Hinweise auf Fatigue-Syndrom – VPV Versicherung lehnt Anspruch ab

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Unser Mandant hat aufgrund seiner Berufsunfähigkeit einen Antrag auf monatliche Berufsunfähigkeitsrente gestellt. Seine Gesundheitsprobleme beeinträchtigen ihn derart, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Mit dem Antrag möchte er den Versicherer davon überzeugen, dass er die finanzielle Unterstützung benötigt und berechtigt ist, die Rente zu erhalten.

Unterschiede zwischen Gutachten zur Berufsunfähigkeitsversicherung aufgedeckt

Klage eingereicht: Chronisches Fatigue-Syndrom nicht berücksichtigt

Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt – Klage gegen VPV Versicherung eingereicht

Hinweise auf verminderte Leistungsbereitschaft und chronisches Fatigue-Syndrom ignoriert

VPV Versicherung sichert Menschen in schwierigen Situationen finanziell ab

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der VPV Versicherung ist bekannt dafür, Menschen in schwierigen Lebenssituationen finanziell abzusichern. Unser Mandant hat sich für diese Versicherung entschieden und einen Antrag auf monatliche Berufsunfähigkeitsrente gestellt.

Im Rahmen der Überprüfung des Antrags auf monatliche Berufsunfähigkeitsrente hat die VPV Versicherung ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten soll klären, ob die Erkrankung des Mandanten tatsächlich vorliegt und ob sie seine berufliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Die Ergebnisse des Gutachtens werden zeigen, ob der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente gerechtfertigt ist oder ob es Gründe gibt, den Anspruch abzulehnen.

Das neurologisch-psychiatrische Gutachten wurde von Dr. med. Robert Karwasz in Castrop-Rauxel erstellt. Laut dem Gutachten kann der Mandant seine beruflichen Teiltätigkeiten noch bis zu 7 Stunden täglich ausführen. Trotz dieser Feststellung hat der Mandant beschlossen, nicht aufzugeben. Er hat Klage eingereicht, um seine Ansprüche auf monatliche Berufsunfähigkeitsrente vor Gericht zu verteidigen und sicherzustellen, dass seine finanzielle Absicherung gewährleistet ist.

Um den Anspruch unseres Mandanten gegenüber der VPV Versicherung durchzusetzen, haben wir rechtliche Schritte eingeleitet und eine Klage vor Gericht eingereicht. Um eine objektive und unabhängige Bewertung der medizinischen Aspekte der Erkrankung unseres Mandanten zu erhalten, haben wir zudem die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens beantragt. Dadurch möchten wir sicherstellen, dass die Ansprüche unseres Mandanten gerecht bewertet werden.

Das gerichtliche Gutachten weicht in einigen Punkten von den Ergebnissen des Gutachtens von Herrn Dr. med. Robert Karwasz und anderen vorliegenden Untersuchungen ab. Während Herr Karwasz keine Beeinträchtigung des Visus oder einen sensiblen Querschnitt feststellen konnte, wurden im gerichtlichen Gutachten das Uhthoff-Phänomen und das Fatigue-Syndrom nicht berücksichtigt. Diese Diskrepanzen werfen Fragen auf und zeigen, dass es unterschiedliche medizinische Interpretationen gibt.

Während der Untersuchung von Herrn Karwasz wurden Hinweise auf eine verminderte Leistungsbereitschaft und Anstrengungsfähigkeit gefunden, die in der neuropsychologischen Untersuchung während der teilstationären Rehabilitation nicht festgestellt wurden. Im Gegensatz dazu wurde während der Rehabilitation eine deutliche und chronische Diagnose des Fatigue-Syndroms gestellt. Diese Diskrepanzen zwischen den Gutachten werfen Fragen auf und legen nahe, dass eine erneute gerichtliche Begutachtung erforderlich ist, um die Auswirkungen der Erkrankung unseres Mandanten genau zu bestimmen.

Trotz der vorliegenden Diskrepanzen zwischen den Gutachten hat die VPV Versicherung den Anspruch unseres Mandanten abgelehnt. Es ist wichtig, nicht entmutigt zu sein, wenn der Berufsunfähigkeitsversicherer ein Gutachten einholt und sich darauf beruft, um den Anspruch abzulehnen. Es empfiehlt sich, im Falle einer Ablehnung juristischen Rat einzuholen und gegebenenfalls ein gerichtliches Sachverständigengutachten zu beantragen, um die eigenen Ansprüche zu untermauern und eine gerechte finanzielle Absicherung zu erhalten.

Unser Team von erfahrenen Anwälten ist bereit, für Ihre Rechte einzutreten und sicherzustellen, dass Sie die finanzielle Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht, wenn Sie aufgrund von Berufsunfähigkeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Sollten Sie Zweifel haben, empfehlen wir Ihnen, eine Klage einzureichen und ein gerichtliches Sachverständigengutachten zu beantragen. Dieses Gutachten wird dazu beitragen, Ihre Ansprüche auf eine solide und unabhängige Grundlage zu stellen.

Obwohl die VPV Versicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet, scheint das Gutachten in diesem Fall nicht alle relevanten Aspekte der Berufsunfähigkeit unseres Mandanten zu berücksichtigen. Um sicherzustellen, dass der Mandant die finanzielle Absicherung erhält, die ihm zusteht, ist es ratsam, sich auf eine fundierte juristische Unterstützung zu verlassen. Durch eine professionelle Vertretung können die Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden.

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