Kündigungsfristen für Fitnessstudios: Was Sie wissen sollten

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Bei der Kündigung eines Fitnessstudiovertrags stellen sich häufig Fragen bezüglich der Kündigungsfristen, der automatischen Vertragsverlängerung sowie der Optionen zur Vertragspause oder -übertragung. In einem Interview mit dem ARAG Experten Tobias Klingelhöfer werden diese Fragen ausführlich beantwortet.

Kündigungsfristen für Fitnessstudios abhängig von Vertragslaufzeit

Die Kündigungsfristen für Fitnessstudios variieren je nach Vertragslaufzeit. In den meisten Fällen ist eine Kündigung nur zum Ende der Laufzeit möglich. Ab März 2022 dürfen neue Verträge eine maximale Laufzeit von zwei Jahren haben, danach können sie monatlich gekündigt werden.

Viele Fitnessstudios bieten eine automatische Vertragsverlängerung an, wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert wird und eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat besteht. Dies ermöglicht es den Mitgliedern, ihren Vertrag bequem fortzusetzen, ohne sich um eine erneute Anmeldung kümmern zu müssen.

Eine Option besteht darin, den Fitnessstudiovertrag vorübergehend zu pausieren. Obwohl dies gesetzlich nicht festgelegt ist, bieten viele Studios die Möglichkeit an, den Vertrag für eine bestimmte Zeit ruhen zu lassen. In der Regel werden die Monate der Vertragspause an die ursprüngliche Vertragslaufzeit angehängt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Übertragung des Vertrags auf eine andere Person theoretisch möglich ist, jedoch bestimmten Bedingungen unterliegt, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder mit dem Betreiber vereinbart werden müssen.

Ein vorzeitiger Vertragsausstieg gestaltet sich schwierig, da dies normalerweise nicht vorgesehen ist. Eine Ausnahme besteht jedoch bei Erkrankungen, die eine sofortige Vertragsbeendigung rechtfertigen. In solchen Fällen kann der Studio-Betreiber jedoch eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Bei bereits bestehenden chronischen Krankheiten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt waren, besteht hingegen keine Möglichkeit eines vorzeitigen Vertragsausstiegs.

Während einer Schwangerschaft kann es für die Frau schwierig sein, ihr Fitnessstudio weiterhin zu besuchen. In einigen Fällen kann dies zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags führen. Allerdings bieten viele Fitnessstudios auch die Möglichkeit an, den Vertrag für die Dauer der Schwangerschaft ruhen zu lassen, ohne dass dafür Beiträge gezahlt werden müssen. Dies ermöglicht es der werdenden Mutter, nach der Geburt des Kindes wieder ins Training einzusteigen, ohne den Vertrag erneut abschließen zu müssen.

Ein Umzug des Wohnorts ist seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016 nicht mehr automatisch ein Grund für eine außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrags. Es ist daher ratsam, vor Vertragsabschluss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen. Wenn das Fitnessstudio an einen schwer erreichbaren Standort umzieht, haben Mitglieder jedoch gute Chancen auf eine vorzeitige Kündigung. Auch Preiserhöhungen können eine vorzeitige Vertragsbeendigung rechtfertigen, sofern dies nicht in den AGB geregelt ist.

Um sicherzustellen, dass die Kündigung fristgerecht eingereicht wird und die Kündigungsfrist eingehalten wird, sollte sie immer schriftlich erfolgen. Dies ermöglicht einen klaren Nachweis über den Zugang des Kündigungsschreibens beim Fitnessstudio. Es ist wichtig zu beachten, dass der Poststempel allein nicht ausreicht. Die beste Vorgehensweise ist entweder persönlich das Schreiben mit Empfangsbestätigung abzugeben oder es per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Dadurch wird die Zustellung nachweisbar dokumentiert.

Die Regelung in Fitnessstudios, dass ausschließlich die angebotenen Getränke erworben werden müssen, ist in den meisten Fällen nicht rechtens. Diese Klausel verstößt gegen das Gesetz, es sei denn, die Getränke werden zu Selbstkostenpreisen angeboten. In diesem Fall ist die Regelung akzeptabel. Allerdings können Fitnessstudios den Gebrauch von Glasflaschen untersagen, um Verletzungsgefahren zu minimieren.

Beim Beenden eines Fitnessstudiovertrags sollten Kunden die rechtlichen Aspekte berücksichtigen. Vor Vertragsabschluss sollten sie sich über die Kündigungsmodalitäten informieren und bei einer Kündigung alle wichtigen Schritte schriftlich festhalten, um Nachweise zu haben.

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