Häufige Frage: Wann muss die Hauptuntersuchung bei älteren Wohnmobilen erfolgen?

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In seinem Urteil vom 24. Januar 2014 (Az. 5 K 916/13.KO) legte das Verwaltungsgericht Koblenz fest, dass für ältere Wohnmobile eine häufigere Hauptuntersuchung nötig sei. Häufig wird vergessen, dass ältere Fahrzeuge anfälliger für Mängel sind. Die HU muss daher einmal jährlich vorgenommen werden.

Häufig vernachlässigt: Hauptuntersuchung bei Wohnmobilen

Dass die Hauptuntersuchung für Fahrzeuge nötig ist, weiß jeder Fahrzeugbesitzer. Doch wie gestaltet sich die Sachlage bei Wohnmobilen – gelten hier andere Fristen? Das Verwaltungsgericht Koblenz hat nun festgelegt, dass zumindest für ältere Wohnmobile andere Fristen einzuhalten sind. Wenn das Wohnmobil mehr als 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse auf die Waage bringt und nicht mehr als 7,5 Tonnen wiegt, muss die Hauptuntersuchung einmal jährlich vorgenommen werden, sobald das Fahrzeug älter als sechs Jahre ist. Dies legt das Urteil des Verwaltungsgerichts nun verbindlich fest.

Die Streitfrage zum Wohnmobil

Die Sachlage: Herr Y. ist Halter eines Wohnmobiles, welches seine Erstzulassung im April 2008 bekommen hat. Die Gesamtmasse des Fahrzeugs beträgt 3,85 Tonnen. Im Juli 2013 nun wurde das Wohnmobil zur Hauptuntersuchung vorgestellt. Es erhielt die Prüfplakette und der Halter die Aufforderung, im Juli 2014 erneut zur Hauptuntersuchung zu erscheinen. Daraufhin wurde seitens des Herrn Y. Klage erhoben, denn sein Widerspruch gegen die Aufforderung war erfolglos geblieben. Herr Y. berief sich in seiner Klage auf die Anlage VIII zur StVZO, in der es heißt, dass die Prüfplakette für Fahrzeuge für zwei Jahre zu erteilen sei. Allerdings hatte Herr Y. natürlich nicht berücksichtigt, dass die Anlage vorsieht, dass Fahrzeuge ab dem 73. Zulassungsmonat alle zwölf Monate zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden müssten. Im vorliegenden Streitfall wurde das Wohnmobil im 63. Monat vorgestellt. Die Plakette konnte demnach nur noch für zwölf Monate erteilt werden. Für ein Wohnmobil gibt es in der StVZO keine Sonderregelung, auch dieses muss ab dem 73. Monat der Zulassung jährlich zur HU.

Natürlicher Verschleiß ab dem siebten Jahr höher

Als die Verordnung zum zwölfmonatigen Intervall der Hauptuntersuchung erlassen worden war, berief sich der Verordnungsgeber auf Erhebungen, nach denen der Verschleiß von Wohnmobilen unter dem anderer Nutzfahrzeuge liegt. Erhebliche Mängel werden bei einem Wohnmobil meist noch nicht im siebten oder achten Jahr nach der Zulassung festgestellt. Damit wurden die Fristen für Hauptuntersuchungen dynamisiert und es erfolgte eine Streckung für neue Wohnmobile. Diese Dynamisierung gilt aber nicht für Wohnmobile älteren Baujahrs, denn für diese sind die Mängelraten deutlich höher. Das bedeutet, dass die Frist von zwölf Monaten für eine Hauptuntersuchung durchaus gerechtfertigt ist. Die Kulanz-Regelung muss der Verordnungsgeber hier nicht anwenden und laut Verwaltungsgericht Koblenz und seinem Urteil bestehen hier auch keine rechtlichen Bedenken gegen die Verordnung. Der Gestaltungsspielraum, den der Verordnungsgeber ausnutzen kann, werden nach Ansicht des Gerichts nicht überschritten. Der Kläger muss sich nun diesem Urteil beugen und sein Fahrzeug einmal innerhalb von zwölf Monaten zur Hauptuntersuchung vorstellen.


Bildnachweis: Titelbild: ©Shutterstock – llaszlo

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