Ehevertrag: Flexibilität und Absicherung bei Vermögensaufteilung und Unterhalt

0

Paare können von einem Ehevertrag profitieren, um die individuellen Konsequenzen einer Scheidung oder eines Todesfalls festzulegen. Sie können selbst entscheiden, welche Vereinbarungen sie in den Vertrag integrieren möchten. Häufig geht es um die Aufteilung des Vermögens, die Umstellung von der Zugewinngemeinschaft auf die Gütertrennung oder die Regelung von Unterhalt und Versorgungsausgleich. Insbesondere für Paare, bei denen ein Partner selbständig ist und ein Unternehmen oder eine Praxis besitzt, kann ein Ehevertrag hilfreich sein. Denn bei einer Scheidung wird die Wertsteigerung des Unternehmens zwischen den Eheleuten aufgeteilt, was die Existenz des Betriebs gefährden kann. Es ist interessant zu wissen, dass ein Ehevertrag nicht zwingend vor der Hochzeit abgeschlossen werden muss, sondern auch nachträglich vereinbart werden kann.

Notarielle Beurkundung: Gültigkeit des Ehevertrags sichern

Bei der Erstellung eines Ehevertrags muss mehr beachtet werden als nur das Aufschreiben und Unterschreiben der einzelnen Punkte. Um sicherzugehen, dass der Vertrag rechtskräftig ist, muss er gemäß § 1410 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) von einem Notar beurkundet werden. Zudem kann der Vertrag ungültig sein, wenn er als sittenwidrig angesehen wird, zum Beispiel wenn ein Partner den anderen über wirtschaftliche Verhältnisse getäuscht oder zur Unterschrift gedrängt hat.

Der Notar erstellt den Ehevertrag normalerweise basierend auf den individuellen Wünschen des Paares. Vor der Unterzeichnung sollte der Vertrag jedoch sorgfältig überprüft werden. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Ehevertrag nicht endgültig ist und sich bei geänderten familiären Verhältnissen flexibel anpassen lässt. Bei komplizierten rechtlichen Fragen kann es auch ratsam sein, einen Anwalt um Rat zu fragen.

Ohne Ehevertrag: Vermögen vor der Ehe bleibt Privatbesitz

Wenn Paare keine individuellen Vereinbarungen treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Gemäß § 1363 Abs. 1 leben verheiratete Paare in einer Zugewinngemeinschaft, wodurch das vor der Ehe erworbene Vermögen weiterhin dem jeweiligen Partner gehört.

Im Falle einer Scheidung wird der während der Ehe erworbene Vermögenszuwachs gerecht zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Das heißt, wenn einer der Partner vor der Ehe eine Immobilie besaß, behält er auch nach der Eheschließung das Eigentum daran. Steigt jedoch der Wert der Immobilie während der Ehe, wird die Differenz bei einer Scheidung zwischen den Partnern aufgeteilt.

Versorgungsanrechte: Aufteilung bei Scheidung ohne Ehevertrag

Ohne eine entsprechende Regelung im Ehevertrag werden bei einer Scheidung die Versorgungsanrechte wie Rentenansprüche aufgeteilt. Diese Regelung greift, wenn das Paar mindestens drei Jahre verheiratet war. Das Ziel ist es, beiden Partnern gleiche Versorgungsanrechte zu garantieren. Vor allem Frauen, die aufgrund der Kindererziehung beruflich kürzergetreten sind, profitieren von dieser Bestimmung.

Neben der gesetzlichen Rente sind auch Anwartschaften aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Beamtenversorgung, privaten Rentenversicherungen oder Betriebsrenten von Bedeutung. Wenn sich Paare vor dem Renteneintritt scheiden lassen, erfolgt der Vorsorgeausgleich nicht in Form von Geld, sondern durch die Aufteilung der erworbenen Rentenpunkte und Rentenanwartschaftszeiten.

Bei einem Ehevertrag können Paare den Versorgungsausgleich ausschließen oder alternative Vorsorgeregelungen festlegen. IDEAL Versicherungsexperten empfehlen vor allem Frauen, nicht auf den Versorgungsausgleich zu verzichten oder andere finanzielle Maßnahmen zu treffen, um auch im Alter finanziell abgesichert zu sein.

Ehevertrag: Klarheit bei Scheidung und Todesfall

Durch einen Ehevertrag können Paare ihre finanzielle Absicherung personalisieren und klare Regelungen für den Fall einer Trennung oder des Ablebens treffen. Hierbei können sie beispielsweise die Verteilung ihres Vermögens, die Änderung ihres Güterstands und den Unterhalt sowie den Versorgungsausgleich festlegen.

Bevor der Vertrag unterzeichnet wird, ist es von entscheidender Bedeutung, dass er einer genauen Prüfung unterzogen wird und von einem Notar beglaubigt wird, um seine Rechtsverbindlichkeit sicherzustellen. Wenn kein Ehevertrag besteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB, die eine gleichmäßige Verteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens vorsehen. Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenansprüchen und kann durch Vereinbarungen im Ehevertrag ausgeschlossen oder angepasst werden.

Mit einem Ehevertrag können Paare ihre finanzielle Zukunft planen und ihre Vermögenswerte sowie ihre Ansprüche im Falle einer Scheidung oder eines Todesfalls klar regeln.

Lassen Sie eine Antwort hier