Bucher Reisen Pleite: Jetzt schnell dort anmelden und das Geld sichern!

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Die ersten Kunden von Bucher Reisen wurden bereits im Juni 2020 entschädigt. Noch bis zum 15. November 2020 können Anträge auf Entschädigungsleistungen gestellt werden.

Entschädigung Bucher Reisen: Der Sicherungsschein als erste Anlaufstelle

Der Sicherungsschein wird Pauschalurlaubern bei der Buchung ihrer Reise ausgehändigt. So auch bei Bucher Reisen. Nun dient der Sicherungsschein nach der Insolvenz des Reiseveranstalters aus der Thomas Cook Gruppe als Möglichkeit, sein Geld zurück zu bekommen. Leider auch hier eine große Pleite: Das Geld aus dem Sicherungsschein reicht nicht!

KAREA als Anlaufstelle

Die KAREA wurde als Abwickler der Insolvenz durch den Insolvenzverwalter von Bucher Reisen beauftragt. Wer nun eine Entschädigung über den Sicherungsschein bekommen will, muss sich an die KAREA wenden und die Ansprüche anmelden.

Abgesichert sind dabei alle Kosten, die mit der Reise in Zusammenhang stehen, auch Gebühren, die noch vor Ort erhoben werden würden. Wer jedoch zum Beispiel einen Mietwagen gebucht hat, kann keine Leistungen dafür zurückerstattet bekommen, der Sicherungsschein umfasst keine Mietwagengebühren oder ähnliche Kosten. Diese müssten im Rahmen des Insolvenzverfahrens angemeldet werden.

Allerdings: Der Sicherungsschein bzw. die zugehörige Versicherung ist auf 110 Millionen Euro begrenzt. Das wiederum bedeutet, dass bisher nur 17,5 Prozent der Anspruchsberechtigten entschädigt werden konnten. Die übrigen gingen bis dato leer aus, weil das Geld schlichtweg aufgebraucht ist. Nun hoffen die Geschädigten auf die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung, die eben leider nicht verpflichtend und damit auch nicht gesichert ist. Auch sie muss separat beantragt werden, wie das folgende Video zeigt.

Video: Thomas Cook-Pleite – Anwältin klärt auf, was Betroffene tun können! So bekommt ihr euer Geld wieder!

Gibt es weitere Entschädigungsmöglichkeiten?

Teilweise gibt es Insolvenzversicherungen über die Kreditkarte, wozu die einzelnen Zahlungsdienstleister entsprechend Auskunft geben können. Eine Reiserücktrittsversicherung greift hier generell nicht, weil für diese maßgeblich wäre, dass ein Grund für das Nichtantreten der Reise in der Person des Reisenden liegt.

Wer also krank geworden ist, kann von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. Ist aber der Veranstalter wie hier eben Bucher Reisen in die Insolvenz gegangen, hilft eine derartige Versicherung nicht. Neben dem Sicherungsschein und der Entschädigung über die Bundesregierung gibt es derzeit für Geschädigte keine weiteren Zahlungsmöglichkeiten.

Entschädigung über die Bundesregierung

Die Bundesregierung hatte sich zu einer freiwilligen Ausgleichszahlung bereit erklärt, mittlerweile wurden erste Urlauber entschädigt.

Diese Ausgleichszahlung richtet sich an alle Geschädigten, die bei der Thomas Cook Gruppe gebucht hatten, was natürlich auch die Kunden von Bucher Reisen einschließt. Sie sollten eine Entschädigung erhalten, die die Differenz zwischen den Zahlungen aus dem Sicherungsschein und den tatsächlichen Kosten umfasst.

Um eine Entschädigung nach der Pleite von Bucher Reisen zu bekommen, ist eine Anmeldung auf dem eigens eingerichteten und noch bis zum 15. November 2020 geöffneten Portal der Bundesregierung nötig. ( Foto: Shutterstock-John B Hewitt_)

Um eine Entschädigung nach der Pleite von Bucher Reisen zu bekommen, ist eine Anmeldung auf dem eigens eingerichteten und noch bis zum 15. November 2020 geöffneten Portal der Bundesregierung nötig. ( Foto: Shutterstock-John B Hewitt_)

Anmeldung bei der Bundesregierung nötig

Um eine Entschädigung nach der Pleite von Bucher Reisen zu bekommen, ist eine Anmeldung auf dem eigens eingerichteten und noch bis zum 15. November 2020 geöffneten Portal der Bundesregierung nötig. Aufgrund der Insolenz des Reiseveranstalters können sich hier Geschädigte melden und im besten Fall Geld zurück erhalten.

Die ersten Betroffenen wurden schon im Juni 2020 geschädigt, allerdings ist die Zahl der Anmeldungen so hoch, dass die Bearbeiter der Abwicklungsstelle nicht mehr nachkommen. Es wird damit gerechnet, dass bis zu 200.000 Menschen Ansprüche anmelden werden, die geschätzten Kosten liegen bei 225 Millionen Euro. Davon wurden bis zum Juni schon 76 Millionen Euro ausgezahlt.

Die Vorgehensweise bei der Anmeldung ist wie folgt:

  • Anmeldung gegenüber dem Insolvenzverwalter von Bucher Reisen
  • Anmeldung von Forderungen bei der Zurich Versicherung und bei der KAREA
  • Anmeldung bei der Bundesregierung
  • Übermittlung der PIN
  • Hochladen der geforderten Dokumente
  • Unterzeichnen und Einreichen der rechtlichen Erklärungen

Danach könnte die Auszahlung der angemeldeten Ansprüche theoretisch vorgenommen werden. Allerdings gilt dieses Angebot nur für Pauschalreisende!

Video: Thomas-Cook-Pleite: Wie es für Reisende weitergeht

Sonderregelungen für Individualtouristen

Die Pleite von Bucher Reisen und die Insolvenz der gesamten Thomas Cook Gruppe trifft vor allem Individualurlauber hart. Während Pauschaltouristen ihre Ansprüche über den Sicherungsschein anmelden können, gibt es so etwas für Individualtouristen gar nicht.

Nicht umsonst heißt es aus Fachkreisen, dass Urlauber schlecht geschützt sind. Die Pleite trifft sie damit hart, denn sie können ihre Ansprüche nur an den Insolvenzverwalter von Bucher Reisen richten.

Theoretisch würden sie aus der Insolvenzmasse bedient werden, was aber wiederum nur gilt, wenn genügend Geld vorhanden ist. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass bei der Insolvenz noch genügend übrig bleibt, um einzelne Urlauber gesondert zu entschädigen. Derzeit sieht es so aus, als wenn diese Urlauber leer ausgehen würden.

Anders läge die Sache nur, wenn der Reiseveranstalter die eigene Insolvenz abgesichert hätte, doch dann würden die Urlauber ein diesbezügliches Informationsschreiben bekommen. Das war bisher nicht der Fall, daher ist davon auszugehen, dass sich die Insolvenz von Bucher Reisen auch zur Pleite der Individualurlauber entwickeln wird.

Video: Einfach dreist?! 20 CENT Entschädigung nach Thomas Cook Pleite! | SAT.1 Frühstücksfernsehen

Häufig gestellte Fragen zur Pleite von Thomas Cook

Wann kommt Geld von Bucher Reisen?

Einige Urlauber wurden bereits entschädigt, andere warten noch auf ihre Zahlungen. Angesichts der erwarteten Anmeldungen Geschädigter in hoher Zahl können sich die Auszahlungen noch hinziehen.

Hat schon jemand Geld von Bucher Reisen bekommen?

Die ersten Zahlungen wurden getätigt, allein bis zum Juni 2020 wurden bereits mehr als 76 Millionen Euro an Entschädigungen gezahlt.

Wann entschädigt die Bundesregierung die Bucher Reisen Kunden?

Wann die Bundesregierung Kunden von Bucher Reisen entschädigt, ist nicht per Frist festgesetzt. Fakt ist, dass die Bearbeitungszeiten sehr lang sind, weil derart zahlreiche Anmeldungen vorliegen. Einige Kunden wurden schon im Juni 2020 entschädigt.

Wann zahlt die Bundesregierung für die Bucher Reisen Pleite?

Die Bundesregierung zahlte bereits eine Entschädigung für Bucher Reisen Kunden, doch die Mehrzahl der Geschädigten ist bislang noch leer ausgegangen. Es ist mit weiteren Monaten zu rechnen, bis alle Antragsteller berücksichtigt werden konnten.

Wie komme ich an mein Geld von Bucher Reisen?

Zuerst muss die Anmeldung der Forderungen vorliegen, welche direkt an den Insolvenzverwalter zu richten ist. Auch die KAREA, die mit der Abwicklung der Insolvenz betraut ist, muss informiert werden. Ein Anspruch über den Sicherungsschein ist nur durch Pauschaltouristen umsetzbar. Des Weiteren müssen Geschädigte eine Anmeldung bei der Abwicklungsstelle der Bundesregierung vornehmen.

Wann kommt die Entschädigung von Bucher Reisen?

Wann genau die Entschädigung von Bucher Reisen kommt, ist noch unklar. Die bisherigen Ansprüche aus dem Sicherungsschein wurden nur zu rund 17,5 Prozent erfüllt. Die mögliche Entschädigung gilt nur für Pauschalurlauber, Individualtouristen können höchstens aus der Insolvenzmasse bedient werden, sofern diese ausreichend ist.

Was tun, wenn man bei Bucher Reisen gebucht hat?

Forderungen Geschädigter gegenüber Bucher Reisen müssen an den Insolvenzverwalter und an die KAREA als Abwickler der Insolvenz gerichtet werden. Außerdem müssen sich Geschädigte beim Onlineportal der Bundesregierung melden, um ihre Ansprüche kundzutun. Erst danach kann die Ausgleichszahlung erfolgen.

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