Neue Gesetze: Windparks müssen nächtliches Blinken beenden

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Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung haben auch den Windpark Westerburg und Elbinger Lei im Westerwaldkreis erreicht. Hunderte von Windparks in Deutschland müssen bis Ende 2023 ihre bisherige permanente nächtliche Befeuerung durch eine bedarfsgerechte Befeuerung ersetzen. Dadurch wird das ständige Blinken der Anlagen beendet und es wird nur noch geblinkt, wenn sich ein Luftfahrzeug in der Nähe befindet. Dies trägt zur Reduzierung der Lichtverschmutzung und zur Energieeinsparung bei.

Neue gesetzliche Bestimmungen zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen

Die bisherige Kennzeichnungspflicht für Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von über 100 Metern führte dazu, dass diese Anlagen jede Nacht blinkten, unabhängig davon, ob ein Luftfahrthindernis in der Nähe war oder nicht.

Die Umsetzung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) wurde im Jahr 2021 gestartet. Marvin Schnell, Projektleiter der BNK bei der Öko-Aktiv-Gesellschaft, betont, dass es sich um einen komplexen Prozess der Nachrüstung und Genehmigung handelt. Nach langem Warten konnte schließlich am 12. Oktober die Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde Rheinland-Pfalz und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord erhalten werden, um die bedarfsgerechte Befeuerung zu aktivieren.

Effiziente Nachtkennzeichnung: Blinken nur bei Bedarf

Die bedarfsgerechte Befeuerung der Windenergieanlagen ermöglicht es, dass diese nur dann blinken, wenn sich ein Luftfahrzeug in der unmittelbaren Nähe befindet. Dadurch wird die Lichtverschmutzung reduziert und die Dunkelheit der Nacht weitgehend erhalten. Diese Maßnahme schützt nicht nur die natürliche Umgebung, sondern auch die nachtaktiven Tiere, die durch das grelle Licht gestört wurden. Ebenso führt die bedarfsgerechte Befeuerung zu einer effizienteren Nutzung der Energie und trägt somit zu einer nachhaltigeren Energieerzeugung bei.

Die bedarfsgerechte Befeuerung der Windparks im Rahmen der BNK trägt maßgeblich zur Reduzierung der Lichtverschmutzung bei. Durch das permanente Blinken der Anlagen wurde nicht nur die Nachtruhe der Anwohner gestört, sondern auch die nachtaktiven Tiere empfindlich beeinträchtigt. Mit der bedarfsgerechten Befeuerung bleibt die Dunkelheit der Nacht weitgehend erhalten und die natürliche Umgebung wird weniger beeinträchtigt.

Die bedarfsgerechte Befeuerung der Windparks durch die BNK ermöglicht eine effizientere Nutzung der verfügbaren Energie. Durch das permanente Blinken der Anlagen wurde unnötig Energie verbraucht, was nun durch die bedarfsgerechte Befeuerung vermieden wird. Dies führt zu einer nachhaltigeren Energieerzeugung und trägt somit zu einer umweltfreundlicheren Windenergiebranche bei.

Neue gesetzliche Bestimmungen: Windparks müssen nicht mehr ständig blinken

Die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung stellt einen wichtigen Fortschritt in der Akzeptanz von Windenergieanlagen dar. Durch die Anpassung der Beleuchtung an den tatsächlichen Bedarf wird das störende Blinken reduziert, was zu einer positiven Wahrnehmung beiträgt. Gleichzeitig wird die Lichtverschmutzung minimiert und Energie eingespart, wodurch Windparks umweltfreundlicher werden.

Die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) ermöglicht es Windparks, ihre Lichtverschmutzung zu reduzieren und gleichzeitig Energie einzusparen. Dies trägt zur Umweltfreundlichkeit der Anlagen bei und verbessert die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit.

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