GAP-Förderung ab 2024: Änderungen für Ökolandbau und Länderprogramme

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat für den Bereich Landwirtschaft zum Jahreswechsel 2023/24 die wichtigsten gesetzlichen Änderungen zusammengestellt. Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die GAP-Förderung. Der angepasste GAP-Strategieplan 2023-2027 wurde von der EU-Kommission genehmigt und umfasst insgesamt 147 Änderungen. Ab dem GAP-Antragsjahr 2024 treten diese Änderungen in Kraft. Sie beinhalten redaktionelle und technische Korrekturen sowie punktuelle Nachbesserungen bei einzelnen Fördermaßnahmen. Besonders betroffen sind die Ökoregelungen in der 1. Säule und verschiedene Fördermöglichkeiten in den Länderprogrammen der 2. Säule.

DBV fordert Informationspflicht für Landwirte bei geänderten Förderbedingungen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die zuständigen Behörden der Länder dazu aufgefordert, die Landwirte über die geänderten Förderbedingungen in der 2. Säule frühzeitig und umfassend zu informieren. Ab 2024 werden bei den länderspezifischen Programmen zur Förderung des Ökolandbaus auch die Flächen förderfähig sein, die von Ökolandbaubetrieben im Rahmen der Konditionalität stillgelegt werden müssen. Dies betrifft insgesamt 4% der Flächen nach GLÖZ 8. Der DBV fordert eine nahtlose Umsetzung dieser positiven Änderung des GAP-Strategieplans in der Förderpraxis.

Ökoregelungen ab 2024: Prämienerhöhungen für Blühstreifen und Agroforstflächen

Ab dem Jahr 2024 werden die bundesweit einheitlich umzusetzenden Ökoregelungen gemäß dem genehmigten GAP-Strategieplan angepasst und verbessert. So wird die Prämie für die Anlage von Blühstreifen und -flächen auf 200 Euro pro Hektar erhöht. Beim Anbau vielfältiger Kulturen erhalten Landwirte eine Prämie von 60 Euro pro Hektar. Zudem werden die Beibehaltung von Agroforstflächen mit 200 Euro pro Hektar gefördert. Für den Verzicht auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz bei Acker- und Dauerkulturen erhalten Landwirte eine Prämie von 150 Euro pro Hektar, bei Ackerfutterflächen sind es 50 Euro pro Hektar.

DBV kritisiert zaghaften Fortschritt bei Ökoprämien und Nachbesserungen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die Prämienerhöhungen und Nachbesserungen bei den Ökoregelungen als zu zaghaft. Aus Sicht des DBV werden dadurch eine deutlich verbesserte Teilnahme der Landwirte und eine vollständige Ausschöpfung des Budgets für die Ökoregelungen im Jahr 2024 nicht erreicht. Insbesondere Betriebe mit Dauergrünland, Tierhaltung sowie Gemüse-, Obst- und Weinbau fühlen sich unzureichend gefördert. Viele Fördersätze und einzelne Maßnahmenkriterien sind weiterhin unattraktiv. Der DBV fordert daher von EU, Bund und Ländern weitere Nachbesserungen und praxistaugliche Vereinfachungen bei den Kriterien der Konditionalität.

Neue Regelungen für Sauenhaltung, Geschlechtsbestimmung und Betonspalten in der Tierhaltung

Ab dem Jahreswechsel 2023/24 gelten in der Tierhaltung wichtige Änderungen. Sauen haltende Betriebe müssen bis zum 09.02.2024 eine Erklärung zur zukünftigen Sauenhaltung beim Veterinäramt einreichen, um die Übergangsfrist für die Haltung im Deckzentrum zu nutzen. Ab dem 01.01.2024 ist es erst ab dem 13. Bebrütungstag erlaubt, das Geschlecht des Eies zu bestimmen. Frühere Regelungen bis zum 7. Tag entfallen. Ab dem 09.02.2024 ist die Verwendung von Betonspalten für Kälber verboten. Kälber müssen einen trockenen und weichen Liegebereich haben.

Baurechtliche Erleichterungen für Biogasanlagen und Biogasaufbereitungsanlagen im Außenbereich

Im Bereich der erneuerbaren Energien wurden neue baurechtliche Regelungen eingeführt, um die Entwicklung von Biogasanlagen zu unterstützen. Diese Regelungen gelten bis Ende 2028 und ermöglichen es Biogasanlagen, mehr als 49 Prozent Biomasse aus nicht privilegierten Betrieben einzusetzen, sofern diese Biomasse als Reststoff im Herkunftsbetrieb anfällt und der Betrieb weniger als 50 km von der Biogasanlage entfernt ist. Darüber hinaus können Biogasaufbereitungsanlagen, die das Gas mehrerer Biogasanlagen bündeln, bevorzugt im Außenbereich errichtet werden.

Steigende Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte ab 2024

Ab dem 01.01.2024 steigen die monatlichen Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte (AdL) in den alten Bundesländern auf 301 Euro und in den neuen Bundesländern zunächst auf 297 Euro. Ab dem 01.07.2024 erhöhen sich die Beiträge auch in den neuen Bundesländern auf 301 Euro. Entsprechend steigt der Zuschuss zum AdL-Beitrag. Der monatliche Höchstzuschuss beträgt ganzjährig 181 Euro in den alten Bundesländern und ab dem 01.07.2024 ebenfalls in den neuen Bundesländern. Die Hinzuverdienstgrenze für Bezieher einer vorzeitigen und Regelaltersrente wird ebenfalls angehoben. Für Renten wegen voller Erwerbsminderung gilt eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 1.555,40 Euro.

Anstieg des Mindestlohns auf 12,41 Euro ab Januar 2024

Ab dem 01.01.2024 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Geringfügig entlohnte Beschäftigte dürfen nun bis zu 538 Euro im Monat verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu sein. Für Beschäftigungen im Übergangsbereich liegt die Entgeltgrenze zwischen 538,01 Euro und 2.000,00 Euro.

Anpassungen der Mindestausbildungsvergütung und Sachbezugswerte für 2024

Ab dem Jahresbeginn 2024 werden die Mindestausbildungsvergütungen angehoben. Im ersten Ausbildungsjahr erhalten Auszubildende 649 Euro, im zweiten Jahr 766 Euro und im dritten Jahr 876 Euro. Gleichzeitig werden auch die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung angepasst. Der Gesamtsachbezugswert für Verpflegung steigt auf 313 Euro pro Monat. Die Werte für eine Unterkunft erhöhen sich auf 278 Euro bzw. 236,30 Euro, wenn die Auszubildenden im Arbeitgeberhaushalt wohnen.

Erhöhung des Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2024

Zum Jahresbeginn 2024 steigt in der gesetzlichen Sozialversicherung lediglich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 1,6 auf 1,7 Prozent. Die Beitragssätze zur sozialen Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und gesetzlichen Rentenversicherung bleiben unverändert bei 3,4 Prozent, 2,6 Prozent und 18,6 Prozent. Diese Anpassungen dienen der Sicherstellung der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme und ermöglichen eine stabile Versorgung der Versicherten.

Die gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2023/24 bringen sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Beschäftigten in der Branche einige positive Veränderungen mit sich. Durch die Anpassungen können sowohl Landwirte als auch Tierhalter von verbesserten Förderungen und Regelungen profitieren. Trotz dieser Verbesserungen besteht jedoch noch immer Bedarf an weiteren Anpassungen, um den spezifischen Bedürfnissen der Landwirte und der Tierhaltung gerecht zu werden.

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