Kündigung oder Verkauf der Lebensversicherung: Was ist besser?

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Wer seinen Immobilienkredit ablösen möchte oder anderweitig Geld braucht, kommt vielleicht auf die Idee, seine Lebensversicherung zu kündigen. Dabei wird er aber draufzahlen.

Der BGH hat entschieden

Wer seine Lebensversicherung kündigt, muss auch in Zukunft mit hohen Abschlägen rechnen, so hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Damit fiel das Urteil zu Ungunsten der Verbraucher aus, was die Anbieter der Versicherungen natürlich freuen dürfte. Diese müssen nämlich nur die Hälfte des Deckungskapitals auszahlen, wenn Altverträge gekündigt werden. Es ging im verhandelten Fall um Rückzahlungen, die durch Versicherungskunden gefordert worden waren. Diese Rückzahlungen sollten für ältere Verträge gewährt werden, die bis Ende 2007 abgeschlossen wurden.

Die Versicherungen hatten in ihren Verträgen Klauseln genu7tzt, nach denen Provisionen für Vermittlungen sowie Abschlusskosten mit den Beiträgen verrechnet werden. Diese Klauseln waren aber für unwirksam erklärt worden, was ebenfalls durch den BGH geschah. Der Grund: Diese Versicherungsbedingungen würden den Kunden unnötig benachteiligen, so die Richter.

Nun ging es um einen Fall, in dem die beiden Kläger ihre Verträge im Jahr 2004 geschlossen und 2009 gekündigt hatten. Sie forderten die Auszahlung des Rückkaufswerts unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage. Danach sollten die Abschlussgebühren auf die ersten fünf Jahre verteilt werden. Doch der BGH entschied, dass eine derartige Regelung nicht für Altverträge angewendet werden könnte. Die Kunden hätten bei der Kündigung den Mindestrückkaufwert von der Hälfte der eingezahlten Beiträge ausgezahlt bekommen müssen und nicht mehr.

Zinsen kontra Kosten

Die Kunden stehen auf der einen Seite und wollen so viel wie möglich aus ihrer Versicherung erhalten. Auf der anderen Seite stehen die Versicherer, die der Meinung sind, dass sie zwar hohe Kosten hätten, doch angesichts des Niedrigzinsniveaus deutlich weniger einnehmen konnten. Einst wurden Zinsen von drei oder vier Prozent für Altverträge garantiert, einen solchen Gewinn macht heute niemand mehr. Verständlich, dass die Versicherer sparen und nur das Nötigste auszahlen wollen, was sich eben vorrangig bei einer Kündigung der Versicherung bemerkbar macht.

Die Branche ging nie davon aus, dass sich der Zins derart entwickeln könnte und bereut seit einiger Zeit die Zusage über hohe Zinsen. Der Garantiezins wurde daher für neue Verträge immer weiter gesenkt und ist heute nicht mit dem Zins der Altverträge vergleichbar.

Verbraucherschützer sehen allerdings in den Kosten für den Versicherungsabschluss das größere Problem. Rund 20 Prozent aller Beiträge, die in die Verträge eingezahlt werden, gehen für die Verwaltung der Policen drauf. Die Versicherer wollen ihre Kosten wieder hereinholen und sparen auf die einzige Möglichkeit, die Ihnen derzeit bleibt: Sie zahlen bei Kündigungen weniger Geld aus und begründen das mit ihren hohen Kosten und niedrigen Gewinnen. Fraglich ist, an welcher Stelle der Versicherte für die Entwicklung des Finanzmarkts verantwortlich gemacht werden sollte.

Wer heute nicht mehr über die Lebensversicherung für das Alter sparen möchte, sich die Beiträge nicht mehr leisten kann oder wer eine andere Form des Sparens bevorzugt, spielt vielleicht mit der Idee, die Versicherung zu kündigen. Doch das ist keine gute Wahl, denn die Beiträge werden längst nicht alle rückerstattet. (#01)

Wer heute nicht mehr über die Lebensversicherung für das Alter sparen möchte, sich die Beiträge nicht mehr leisten kann oder wer eine andere Form des Sparens bevorzugt, spielt vielleicht mit der Idee, die Versicherung zu kündigen. Doch das ist keine gute Wahl, denn die Beiträge werden längst nicht alle rückerstattet. (#01)

Kündigung nicht die beste Idee

Wer heute nicht mehr über die Lebensversicherung für das Alter sparen möchte, sich die Beiträge nicht mehr leisten kann oder wer eine andere Form des Sparens bevorzugt, spielt vielleicht mit der Idee, die Versicherung zu kündigen. Doch das ist keine gute Wahl, denn die Beiträge werden längst nicht alle rückerstattet. Wie oben bereits erwähnt wurde, ist mit der Hälfte der Beiträge sicher zu rechnen, sodass sich bei der Kündigung zeigt, dass diese Sparform ein Verlustgeschäft war. Erst dann, wenn die Versicherung ausreichend lange läuft, ist nicht mit wirklichen Verlusten zu rechnen – mit Gewinnen allerdings auch nicht.

Endprämien und Schlussaufschläge werden in der Regel nicht mit ausgezahlt. Daran zeigt sich, dass die Kündigung meist eine sehr schlechte Wahl ist, besser ist der Verkauf. Von diesem wissen allerdings viele Versicherte nicht und es ist längst Zeit, darüber aufzuklären. Denn: Bei einem Verkauf bekommen Sie bis zu fünf Prozent mehr, als wenn Sie die Versicherung einfach nur kündigen. Nun stellt sich die Frage, wann Sie die Lebensversicherung kündigen sollten oder nicht.

In folgenden Fällen ist die Kündigung eine schlechte Alternative:

  • Es handelt sich um einen Altvertrag, der mit bis zu vier Prozent Zinsen aufwartet. Eine Geldanlage, die weniger Risiko bietet und besser verzinst ist, findet sich derzeit (und in absehbarer Zukunft) nirgends auf dem Finanzmarkt
  • Wenn Sie die Versicherung vor 2005 abgeschlossen haben und diese mindestens zwölf Jahre Bestand hatte, wird das Geld steuerfrei ausgezahlen
  • Ist die Lebensversicherung an eine weitere Police gekoppelt (beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung), sollten Sie von einer Kündigung absehen. Müssen Sie die andere Versicherung nämlich noch einmal neu abschließen, kann sich daraus die Notwendigkeit zur Gesundheitsprüfung ergeben, die Sie vielleicht aufgrund des Alters oder einiger gesundheitlicher Einschränkungen nicht bestehen oder für die Sie aus genannten Gründen höhere Beiträge zahlen müssen
  • Steht die Versicherung kurz vor dem Ende ihrer Laufzeit, ist die Kündigung eine schlechte Wahl. Sie verlieren einen Teil des Gewinnüberschusses, der am Ende der Laufzeit gewährt wird.

Die Kündigung ist hingegen eine gute Wahl, wenn Sie:

  • sich am Anfang der Laufzeit der Versicherung befinden und hier gerade einmal wenige Monate herum sind. Sie haben bis zu diesem Zeitpunkt viele der fälligen Gebühren noch nicht bezahlt und bekommen einen großen Teil der eingezahlten Beiträge wieder erstattet.
  • das Geld lieber in die eigenen vier Wände oder eine andere Sparform investieren möchten. Den eigenen Todesfall sichern Sie nicht mit der Kapitallebensversicherung, sondern mit einer Risikolebensversicherung ab, denn diese fordert deutlich weniger Beiträge. Sie eignet sich vor allem zur Besicherung eines Immobilienkredits.

Wenn Sie über eine Kündigung der Lebensversicherung nachdenken, schauen Sie zuerst in die Übersicht, die Sie zum Anfang der Laufzeit bekommen haben und in der die Rückkaufswerte aufgeschlüsselt sind. Eine derartige Mitteilung bekommen Sie überdies jährlich zugeschickt und wissen, was die Versicherung bei einer Kündigung derzeit bringen würde. Der Rückkaufswert passt sich aber dem Zinssatz auf dem Kapitalmarkt an und somit kann es durchaus sein, dass er nicht besonders hoch ausfällt. Das wird sich ändern, wenn die Zinsen wieder nach oben gehen, doch wann das sein könnte, weiß derzeit noch niemand so genau.

Der Verkauf der Lebensversicherung ist die deutlich bessere Alternative zur Kündigung, denn hier gehen die Rechte auf eine Auszahlung von Ihnen auf den neuen Inhaber der Police über. (#02)

Der Verkauf der Lebensversicherung ist die deutlich bessere Alternative zur Kündigung, denn hier gehen die Rechte auf eine Auszahlung von Ihnen auf den neuen Inhaber der Police über. (#02)

Verkauf als Alternative

Der Verkauf der Lebensversicherung ist die deutlich bessere Alternative zur Kündigung, denn hier gehen die Rechte auf eine Auszahlung von Ihnen auf den neuen Inhaber der Police über. Sie bekommen als Verkäufer den aktuellen Wert der Versicherung ausgezahlt, was deutlich mehr als die eingezahlten Beiträge ist. Der Käufer erwirbt von Ihnen eine gute und sichere Kapitalanlage, wobei die Rendite gerade für ältere Verträge noch sehr hoch ist. Interessant dabei ist, dass der Begünstigte im Versicherungsvertrag bestehen bleibt. Das heißt, wenn zuvor die Schwester Lieschen als Begünstigte eingetragen war und die Versicherung nun verkauft wird, bekommt Lieschen immer noch das Geld, auch wenn der Verstorbene nicht der Bruder war, sondern derjenige, der die Police gekauft hat.

Allerdings gilt diese Regelung nur mit einer Einschränkung: Vom Wert, der im Todesfall ausgezahlt wird, kann der Käufer seinen Kaufpreis sowie alle Bearbeitungsgebühren abziehen. Der Begünstigte bekommt nur das, was danach noch übrig bleibt, was nicht zwingend wirklich viel sein muss. Hierbei gilt außerdem, dass die Auszahlungssumme sinkt, je älter der Vertrag ist. Der Grund: Der Aufkäufer kann dem Begünstigten immer mehr Gebühren anrechnen, denn die Verwaltung der Lebensversicherung kostet Geld, welches die Versicherung wiederum dem Inhaber in Rechnung stellt.

Video: Altersvorsorge: „Trennen Sie sich von Lebensversicherungen“

Fazit: Kündigen oder Verkaufen? Oder gar behalten?

Vor der Entscheidung gegen ein Fortführen der Lebensversicherung sollte daher immer geprüft werden, ob sich die weitere Einzahlung noch lohnt oder nicht. Doch selbst dann, wenn Sie entscheiden, dass Sie das eingezahlte Geld beispielsweise als Ablöse für ein Darlehen besser einsetzen können, sollten Sie überlegt vorgehen. Prüfen Sie zuerst, ob eine Kündigung der Versicherung wirklich sinnvoll ist, wobei sich diese Frage gerade bei Altverträgen erübrigt. Denn die dort gebotenen Garantiezinsen können heute von keiner anderen Geldanlage geboten werden und so gilt die kapitalbildende Lebensversicherung von früher tatsächlich als sehr gute Sparmöglichkeit.

Jüngere Versicherungen sollten eher verkauft werden, denn damit lässt sich der finanzielle Verlust noch am ehesten ausgeglichen. Bei einer Kündigung können Sie davon ausgehen, wirklich Verluste hinnehmen zu müssen, wobei der BGH auch noch der Meinung ist, dass dieser Verluste rechtens sind.


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