Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn die Eltern ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen. Diese Anzeichen zeugen von Gefahren! Nicht alle Eltern kümmern sich aufopferungsvoll oder wenigstens nur verantwortungsbewusst um ihre Kinder. Andere vernachlässigen oder schlagen sie. Hier liegt eine Kindeswohlgefährdung vor.
Kindeswohlgefährdung: Definition ist schwierig
Eine genaue Definition der Kindeswohlgefährdung ist schwierig, denn eine Vernachlässigung körperlicher, seelischer oder geistiger Art kann sich auf vielfältige Weise zeigen. Auffällig ist, dass betroffene Kinder häufig mehrere Formen der Gewalt oder Vernachlässigung erfahren, in Fachkreisen ist von jedem fünften betroffenen Kind die Rede.
Der Gesetzgeber sieht eine Kindeswohlgefährdung bei Vorliegen einer Vernachlässigung ebenso wie bei fehlender Erziehung. Es geht um eine gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende Gefahr für das Kind und seine Entwicklung, wobei das Bestehen der Gefahr eine erhebliche Schädigung des körperlichen, seelischen oder geistigen Wohls des Kindes bedeuten würde. Da die Definition des Begriffs schwerfällt, wurden in der Rechtsprechung Fallgruppen gebildet, nach denen die Kindeswohlgefährdung konkretisiert werden kann.
Formen der Kindeswohlgefährdung
Die offensichtlichste Form der Gefährdung liegt bei einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Kindes vor.
Die Begehung von Straftaten an einem Kind (Tötungsversuche, Misshandlungen körperlicher oder seelischer Art) sind ebenso wie körperliche Auseinandersetzungen zwischen den Eltern als Gefährdung einzustufen.
Besteht eine Gefahr der Wiederholung nicht, stuft der Gesetzgeber dies nicht als Gefährdung des Kindeswohls ein.
Des Weiteren liegt diese bei sexuellem Missbrauch (auch im Einzelfall) vor. Weitere Formen der Gefährdung sind beispielsweise:
- keine Zustimmung zu einer nötigen ärztlichen Behandlung
- Rauchen, wenn das Kind unter Erkrankungen leidet
- Erziehungsfehler (Verweigerung des Umgangs mit dem anderen Elternteil, unkontrollierte Wutausbrüche gegenüber dem Kind, überfürsorgliche Erziehung)
- physische oder psychische Erkrankung der Eltern
- Alkohol- oder Drogenabhängigkeit der Eltern
- Verwehren einer Ausbildung oder der Finanzierung der Ausbildung des Kindes
- Anmelden im Internat gegen den Willen des Kindes (in besonderen Fällen)
- fehlende Versorgung des Kindes
- Hygienemängel
Diese Anzeichen deuten auf eine Gefährdung hin
Die Anzeichen für eine Gefährdung können auf vielerlei Weise erkennbar sein:
- Körperliche Anzeichen: Das Kind ist untergewichtig und zeigt ein vermindertes Wachstum. Rückstände in der körperlichen Entwicklung sind erkennbar, das Kind ist infektanfällig und wird bei Krankheiten nur unzureichend versorgt. Auch Hämatome, Brandwunden oder Knochenbrüche deuten auf eine Gefährdung hin, in dem Fall durch körperliche Gewalt. Geschlechtskrankheiten, Verletzungen im genitalen, oralen oder analen Bereich können auftreten. Häufig leiden vernachlässigte Kinder unter Schlafstörungen und diffusen Schmerzzuständen, sie nässen altersuntypisch ein und verletzen sich selbst. Auch Essstörungen treten als Kompensationsmittel auf.
- Psychische Anzeichen: Viele gefährdete Kinder sind wenig selbstsicher, sie zeigen starke Ängste, teilweise Depressionen. Manche Kinder werden aggressiv, andere können keine Distanz zu anderen Personen halten.
- Kognitive Anzeichen: Auch kognitive Probleme unter anderem beim Sprechen, bei der Wahrnehmung und in Bezug auf die Konzentrationsfähigkeit sind möglich. Manche Kinder entwickeln eine Lernbehinderung, wenn sie Gewalt oder Vernachlässigung erfahren. Der kindliche Forschungsdrang ist auffällig eingeschränkt, betroffene Kinder haben häufig kein Interesse daran, die Welt zu erkunden und zu verstehen.
Treten derartige Anzeichen bei einem Kind auf, sollte genauer hingeschaut werden. Gegebenenfalls sind die zuständigen Behörden (Jugendamt) zu verständigen.