Deregulierung der Neuen Gentechnik ermöglicht flexiblen Einsatz von NGT-Pflanzen

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Die Deregulierung der Neuen Gentechnik ermöglicht eine flexiblere Nutzung dieser Technologie, da sie bestimmte Regulierungen für NGT-Pflanzen lockert. Dadurch können neue Sorten schneller auf den Markt gebracht werden, was zu einer erhöhten Vielfalt an Pflanzenarten und möglichen Anwendungsbereichen führt. Die Deregulierung bietet auch die Möglichkeit, den Einsatz von GVO gezielter und effizienter zu gestalten, um beispielsweise die Ernährungssicherheit zu verbessern oder den Klimawandel zu bekämpfen.

EU-Parlament: Neue Kategorien für NGT-Pflanzen beschlossen

Durch die Schaffung von zwei Kategorien für NGT-Pflanzen hat die Mehrheit der Abgeordneten im EU-Parlament eine Regelung geschaffen, die es ermöglicht, den Einsatz dieser Pflanzen flexibler zu gestalten. Pflanzen der ersten Kategorie werden dabei als gleichwertig zu nicht-manipulierten Pflanzen angesehen und sind von den GVO-Vorschriften ausgenommen. Für Pflanzen der zweiten Kategorie gelten weiterhin Vorschriften, diese sollen jedoch angepasst werden, um den Einsatz der Technologie zu erleichtern.

Auswirkungen der Deregulierung auf die Kennzeichnung von NGT-Pflanzen

Die Entscheidung, NGT 1-Pflanzen nicht kennzeichnen zu müssen, während für NGT 2-Pflanzen eine Kennzeichnungspflicht besteht, hat zu Diskussionen über den Informationsfluss an Verbraucher geführt. Um diese Frage zu klären, hat die Kommission einen Bericht in Auftrag gegeben, der die Wahrnehmung der NGTs durch Verbraucher und Erzeuger in den nächsten sieben Jahren untersucht. Dieser Bericht soll Aufschluss darüber geben, wie Verbraucher trotz fehlender Kennzeichnung informiert werden können.

Kritik an Entscheidung des Umweltausschusses zur Gentechnik-Deregulierung

Die Entscheidung des Umweltausschusses zur Deregulierung der Neuen Gentechnik wird von verschiedenen Seiten heftig kritisiert. Martin Häusling, Verhandlungsführer der Grünen/EFA, bezeichnet das Abstimmungsergebnis als „mittlere Katastrophe für Umwelt und Verbraucherschutz“. Auch Pia Voelker, Gentechnik-Expertin beim BUND, äußert sich entsetzt über die Entscheidung und betont, dass wichtige Aspekte wie Verbraucher-Rechte, Umweltschutz und eine gentechnikfreie Landwirtschaft gefährdet sind. Kritikpunkte sind unter anderem die Patentfrage, die fehlende Risikoprüfung, Koexistenzregeln und die fehlende Kennzeichnungspflicht.

Neue Gentechnik: Erster Schritt zur Deregulierung getan

Der Umweltausschuss hat mit seiner Entscheidung zur Deregulierung der Neuen Gentechnik einen ersten Schritt gemacht. Die endgültige Abstimmung im EU-Parlament steht bevor und wird mit großer Spannung erwartet. Verschiedene Organisationen aus den Bereichen Umwelt, Verbraucherschutz und Landwirtschaft sowie die Biobranche lehnen den Vorschlag ab und setzen sich stattdessen für eine strengere Regulierung der Neuen Gentechnik ein.

Angesichts der wachsenden Zahl von Unternehmen aus der Lebensmittelbranche, die die europäischen Institutionen dazu auffordern, den Dialog mit ihnen zu suchen, steht das EU-Parlament vor einer wichtigen Entscheidung. Es bleibt abzuwarten, wie diese Entscheidung den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) beeinflussen wird und welche Auswirkungen dies auf die Lebensmittelindustrie haben könnte.

Die Deregulierung der Neuen Gentechnik, wie sie vom Umweltausschuss des EU-Parlaments befürwortet wird, hat sowohl positive als auch negative Auswirkungen. Durch die Einführung von zwei Kategorien für NGT-Pflanzen wird die Nutzung dieser Technologie flexibler gestaltet, während bestimmte Regulierungen beibehalten werden können. Allerdings gibt es Bedenken hinsichtlich der Vernachlässigung wichtiger Aspekte wie der Kennzeichnungspflicht, was die Informationsfreiheit für Verbraucher beeinträchtigen kann. Die bevorstehende Abstimmung im EU-Parlament wird zeigen, in welche Richtung sich der Umgang mit GVO in Europa entwickeln wird.

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