Gericht erklärt Rentenkürzung bei Riester-Verträgen für unwirksam

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Das Landgericht Köln hat in einem Urteil festgestellt, dass einige Riester-Versicherer beabsichtigen, zukünftige Rentenauszahlungen zu kürzen. Jedoch hat ein Kunde aus Köln erfolgreich gegen diese Praktik geklagt, was zeigt, dass solche Kürzungen nicht zulässig sind. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und die Bürgerbewegung Finanzwende setzen sich nun gemeinsam juristisch gegen weitere Riester-Versicherer ein, um die Rechte der Kunden zu schützen.

Riester-Versicherer erleiden Niederlage vor Gericht wegen Rentenkürzung

Das Landgericht Köln hat in einem Rechtsstreit eine eindeutige Niederlage für den Versicherer Zurich entschieden. Ein Kunde aus Köln hatte geklagt, da seine zukünftige Riester-Rente erheblich gekürzt werden sollte. Die Klausel in den Vertragsbedingungen, die eine Senkung des Rentenfaktors ermöglichte, wurde von den Richtern als ungültig erklärt. Die Richter betonten, dass Kunden sich auf den Rentenfaktor in ihrem Vertrag verlassen können sollten.

Rentenkürzung bei Zurich: Rentenfaktor um ein Viertel gekürzt

Der Rentenfaktor ist ein entscheidender Faktor für die Höhe der späteren Rente eines Kunden. Im Fall gegen Zurich betrug der Rentenfaktor 37,34 Euro, wurde aber während der Ansparphase auf 27,97 Euro gekürzt. Dadurch hätte ein Vertragsguthaben von 100.000 Euro zu Beginn der Rentenphase eigentlich eine monatliche Rente von 373,40 Euro ergeben. Nach der Kürzung wären es jedoch nur noch 279,70 Euro monatlich gewesen.

Versicherer zieht Berufung zurück und akzeptiert Richterspruch

Der Versicherer Zurich hat nach anfänglicher Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln letztendlich die Kürzung der Rentenansprüche eines Kunden rückgängig gemacht und akzeptiert den Richterspruch. Das Unternehmen ist nun dazu verpflichtet, sich zukünftig nicht mehr auf die beanstandete Vertragsklausel zu berufen. Zurich betont jedoch, dass diese Gerichtsentscheidung nur für diesen Einzelfall gilt und keine Auswirkungen auf andere Kunden mit Riester-Verträgen hat.

Verbraucherzentrale und Finanzwende klagen gegen Zurich-Versicherung wegen Rentenkürzung

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und die Bürgerbewegung Finanzwende haben rechtliche Schritte gegen die Zurich-Versicherung eingeleitet und beabsichtigen, eine Verbandsklage vor dem Bundesgerichtshof zu erheben. Ihr Ziel ist es, ein Grundsatzurteil zu erwirken, das sich positiv auf tausende Riester- und Lebensversicherungskunden mit fondsgebundenen Riesterverträgen auswirken könnte, indem es ihnen höhere Renten ermöglicht.

Weitere Versicherer abgemahnt wegen Rentenkürzungen – Verbraucherzentrale deckt auf

Die Verbraucherzentrale hat neben Zurich auch die Axa Lebensversicherung und die LPV Lebensversicherung abgemahnt, da sie ebenfalls Rentenkürzungen vorgenommen haben. Es wird vermutet, dass noch weitere Anbieter den Rentenfaktor aufgrund unwirksamer Klauseln gesenkt haben und somit noch mehr Kunden betroffen sind.

Verbraucherschützer empfehlen: Riester-Kunden können gegen Rentenkürzung vorgehen

Riester-Kunden, die in ihren Verträgen eine Klausel zur Rentenkürzung haben, werden von Verbraucherschützern dazu ermutigt, nicht sofort zu handeln. Allerdings haben sie bereits jetzt die Möglichkeit, sich auf ein Urteil des Landgerichts Köln zu berufen und gegen eine Rentenkürzung vorzugehen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt einen Musterbrief zum Download bereit, der auch für Verträge in der Rentenphase genutzt werden kann.

Riester-Rente: Falsch kritisiert, gut für Geringverdiener mit Kindern

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) betrachtet die Riester-Rente trotz der negativen Berichterstattung als zu Unrecht in Verruf geraten. Insbesondere für Geringverdiener mit einer großen Anzahl von Kindern kann sie eine interessante Option zur Altersvorsorge darstellen.

Durch einen Eigenbeitrag von mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Zulagen können Riester-Sparer die volle staatliche Zulage von 175 Euro pro Jahr erhalten. Für Familien mit Kindern gibt es zusätzliche Zulagen. Experten empfehlen, dass der Eigenbeitrag nicht mehr als ein Drittel der eingezahlten Summe betragen sollte, um eine lohnenswerte Riester-Rente zu gewährleisten.

Das Urteil des Landgerichts Köln gegen Zurich und die darauf folgenden rechtlichen Schritte der Verbraucherzentralen verdeutlichen, dass unzulässige Rentenkürzungen bei Riester-Verträgen nicht toleriert werden sollten. Riester-Kunden, deren Verträge eine entsprechende Klausel enthalten, sollten sich auf das Kölner Urteil berufen und gegen eine Rentenkürzung vorgehen. Trotz der aktuellen Herausforderungen kann die Riester-Rente eine attraktive Altersvorsorge sein, insbesondere für Geringverdiener mit Kindern.

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