Digitaler Produktpass verbessert Transparenz von Spielzeug

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Die Sicherheit von Spielzeug hat höchste Priorität, insbesondere wenn es um den Schutz unserer Kinder geht. Um diese Sicherheit weiter zu stärken, tritt ab Anfang 2024 eine neue EU-Verordnung in Kraft, die die bisherige Richtlinie ersetzen wird. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung eines digitalen Produktpasses für Spielzeug. Dabei unterstützt TÜV SÜD als weltweit führender Prüf- und Zertifizierungsdienstleister die Hersteller bei der Prüfung, Konformitätsbewertung und Zertifizierung ihrer Produkte, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.

Mehr Sicherheit für Kinder: Neue EU-Verordnung für Spielzeug

Die neue EU-Verordnung zur Sicherheit von Spielzeug hat weitreichende Auswirkungen. Sie betrifft nicht nur traditionelles Spielzeug wie Puppen und Puzzles, sondern auch andere Produkte wie Gartentrampoline. Der Entwurf der EU-Kommission legt strenge Vorgaben fest, um die Sicherheit von Kinderspielzeug weiter zu verbessern. Neben dem Verbot krebserregender und erbgutverändernder Stoffe stehen insbesondere Umwelthormone und Stoffe im Fokus, die die Atemwege, das Immunsystem und das Nervensystem beeinträchtigen können. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz unserer Kinder.

Neue Verordnung: Digitaler Produktpass für sicheres Spielzeug

Um den Verkauf von Spielzeug aus dem Ausland in der EU zu ermöglichen und die Konformität mit den Anforderungen sicherzustellen, wird der digitale Produktpass eingeführt. Dieser Pass bestätigt die Konformität des Spielzeugs und entlastet die Zollstellen. Dadurch wird die Transparenz und Sicherheit von Spielzeug verbessert.

Spielzeughersteller müssen sich auf neue Verordnung einstellen

Spielzeughersteller sollten frühzeitig auf die neue Verordnung reagieren und sich darauf einstellen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den neuen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Nach Inkrafttreten der Verordnung dürfen Spielzeuge, die den Anforderungen der bisherigen Richtlinie genügen, noch bis zu 30 Monate lang auf den Markt gebracht und bis zu 42 Monate lang verkauft werden. Diese Übergangsfristen ermöglichen den Herstellern eine schrittweise Umstellung auf die neuen Vorgaben und gewährleisten einen reibungslosen Übergang.

Die neue Verordnung sieht vor, dass Spielzeuge, die nicht den Bestimmungen entsprechen, aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Hersteller, die bereits jetzt ihre Produkte an die neuen Anforderungen anpassen, werden einen klaren Wettbewerbsvorteil haben. Es ist ratsam, frühzeitig mit der Umsetzung der neuen Verordnung zu beginnen, um sicherzustellen, dass die Spielzeuge den erhöhten Sicherheitsstandards entsprechen und weiterhin auf dem Markt verkauft werden dürfen.

Spielzeughersteller profitieren von TÜV SÜD’s sicherheitstechnischer Expertise

Spielzeughersteller profitieren von der langjährigen Unterstützung von TÜV SÜD bei der Einhaltung von Sicherheitsstandards. Durch sein internationales Netzwerk und Standorte in vielen Ländern kann TÜV SÜD Spielzeugartikel weltweit nach den jeweiligen Vorschriften vor Ort prüfen und zertifizieren. Hersteller können sich auf die umfangreiche Expertise und Erfahrung von TÜV SÜD verlassen, um die Sicherheit und Konformität ihrer Produkte zu gewährleisten.

Die neue EU-Verordnung zur Sicherheit von Spielzeug hat zum Ziel, den Schutz unserer Kinder zu stärken und die Transparenz in Bezug auf die Sicherheit von Spielzeug zu verbessern. Hersteller müssen sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen und ihre Produkte entsprechend prüfen und zertifizieren lassen. TÜV SÜD steht den Herstellern dabei als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt sie bei der Umsetzung der neuen Verordnung.

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