Mehrheit der Deutschen unterstützt verpflichtende Elementarschaden-Deckung in Wohngebäudeversicherung jetzt

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Die Diskussion um einen verpflichtenden Elementarschutz in der deutschen Wohngebäudeversicherung gewinnt an Dynamik. Eine aktuelle Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK zeigt, dass 62 Prozent der Bevölkerung eine Pflichtversicherung begrüßen, während 25 Prozent ablehnen. Bereits seit 2011 bietet die DEVK ein Opt-out-Modell an, das Kunden automatisch absichert und durch aktive Abwahl verhindert, dass Hausbesitzer Schutz versäumen. GDV und Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag eine allgemeine Pflichtversicherung verankert, um die Resilienz gegen Starkregen und Erdrutsch deutlich zu erhöhen.

Schmelzender Schnee und steigende Pegel fördern Hochwasserschutzdebatte politisch voran

Schmelzender Schnee und steigende Wasserpegel lenken die Aufmerksamkeit verstärkt auf den Hochwasserschutz, der im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien nun als verpflichtende Versicherung gegen Elementarschäden festgeschrieben wurde. Konkrete juristische Ausgestaltung und Zeitpläne fehlen jedoch weiterhin. Eine aktuelle Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK bestätigt, dass zwei Drittel der Bevölkerung (62%) dieser Maßnahme zustimmen, während 25% widersprechen. Unter Immobilieneigentümern wächst die Zustimmung auf bemerkenswerte 72%. Gesetzgebungspläne bleiben vage, konkrete Fristen und Details stehen noch aus.

Standard-Wohngebäudeversicherung deckt Sturm und Hagel, nicht Erdbeben oder Überschwemmung

In einer Standard-Wohngebäudeversicherung sind ausschließlich Sturm- und Hagelschäden erfasst, während Naturgefahren wie Überflutungen, Erdbeben oder Lawinen ausgeschlossen bleiben. Um diesen Schutzumfang zu erweitern, ist der Abschluss einer speziellen Elementarschadendeckung erforderlich, die als Zusatzbaustein gewählt werden muss. Laut einer aktuellen DEVK-Studie verfügen 71 Prozent der Immobilienbesitzer über diese Zusatzpolice. Allerdings zeigen GDV-Daten für das Jahr 2024 lediglich einen Versorgungsgrad von 57 Prozent, wodurch viele Haushalte ohne ausreichenden Naturgefahren-Schutz verbleiben und aktuellen Statistiken.

Koalitionsvertrag plant verpflichtenden Schutz für alle Wohnhäuser deutschlandweit jetzt

Der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP vereinbarte verpflichtende Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung würde sämtliche Wohnhäuser automatisch absichern und damit den gravierenden finanziellen Folgen extremer Wetterereignisse, Überschwemmungen oder Erdrutschen vorbeugen. Auf eine schriftliche Parlamentarische Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen reagierte die Bundesregierung bislang nur mit einer vagen Stellungnahme: Ein Opt-out-Modell werde rechtzeitig geprüft, jedoch fehlen weiterhin verbindliche Zeitpläne, detaillierte Anwendungsdetails und ein eindeutiger Stichtag für die fristgerechte Einführung.

DEVK bietet seit 2011 Elementardeckung – Abwahl durch Kunden nötig

Seit 2011 unterliegt jeder neue Wohngebäudeversicherungsvertrag der DEVK automatisch der Pflicht zur Angebotserweiterung um eine Elementarschadendeckung, wobei Kundinnen und Kunden die einmal eingerichtete Deckung aktiv aus ihrem Vertrag entfernen müssen, falls sie darauf verzichten möchten; laut Vorstand Dr. Michael Zons schützt dieses Verfahren Hausbesitzer nachhaltig vor unerwarteten finanziellen Belastungen im Schadenfall, verhindert unangenehme Überraschungen und erklärt die mit 67 Prozent im Neugeschäft erzielte Deckungsquote als deutlich über dem Branchendurchschnitt liegend.

27 Prozent Deutsche ungeschützt gegen Elementarrisiken laut aktueller Umfrage

Mehr als 27 Prozent der deutschen Bevölkerung verfügen derzeit nicht über einen Elementarschadenschutz in ihrer Wohngebäudeversicherung. Von jenen ohne entsprechende Deckung begründen 41 Prozent ihre Entscheidung damit, in der eigenen Wohnumgebung bestehe kein höheres Risiko durch Hochwasser oder Erdrutsche. Weitere 32 Prozent sehen im Eigentümerprinzip den alleinigen Verantwortungsbereich. Selbst unter privaten Immobilienbesitzern verzichtet etwa jeder siebte auf eine solche Police, oft aus dem Glauben heraus, oberhalb gelegene Wohnungen seien geschützt.

GDV fordert integriertes Konzept mit Prävention, Bauplanung und Risikobetrachtung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert eine langfristig wirkende Strategie, die staatliche Maßnahmen zur Vorbeugung von Naturgefahren ebenso umfasst wie eine verantwortungsbewusste Planung und Bauausführung unter Berücksichtigung relevanter Risiken. Parallel dazu wertet die DEVK umfangreiche Datenbestände systematisch aus, berät Versicherungsnehmer umfassend hinsichtlich des optimalen Deckungsumfangs und setzt gezielt Anreize zur Verbesserung des Elementarschutzes. Ein entsprechendes Positionspapier veröffentlichte der Branchenverband im Dezember 2025. Das Papier enthält Empfehlungen zu umfassender Prävention.

Verpflichtender Elementarschutz verhindert Notlagen, stärkt Wohngebäude-Resilienz und schützt effektiv

Die Einführung eines verpflichtenden Elementarschadenschutzes in der Wohngebäudeversicherung bietet klare Vorteile für Eigentümer. Sie sichert Betroffene im Schadensfall gegen finanzielle Nöte ab, da umfassende Deckungen für Hochwasser, Starkregen, Erdbeben und weitere Naturgefahren automatisch greifen. Ein Opt-out-Modell ähnlich dem Vorgehen der DEVK stellt zudem sicher, dass auch zurückhaltende Haushalte nicht ungeschützt bleiben. Notwendig sind jetzt präzise gesetzliche Regelungen im Koalitionsvertrag sowie ein abgestimmtes Gesamtkonzept, das breite Akzeptanz in der Bevölkerung findet.

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