Mit einer einvernehmlichen Beilegung haben Deutsche Bahn und MAN ihren Kartellrechtsstreit um Preisabsprachen und Schadensersatzansprüche ohne Gerichtsentscheidung abgeschlossen. Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt zentral über die DB Competition Claims GmbH, in der auch Bundeswehr, mehrere Flughäfen sowie etwa vierzig weitere Unternehmen organisiert sind. Offen bleibt jedoch die Klärung der Forderungen gegen Iveco, deren Verfahren am Landgericht München I fortgesetzt wird und im April 2026 erneut verhandelt wird. Termintreue bleibt gewährt.
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MAN leistet Schadensersatzzahlung an Deutsche Bahn nach illegalen Kartellvergehen
Bahn und MAN einigten sich nach intensiven außergerichtlichen Verhandlungen auf eine Schadensersatzzahlung, um den fast zehn Jahre andauernden Streit um Preisabsprachen im Lkw-Bereich von 1997 bis 2011 zu beenden. Das Ergebnis minimiert finanzielle Risiken, reduziert Gerichts- und Anwaltskosten und gewährleistet schnelle Entschädigungen für alle Forderungsberechtigten. DB-Personalvorstand Martin Seiler lobte die Einigung als faire Lösung, die Effizienz und Rechtssicherheit gleichermaßen stärkt. Sie schafft klare Grundlagen für künftige Kooperationen im Transport- Logistiksektor.
DB und MAN beenden Rechtsstreit nach monatelangen intensiven Verhandlungen
Die außergerichtliche Einigung zwischen DB und MAN beendet einen knapp zehn Jahre währenden Rechtsstreit um Kartellvorwürfe im Lkw-Sektor. Beide Parteien haben Stillschweigevereinbarungen zur Höhe der ausgehandelten Vergleichszahlung abgeschlossen. Personalvorstand Martin Seiler bezeichnete die Lösung nach monatelangen Verhandlungen als fair und ausgewogen. Durch den Abschluss entfallen weitere Prozesskosten, und potenzielle Risiken werden minimiert, sodass alle Beteiligten zügig Gewissheit erhalten und Planungssicherheit für künftige Projekte besteht. Die Vereinbarung stärkt das gegenseitige Vertrauen.
Auch Bundeswehr, Flughäfen und rund 40 Unternehmen sind beteiligt
Die DB Competition Claims GmbH ist eine eigens eingerichtete Einheit der Deutschen Bahn zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen infolge illegaler Preisabsprachen im Lkw-Sektor. In ihr bündelt die Bahn Forderungen gegen mehrere beteiligte Hersteller und optimiert damit Verhandlungsstrategien. Zu den Mandanten gehören neben der Deutschen Bahn die Bundeswehr, wesentliche deutsche Flughäfen und circa vierzig weitere Unternehmen aus Transport- und Logistikbranchen. Diese zentrale Organisation fördert abgestimmte und kosteneffiziente Rechtsverfahren, transparente Prozessführung und Ergebnisoptimierung.
MAN-Einigung sichert nun umfangreiche Schadenersatzzahlungen für Bundeswehr, Flughäfen, Logistiker
Die Vereinbarung mit MAN sichert beteiligten Partnern wie der Bundeswehr, Flughäfen – etwa Hamburg und München – sowie zahlreichen Logistik- und Speditionsunternehmen einen zügigen Schadensersatz. DB Competition Claims GmbH bündelt alle Forderungen und steuert die Auszahlung zielgerichtet. Dieses zentralisierte Verfahren gewährleistet eine gleichmäßige Verteilung der Entschädigung, reduziert Gerichtskosten und bietet den Betroffenen klare Zeitrahmen. Gleichzeitig wird das Risiko von Einzelklagen minimiert und die Kapazität für künftige Rechtsschritte erhöht.
DB fordert von Iveco im Verfahren 70 Millionen Euro
Als einziger verbleibender Beklagter im Verfahren der Deutschen Bahn vor dem Landgericht München I muss Iveco noch Ansprüche in Höhe von circa 70 Millionen Euro begleichen. Die Verhandlung ist für den 20. April 2026 angesetzt, während ein endgültiger Urteilstermin offenbleibt. Beide Seiten nutzen die Zeit zur Vorbereitung umfangreicher Beweisvorlagen und Gutachten. Damit soll sichergestellt werden, dass beim anstehenden Termin alle relevanten Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Insbesondere umfangreich technische Dokumente und Vertragskopien.
Zwischen 1997 und 2011 koordinierten Hersteller emissionsmindernde Technologien gezielt
Die EU-Kommission enthüllte 2016 und 2017 kartellartige Absprachen von DAF, Daimler, Iveco, MAN, Volvo/Renault und Scania. Zwischen 1997 und 2011 tauschten die Hersteller vertrauliche Bruttopreislisten aus, um Preisabsprachen zu vereinfachen, und verschoben absichtlich Investitionen in emissionsmindernde Technologien, um Kosten zu sparen. Brüssel reagierte mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 3,8 Milliarden Euro, um Marktmechanismen wiederherzustellen und künftige Verstöße zu verhindern. Die Maßnahme gilt als wegweisend für kartellrechtliche Verfahren im Verkehrssektor.
Die Vereinbarung der Deutschen Bahn mit MAN sichert rasche Auszahlung der Schadensersatzzahlungen und minimiert gleichzeitig rechtliche Unsicherheiten. Bündelung der Forderungen über die DB Competition Claims GmbH erlaubt Partnern wie Bundeswehr und Flughäfen eine verlässliche, transparente Budgetplanung und reduziert administrative Aufwände spürbar und zeitnah. Verfahrensrisiken werden dadurch nachhaltig gesenkt. Parallel dazu bleibt das Verfahren gegen Iveco in München weiter aktiv, um die noch bestehenden Forderungen gerichtlich planmäßig vollständig abschließend zu klären.

