Erste Gesetzesvorschläge gegen Fake News

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Fake News spalten das Netz. Insbesondere in sozialen Netzwerken werden Falschmeldungen von dubiosen Personenkreisen gerne eingesetzt, um Meinungsmache zu betreiben, insbesondere auf der politischen Rechten. Doch damit soll nun Schluss sein, geht es nach der Meinung von Justizminister Heiko Maas. Andere Länder wiederum wollen juristisch nicht gegen Fake News vorgehen.

„Flüchtling zerschneidet Omi Gesicht, vergewaltigt und beraubt sie“ – wer diese Meldung liest, ist beim ersten Lesen selbstverständlich geschockt und gewiss auch empört. Fast automatisch klickt der Leser auf den Facebook– oder Twitter-Button, um diese unerhörte Nachricht mit anderen zu teilen und regt so, ob gezielt oder nicht, eine Diskussion an, die jeder erdenklichen politischen Meinung reichlich Spielraum lässt.

Diese Nachricht war erst vor einigen Monaten auf der Facebook-Seite von Hans-Peter Faßbender zu lesen, bekennendes AfD-Mitglied und von Beruf Büttenredner mit dem Alias „Dä Bundeswehrsoldat“. Allerdings wird jeder Mensch, der etwas genauer hinschaut, schnell erkennen können, dass es sich bei solchen „Nachrichten“ nicht um seriösen Journalismus, sondern vielmehr um Agitation und Ausländerhetze handelt.

Video: Fake News – Die Show der Eliten – 22.01.2017

Fake News sind aber natürlich nicht nur in Deutschland ein Thema, sondern wurden beispielsweise auch im Zuge des US-Wahlkampfes, den überraschend Donald Trump für sich entscheiden konnte, heiß diskutiert. Ob und inwiefern Fake News tatsächlich den Ausgang der US-Wahl beeinflusst haben, darüber scheiden sich die Geister. Studien allerdings wollen nun belegen, dass der Einfluss von Fake News auf die Wahlentscheidung nicht so hoch gewesen sein soll, wie vorerst angenommen.

Wie dem auch sei, der größte Vorteil des Internets, die unbeschränkte Vernetzung, wird hier zum größten Problem, denn sind Falschmeldungen erst einmal auf den Weg gebracht worden, ist es schwierig – auch für die Polizei – die weitere Verbreitung einzudämmen. Nicht nur, dass sich falsche Nachrichten durch tausende Nutzer wie ein Flächenbrand ausbreiten, auch rechtlich gab es bislang nur wenige Möglichkeiten, gegen Fake News vorzugehen.

Die Instrumentalisierung von Falschmeldungen geht mittlerweile gar über das Politische hinaus. Durch falsche Ratgeber aus dem Finanzbereich oder irreführende Testberichte zu Produkten geraten unwissende Menschen oft in die Hände von Betrügern und Kriminellen. Gerade deswegen sollte man im Internet darauf achten, Quellen zu prüfen und nur auf seriöse Nachrichten, verlässliche Testberichte und Ratgeber aus dem Finanzbereich und Co. zu vertrauen.

Wohl auch deswegen hat Bundesjustizminister Heiko Maas nun eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, die massiv gegen Fake News vorgehen soll. Für manch einen beschneidet der Gesetzesentwurf aber vor allem die Meinungsfreiheit, andere wünschten sich noch ein viel schärferes Vorgehen – ein Überblick.

Facebook, Twitter und Co. – kein soziales Netzwerk ist vor Fake News gefeit. (#01)

Facebook, Twitter und Co. – kein soziales Netzwerk ist vor Fake News gefeit. (#01)

 

Unternehmen, Juristen und Bürgerrechtler gegen Gesetzesentwurf

Justizminister Heiko Maas hat es derzeit nicht leicht. Auf der einen Seite sieht er sich der nicht einfachen Aufgabe gegenüber, der Meinungsäußerung in sozialen Netzwerken, wo vielleicht wie nirgends anders die Meinungsfreiheit großgeschrieben wird, einen rechtlichen Rahmen zu setzen. Auf der anderen Seite erschweren ihm andere Politiker, Juristen, Institutionen und nicht zuletzt Mitglieder von Facebook und Co. selbst das Leben.

Doch geschieht dies zu Recht? Mit seinem jüngst publik gewordenen Gesetzesvorschlag „zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“, dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder kurz NetzDG, sollen nunmehr soziale Netzwerke selbst in die Verantwortung gezogen werden und gegen Fake News aktiv werden.

Doch viele sehen in Maas‘ Entwurf vor allem eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Andere behaupten, der Politiker versuche, die Verantwortung, die eigentlich dem Staate zukomme, auf die Privatwirtschaft abzuwälzen. Ein Blick auf die wesentlichen Kritikpunkte klärt darüber auf:

  1. Wie weit reicht das Gesetz?
    Laut dem Gesetz sollen „Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die es Nutzern ermöglichen, beliebige Inhalte mit anderen Nutzern auszutauschen, zu teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (soziale Netzwerke)“ von der neuen Regelung betroffen sein. Dennoch bleibt unklar, wen dies konkret einschließt. Facebook, Twitter und YouTube werden auf jeden Fall angesprochen, jedoch könnten auch Dienste wie WhatsApp oder Skype, ja sogar Filehoster wie Dropbox betroffen sein.
  2. Was ist strafbar?
    Das wohl größte Problem des Gesetzentwurfes ist der Fakt, dass es sich bei dem Begriff „Fake News“ nicht um einen juristischen Terminus handelt. Da das neue Gesetz aber genau dagegen vorgehen soll, musste der Justizminister auf altbewährte Straftatbestände zurückgreifen. Um also gegen falsche Nachrichten und Hass im Netz juristisch einschreiten zu können, ist nun strafbar, was den Tatbestand nach einer anscheinend willkürlich zusammengesetzten Paragrafensammlung erfüllt. Hierunter fallen beispielsweise Bedrohung oder Volksverhetzung, aber beispielsweise nicht die Verunglimpfung von Verfassungsorganen. Für viele Menschen ist die Zusammenstellung des Tatbestandkatalogs somit nicht nachvollziehbar und völlig unzureichend.
  3. Welche Verantwortung tragen Netzwerke?
    Dem Gesetz zufolge sind die Betreiber von Netzwerken verpflichtet, „offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde“ von ihrer Plattform zu entfernen. Doch auch hier hagelt es Kritik. Viele befürchten nämlich, dass die Betreiber aus Angst vor einer Strafe, die im Höchstfall übrigens bis zu 50 Millionen Euro betragen kann, lieber mehr Inhalte löschen werden als zu wenig und eine Art „willkürliche Löschkultur“ im Internet entstehen könnte – ein Angriff auf die durch die Verfassung garantierte Meinungsfreiheit des Einzelnen. Obendrein verstoße dieser Abschnitt gegen geltendes EU-Recht. Denn die E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet Netzwerkbetreiber nur zu einer „unverzüglichen“ Löschung.

Video: Die Tagesschau als Dienstleister gegen Fake News [Fake News]

Geteilte Meinung in Europa

Während man in Deutschland noch eifrig darüber diskutiert, wie der Gesetzesvorschlag des Justizministers verbessert werden muss, ist man in anderen Ländern Europas der Ansicht, dass es keine nationale Gesetzgebung brauche, um gegen Falschmeldungen im Internet vorzugehen, so zum Beispiel in der Schweiz.

Dort nämlich beschloss der Bundesrat im Mai dieses Jahres, dass es nach dem aktuellen Stand der Dinge nicht notwendig sei, zusätzliche Normen zum bestehenden Recht auf den Weg zu bringen, die derzeitige Rechtslage sowie die Initiativen zur Selbstregulierung vieler Plattformbetreiber ausreichend sei, um Fake News und Social Bots Einhalt zu gebieten.

Das öffentliche Fachgespräch zum Thema Social Bots im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Letztere wiederum waren auch hierzulande bereits im Januar Gegenstand einer Expertentagung der Digitalen Agenda der Deutschen Bundesregierung. Grund war vor allem die bevorstehende Bundestagswahl im September. Denn Social Bots sollen ähnlich wie Fake News bereits während des letzten Wahlkampfes in den USA dazu beigetragen haben, dass Donald Trump die Präsidentschaftswahl für sich entscheiden konnte.

Infografik: Social Bots und Fake News: So können Nutzer sich schützen. Infografikquelle: eigene Darstellung

Infografik: Social Bots und Fake News: So können Nutzer sich schützen. Infografikquelle: eigene Darstellung

In Deutschland nahmen sich einige Parteien aus diesem Grunde selbst in die Pflicht. Beispielsweise haben sich die Grünen, Die Linke, SPD, CDU und auch die FDP bereits öffentlich dazu geäußert und den Einsatz von Social Bots zur Beeinflussung des Willensbildungsprozesses kategorisch abgelehnt. Hinter dem Begriff Social Bots verstecken sich simple, aber effektive Computerprogramme, die im Internet zum Teil frei zugänglich sind. Sie werden in sozialen Netzwerken und Blogs eingesetzt und geben automatisch vorgefertigte Kommentare zu vordergründig politischen Themen ab.

Ziel der Social Bots ist es, Diskussionen anzuregen und diese in eine bestimmte Richtung zu lenken. Da Social Bots passende Diskussionen mithilfe einer einfachen Keyword-Suche finden können, ist es für die Initiatoren sehr einfach, schnell und gezielt zu agieren und so mithilfe automatisierter Computerprogramme Falschmeldungen im Internet zu streuen und die öffentliche Meinung durch provokante Äußerungen zu beeinflussen.

Auch wenn viele soziale Netzwerke sich mittlerweile selbst verpflichtet haben und aktiv gegen Mitglieder vorgehen, die Social Bots einsetzen oder Fake News verbreiten, sind Leser angehalten, sich selbst zu schützen und nicht blindlinks jeder Meldung zu glauben und diese weiterzuverbreiten. Denn derzeit sieht es danach aus, als ob es noch eine Zeitlang dauern könnte, bis zumindest in Deutschland ein Konsens im Rechtsstreit um Falschmeldungen im Internet gefunden wird.


Bildnachweis: © Shutterstock-Titelbild: panuwat phimpha #01:Tond Van Graphcraft

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