JuMiKo: BRAK kritisiert bayerischen Vorstoß zur RDG-Änderung scharf

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Im Rahmen der 96. JuMiKo in Bayern haben BRAK und die Landesrechtsanwaltskammern eine klare Warnung vor dem geplanten Eingriff in das Rechtsdienstleistungsgesetz ausgesprochen. Ihrer Ansicht nach riskieren Rechtsschutzversicherer als gewinnorientierte Unternehmen die Unabhängigkeit der Rechtsberatung, weil sie naturgemäß an Kostenreduzierung und Profiterhöhung interessiert sind. Ein solcher Schritt würde zu systemischen Interessenkonflikten führen und Mandantinnen sowie Mandanten ohne hinreichenden Schutz gegen Kostenverweigerung belassen. Dadurch würde die Unabhängigkeit der anwaltlichen Beratung verloren.

JuMiKo mahnt: Unabhängigkeitsgefährdung durch RDG-Änderung ist nicht akzeptabel

In ihrer Presseerklärung vom 6. November 2025 anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern verurteilte die Bundesrechtsanwaltskammer den vorgeschlagenen Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes als untragbaren Eingriff in die Unabhängigkeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Sie warnt, dass gewinnorientierte Rechtsschutzversicherer Mandanteninteressen zurückstellen würden. Zusammen mit den Landesrechtsanwaltskammern fordert die BRAK deshalb eine deutliche Ablehnung auf Bundesebene, um die berufsrechtlich geschützte Neutralität und Freiberuflichkeit der Beratung zu bewahren und Verbraucherrechte zu stärken.

Eigeninteresse dominiertes Geschäftsmodell bringt systemische erhebliche Interessenkonflikte für Verbraucher

Rechtsschutzversicherer verfolgen strategisch das Ziel der Gewinnmaximierung durch strikte Kostenreduktion, was nicht mit dem Leitbild einer klientenzentrierten Rechtsberatung vereinbar ist. Würden sie eigenständig Rechtsdienstleistungen anbieten, käme es zwangsläufig zu Interessenkonflikten, da wirtschaftliche Prioritäten Vorrang vor den Belangen der Mandanten erhielten. Verbraucher blieben uninformiert über diese Zielkonflikte, weil Versicherer nicht verpflichtet sind, sie transparent zu machen. Gleichzeitig existiert kein Mechanismus, der eine unabhängige Kontrolle solcher Entscheidungen sicherstellt.

Versicherer setzen Eigeninteressen über Mandantenbelange, Kostenübernahme nur nach Anwaltsdruck

Aus der Anwaltsalltagspraxis ist bekannt, dass Rechtsschutzversicherer oftmals zunächst Deckungszusagen verweigern oder zurückstellen und erst auf Druck anwaltlicher Vertreter tragfähige Kostenzusagen erteilen. Die juristische Intervention gewährleistet die einwandfreie Umsetzung vertraglicher Vereinbarungen und verhindert dadurch zusätzliche finanzielle Belastungen für Mandantinnen und Mandanten. Wären Versicherer zugleich Anbieter von Rechtsdienstleistungen, entfielen effektive Kontrollmechanismen gegen beliebige Leistungsversagungen, wodurch Verbraucherinnen und Verbraucher willkürlichen Entscheidungen schutzlos ausgeliefert blieben insbesondere bei zum Beispiel Verfahren mit unklarem Haftungspotenzial.

Freie Beratung gefährdet: Bayern verkennt berufsrechtliche Pflichten von Anwälten

Die bayerische Initiative verkennt, dass berufsrechtliche Standards die Grundlage für vertrauenswürdige und neutrale Rechtsberatung bilden. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen nach Standesrecht und Haftungsregeln handeln, die sie zur Interessenwahrung ihrer Mandanten verpflichten und Eigeninteressen klar zurückstellen. Ohne diese Regelungen verlieren Mandantinnen und Mandanten effektiven Schutz gegen einseitige Entscheidungen und willkürliche Kostenverweigerungen. Nur durch die Aufrechterhaltung dieser beruflichen Schranken bleibt gewährleistet, dass Beratungsqualität, Neutralität und Unabhängigkeit der Rechtsberatung dauerhaft gesichert sind.

Mandantenschutz gefährdet durch eigeninteressendominierte Versichererberatung ohne jeglicher Transparenz offensichtlich

BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels kritisiert das bayerische Vorhaben, die Unabhängigkeit von Rechtsberatung auszuhöhlen, und bezeichnet die Initiative als einseitiges Geschenk an Rechtsschutzversicherer. Er erklärt, dass die formale Trennung von Deckungsprüfung und Rechtsdienstleistung nur auf dem Papier existiere und in der Praxis keinen wirksamen Schutz gegen willkürliche Leistungskürzungen biete. Versicherer würden weiterhin ihre wirtschaftlichen Interessen vorrangig verfolgen und dadurch das Mandantenvertrauen nachhaltig schädigen.

Kostenschutz für Mandanten sichert BRAK und Kammern gegen Willkür

Die entschiedene Ablehnung einer RDG-Aufweichung durch BRAK und die Landesrechtsanwaltskammern wahrt die Berufsautonomie und freie Mandatsführung, verhindert die Einflussnahme profitorientierter Versicherer und sichert Mandantenschutz auf hohem Niveau. Ratsucher profitieren von klar geregelten Abläufen, umfassender Transparenz und berufsethisch verankerter Neutralität. Vorab installierte Kontrollmechanismen schützen vor willkürlicher Leistungsverweigerung. Berücksichtigte berufsrechtliche Normen begründen eine dauerhafte Qualitätsgarantie und gewährleisten Verbrauchern robusten Rechtsschutz. Die Standesvertretungen festigen so nachhaltig das Vertrauen in eine unabhängige Rechtsberatung.

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