Supermärkte überwachen Parkplätze und verlangen hohe Strafen

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Im Jahr 2019 haben viele Mitglieder des ADAC Nordrhein ihre Unzufriedenheit über die privaten Parkraumbewirtschaftung von Supermarkt-Parkplätzen geäußert. Die Parkbedingungen werden oft als schlecht lesbar empfunden und treue Kunden fühlen sich abgezockt. Zudem wird die fehlende Kulanz bei Verstößen gegen die Parkordnung kritisiert. Aufgrund des hohen Parkdrucks in Großstädten und in der Nähe von Bahnhöfen und Einkaufszentren überwachen immer mehr Supermarktketten ihren Kundenparkplatz und verlangen Vertragsstrafen.

Mitglieder kritisieren hohe Kosten bei Parkverstößen

Bei den Mitgliedern des ADAC Nordrhein wurden verschiedene Probleme im Zusammenhang mit den Parkbedingungen angesprochen. Ein Problem betrifft die zusätzlichen Kosten, die neben der Vertragsstrafe erhoben werden können. Dazu gehören Bearbeitungs- und Mahngebühren sowie Inkassokosten, die den Gesamtbetrag auf über 100 Euro ansteigen lassen können. Die ADAC Juristin erklärt jedoch, dass diese Kosten nur bei Verzug gezahlt werden müssen, also wenn der Parkende den Zahlschein nicht fristgerecht begleicht. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Kosten von einem Anwalt überprüfen zu lassen, insbesondere wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Die meisten Zuschriften unserer Mitglieder beziehen sich auf die Parkplätze von ALDI und der REWE Group. Diese Parkplätze werden oft von den Unternehmen Park & Control PAC GmbH, fair parken GmbH oder PRS Parkraum Service GmbH verwaltet. Die Vertragsstrafen belaufen sich in der Regel auf 25 bis 30 Euro, wobei PRS Parkraum Service GmbH mit 15 Euro die niedrigste Gebühr erhebt. Viele Mitglieder haben aus Angst vor höheren Kosten und gerichtlichen Streitigkeiten gezahlt, planen jedoch, zukünftig woanders einzukaufen.

Der ADAC Nordrhein setzt sich dafür ein, dass Supermarktketten und Parkraumbewirtschafter mehr Kulanz zeigen. Kunden, die beispielsweise nur vergessen haben, ihre Parkscheibe auszulegen, sollten die Vertragsstrafe erlassen bekommen, wenn sie ihren Kassenbon vorlegen können. Um eine Annullierung oder zumindest eine Reduzierung des Betrags zu erreichen, empfiehlt die Verbraucherschützerin den Kunden, sich umgehend beim Filialleiter zu beschweren und ihren Einkauf nachzuweisen.

Von den vier kontaktierten Parkraumbewirtschaftern waren nur zwei bereit, auf die Anfrage des ADAC Nordrhein zu antworten. Die fair parken GmbH und ParkRaum-Management PRM GmbH versprachen eine kundenfreundliche Behandlung bei vergessener Parkscheibe, sofern der Kassenzettel als Nachweis vorgelegt wird. Die Erfahrungsberichte der ADAC Mitglieder bestätigten jedoch nur selten, dass dieses Versprechen eingehalten wird. In einigen Fällen wurden Forderungen erst nachträglich fallen gelassen, wenn der Kassenbon vorgelegt wurde. Die Unternehmen Park & Control PAC GmbH und PRS Parkraum Service GmbH wollten sich nicht äußern.

Um eine Einschätzung der Situation zu erhalten, hat der ADAC Nordrhein die Supermärkte LIDL, REWE, ALDI, EDEKA und PENNY kontaktiert. Alle Unternehmen haben zugesagt, eine kundenorientierte Lösung zu finden. Bei LIDL wird die Parkdauer auf rund der Hälfte der Parkplätze mithilfe von Bodensensoren überwacht.

Die Maßnahme, bei der Supermärkte die Parkdauer auf ihren Parkplätzen mithilfe von Bodensensoren überwachen, wird von Rechtsexpertin Hübner positiv bewertet. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Sensorik einwandfrei funktionieren muss, um im Zweifelsfall ein Fehlverhalten nachweisen zu können. Es ist auch zu beachten, dass einige Supermärkte nur Mieter in einem Gewerbepark mit mehreren Einzelhandelsgeschäften sind, was ihre Einflussmöglichkeiten auf den Parkraumbewirtschafter begrenzt.

Supermarktketten und Parkraumbewirtschafter werden vom ADAC Nordrhein dazu aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu verbessern. Eine solche Maßnahme ist die Beschränkung der Vertragsstrafen auf maximal 20 Euro, um sich an der Untergrenze des Bußgeldes für einen einfachen Parkverstoß zu orientieren. Zusätzlich sollte der Begriff „Vertragsstrafe“ auf der Beschilderung besonders deutlich hervorgehoben werden, um Kunden bereits im Vorfeld über die möglichen Konsequenzen eines Verstoßes zu informieren.

Neben den genannten Empfehlungen wird vorgeschlagen, von der Verhängung einer Vertragsstrafe abzusehen, wenn ein offensichtlicher Kunde des Supermarktes lediglich vergessen hat, eine Parkscheibe auszulegen. Dies ist eine kundenorientierte Maßnahme, um unnötige Kosten zu vermeiden und den Kunden entgegenzukommen. Darüber hinaus wird empfohlen, kurze Fahrten zu benachbarten Mitbewerbern nach dem Einkauf zu tolerieren, da dies ökologisch sinnvoll ist und eine optimale Nutzung des Parkraums ermöglicht.

Der ADAC Nordrhein gibt Verbraucher-Tipps, um Forderungen zu vermeiden. Dazu gehört, beim Betreten des Parkplatzes auf die Hinweisschilder zu achten und die Regeln zur Nutzung und Begrenzung der Parkzeit zu beachten. Es wird empfohlen, eine gut sichtbare Parkscheibe im Fahrzeug anzubringen und den Kassenbon nach dem Einkauf aufzubewahren, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass man Kunde des Geschäfts war.

Im Falle einer gefundenen Vertragsstrafe an der Windschutzscheibe ist es ratsam, sich unverzüglich beim Marktleiter des Supermarktes oder beim beauftragten Parkraumbewirtschafter zu beschweren. Sollte eine Forderung vorliegen, die als unverhältnismäßig hoch erscheint, empfiehlt der ADAC Nordrhein, rechtlichen Rat einzuholen oder einen Rechtsanwalt mit Unterstützung einer Rechtsschutzversicherung zu beauftragen, um unberechtigte Forderungen erfolgreich abzuwehren.

Maßnahmen zur Lösung der Vertragsstrafen-Problematik

Der ADAC Nordrhein setzt sich dafür ein, dass Vertragsstrafen auf Supermarkt-Parkplätzen fair gestaltet werden. Eine transparente Beschilderung und der Verzicht auf Vertragsstrafen bei vergessener Parkscheibe sind wichtige Schritte, um den Kunden entgegenzukommen. Zudem sollten kurze Fahrten zu benachbarten Mitbewerbern toleriert werden, um eine ökologisch sinnvollere Nutzung der Parkplätze zu ermöglichen.

Eine sorgfältige Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der elektronischen Überwachung der Parkzeit ist von großer Bedeutung. Darüber hinaus wird die Möglichkeit, den Parkplatz über eine Smartphone-App mit anderen zu teilen, als effiziente Nutzung des freien Parkraums begrüßt. Durch diese Maßnahmen können die Probleme mit Vertragsstrafen auf Supermarkt-Parkplätzen gelöst und die Zufriedenheit der Kunden gesteigert werden.

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