Neue Aufnahmen durch Google Street View: Privatsphäre gefährdet

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Im Interview mit Prof. Dr. Alexander Roßnagel, dem Sprecher der Plattform Privatheit und Hessischer Beauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, wird über die neuen Aufnahmen von Straßen und Gebäuden durch Google Street View in Deutschland gesprochen. Durch die Aktualisierung des Datenbestands des Dienstes seit 2010 können Nutzer bequem von zu Hause aus potenzielle Ferienwohnungen oder das Wohnumfeld anderer Menschen betrachten. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Veröffentlichung solcher Bilder Einblicke in die Privatsphäre gewährt und Informationen für kriminelle Zwecke missbraucht werden könnten.

Datenschutz bei Google Street View: Widerspruch einlegen!

Google Street View ist ein kostenloser Dienst, der durch die Erfassung und Verarbeitung von Nutzerdaten finanziert wird. Die Daten werden von Google genutzt, um persönliche Profile zu erstellen und individualisierte Werbung zu schalten. Prof. Dr. Roßnagel betont, dass Google nicht im öffentlichen Interesse handelt, sondern seine eigenen Geschäftsinteressen verfolgt. Daher ist es wichtig, dass Nutzer ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen und Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Hausfront einlegen.

Um die Veröffentlichung Ihrer Hausfront bei Google Street View zu verhindern, können Sie einen direkten Widerspruch an Google richten. Verwenden Sie dazu die E-Mail-Adresse streetview_deutschland@google.com. Sollte Google Ihrer Aufforderung nicht nachkommen, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzureichen.

Die Datenschutz-Grundverordnung schreibt vor, dass Unternehmen wie Google die Zustimmung der betroffenen Personen einholen müssen, um Fotos vom öffentlichen Raum zu machen und ins Internet zu stellen. Da es jedoch nicht praktikabel ist, von allen Betroffenen eine Einwilligung einzuholen, können solche Aufnahmen aufgrund eines überwiegenden berechtigten Interesses verarbeitet werden. Dennoch haben betroffene Personen das Recht, Widerspruch einzulegen, um ihre Grundrechte zu schützen.

Es ist bedauerlich festzustellen, dass trotz der Option, Widerspruch einzulegen, nur etwa 100.000 Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, nachdem die neuen Bilder hochgeladen wurden. Dies deutet darauf hin, dass viele Menschen entweder die potenziellen Risiken von Google Street View nicht erkennen oder nicht ausreichend über diese informiert sind. Es ist von großer Bedeutung, dass sich jeder Einzelne bewusst ist, dass die bewusste Entscheidung, keinen Widerspruch einzulegen, sich auch auf die Ausübung der eigenen informationellen Selbstbestimmung auswirkt.

Jeder Bürger hat das Recht, über die Veröffentlichung seiner persönlichen Daten und Hausfront in Google Street View selbst zu entscheiden. Durch das Einlegen eines Widerspruchs können betroffene Personen sicherstellen, dass ihre Privatsphäre geschützt bleibt und ihre Grundrechte gewahrt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die informationelle Selbstbestimmung jedes Einzelnen zu gewährleisten.

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