibt zwei Möglichkeiten, Cannabis-basierte Medikamente zu verabreichen. Entweder die Substanzen werden inhaliert oder oral verabreicht. Die Inhalation erfolgt durch das Rauchen der Blüten. Da dies mit erheblichen schädlichen Nebenwirkungen verbunden ist, wird davon jedoch abgeraten.

Die Inhalation ist auch mit einem Vaporisator möglich, mit dem durch Verdampfen die Inhaltsstoffe freigesetzt werden. Welche Darreichungsform im individuellen Fall anzuraten ist, muss mit dem Erkrankten abgesprochen werden und hängt selbstverständlich davon ab, was dieser persönlich als angenehmer empfindet. Manchmal werden die besten Therapieerfolge erzielt, wenn beide Einnahmeformen kombiniert werden.

Manchmal werden die besten Therapieerfolge erzielt, wenn beide Einnahmeformen kombiniert werden (#03)

Manchmal werden die besten Therapieerfolge erzielt, wenn beide Einnahmeformen kombiniert werden (#03)

Welche Nebenwirkungen können bei der Cannabis Therapie auftreten?

Teilweise klagen die Erkrankten über Schwindel und Müdigkeit oder fühlen sich verwirrt. Bei schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen kommt eine Verschreibung meist nicht in Frage. Außerdem fehlen noch Studien über die Wirkungen und Nebenwirkungen, sodass besonders Schwangere, Kinder und Jugendliche nicht mit dieser Therapie behandelt werden sollten. Bis jetzt wurde noch keine Abhängigkeit festgestellt, wenn die Verabreichung von Cannabis-haltigen Medikamenten unter ärztlicher Aufsicht stattfand.

Die Grenzen der Cannabis Therapie

Es ist nicht verwunderlich, dass schwerkranke Menschen, bei denen schon verschiedene Therapieformen fehlgeschlagen sind, ihre Hoffnung auf diese neue Möglichkeit der Medizin setzen. Es gibt jedoch auch Ärzte, die das neue Gesetz kritisch beurteilen und sogar Nachteile für die Kranken befürchten.

Ein Einwand besteht darin, dass zumindest bisher nur mangelhafte empirische Beweise für eine Wirksamkeit der Therapie vorliegen. Außerdem wird eingewendet, dass es nicht einfach ist, den Wirkstoff zu standardisieren. Daraus resultiert wiederum die Schwierigkeit einer exakten Dosierung. Besonders das Rauchen von Cannabis gilt als schädigend, da die Inhaltsstoffe bei dieser Art der Inhalation stark variieren und zudem die teilweise giftigen Substanzen der verbrannten Blütenteile eingeatmet werden. Kommt es zu einer unbeabsichtigten Überdosierung, besteht die Gefahr, dass der Erkrankte unangenehme Rauschzustände erlebt, die ihn in der Ausübung alltäglicher Dinge einschränken.

Video: Cannabis auf Rezept – Wie funktioniert’s? | Drug Education Agency

Neue Möglichkeiten im Bereich der Palliativmedizin mit Cannabis Therapie

Für schwerstkranke Menschen bedeutet das neue Gesetz trotz aller Einwände eine neue Hoffnung. Wer jahrelang verzweifelt nach Möglichkeiten gesucht hat, chronische Schmerzen zu lindern oder unter den belastenden Nebenwirkungen einer Krebstherapie leidet, versteht die Möglichkeit, Cannabis-basierte Arzneimittel zu probieren, sicher nicht als Chance, einen „Joint auf Rezept“ zu erhalten. Mit dem neuen Gesetz besteht erstmals in Deutschland die Möglichkeit einer medizinischen Verordnung dieser Arzneimittel. Das bedeutet, dass die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Auf diese Weise können auch Kranke, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, Medizinalhanf mit Genehmigung in der Apotheke zu kaufen, damit therapiert werden.

Hanf ist seit Jahrtausenden als Heilpflanze bekannt, dennoch dürfen die Nebenwirkungen, die von Rauschzuständen über eine psychische Abhängigkeit bis hin zur Schizophrenie reichen, nicht vernachlässigt werden. Eine begleitende Studie soll die Wirkungen und Nebenwirkungen genauer untersuchen. Zu diesem Zweck muss der Arzt alle Daten der Erkrankten, die mit Cannabis-basierten Medikamente behandelt werden, fünf Jahre lang anonymisiert übermitteln. Die Verschreibung liegt jedoch ganz im Ermessen des behandelnden Arztes, der auch in diesem Fall an die ärztliche Schweigepflicht gebunden ist.


Bildnachweis:© Shutterstock – Titelbild: hutterstock Creative Family – #01: Stock-Asso – #02: tomkawila – #03: Tatevosian Yana

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