Erweiterte Deklarationspflicht für allergene Duftstoffe ab Juli 2023

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Menschen mit Duftstoffallergien werden von einer neuen EU-Verordnung profitieren, die ab Juli 2023 in Kraft tritt. Kosmetikhersteller müssen dann insgesamt 80 allergene Duftstoffe auf ihren Verpackungen angeben, anstatt wie bisher nur 24. Dies ermöglicht es Betroffenen, Produkte zu erkennen, die potenziell allergische Reaktionen hervorrufen könnten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Produkte, die bereits deklarationspflichtige Duftstoffe enthalten, noch einige Jahre lang auf dem Markt bleiben dürfen.

Deklarationspflicht für allergene Duftstoffe in Kosmetika erweitert

Kosmetika, die auf der Haut oder den Haaren verbleiben, müssen allergene Duftstoffe deklarieren, wenn diese eine Konzentration von mehr als 0,001 % haben. Für Produkte, die abgespült werden, gilt die Deklarationspflicht erst ab einer Konzentration von mehr als 0,01 %.

Duftstoffallergie: Symptome und Sensibilisierung bei geringen Konzentrationen

Bei etwa vier Prozent der europäischen Bevölkerung treten allergische Reaktionen auf Duftstoffe auf. Diese Reaktionen äußern sich durch verschiedene Symptome wie Juckreiz, Knötchen, Bläschen und entzündliche Rötungen der Haut. Es ist bekannt, dass bereits geringe Konzentrationen bestimmter Duftstoffe zu einer Sensibilisierung führen können. Daher ist es von großer Bedeutung, die Allergene zu identifizieren und zu meiden. Seit 2005 müssen bestimmte Duftstoffe deklariert werden, was den Betroffenen zumindest teilweise hilft.

Allergene Duftstoffe: Isoeugenol, Cinnamal, Eichenmoosextrakt und Baummoos-Extrakt

Bestimmte Duftstoffe, darunter Isoeugenol, Cinnamal, Eichenmoosextrakt und Baummoos-Extrakt, sind besonders stark allergen und können bereits in geringen Mengen zu allergischen Reaktionen führen. Kosmetika, die diese Verbindungen enthalten, werden in Tests um zwei Noten abgewertet. Es gibt jedoch auch mäßig potente Allergene wie Hydroxycitronellal oder Cinnamylalkohol, die ebenfalls in Tests eine Abwertung erfahren.

Wenig allergene Duftstoffe: Geraniol und Citronellol in Liste

Im Gegensatz zu einigen anderen Duftstoffen, die zu allergischen Reaktionen führen können, sind Geraniol und Citronellol vergleichsweise selten allergen. Obwohl sie auf der Liste der deklarationspflichtigen Duftstoffe stehen, werden sie in Tests nicht abgewertet. Dennoch werden sie in den Testtabellen aufgeführt, um Allergikern einen besseren Überblick zu geben. Für die meisten Menschen sind diese Duftstoffe gut verträglich und können bedenkenlos verwendet werden.

Zwei allergisierende Duftstoffe verboten: Lyral und Lilial gestrichen

Lyral und Lilial gelten als zwei besonders allergisierende Duftstoffe, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Risiken mittlerweile verboten sind. Durch ihre Entfernung von der Liste der deklarationspflichtigen Duftstoffe wird sichergestellt, dass Verbraucher besser vor möglichen allergischen Reaktionen geschützt werden.

Schutz für Allergiker: Erweiterte Deklarationspflicht hilft bei Duftstoffallergien

Ab Juli 2023 treten neue Regelungen der EU-Verordnung in Kraft, die Menschen mit Duftstoffallergien viele Vorteile bringen. Durch die erweiterte Deklarationspflicht von insgesamt 80 allergenen Duftstoffen auf Kosmetikprodukten wird es für Betroffene leichter, diese Stoffe zu identifizieren und zu vermeiden. Auf diese Weise können allergische Reaktionen effektiv reduziert oder sogar ganz vermieden werden.

Auch wenn es noch eine Übergangszeit gibt, in der Produkte mit allergenen Duftstoffen weiterhin verkauft werden dürfen, ist die neue Verordnung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für Menschen mit Duftstoffallergien. Durch die erweiterte Deklarationspflicht werden mehr potenziell allergene Duftstoffe auf den Verpackungen angegeben, was es Betroffenen erleichtert, diese Stoffe zu erkennen und zu meiden. Dies trägt zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens bei.

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