Ein Mandant der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte aus München hat seine Verluste aus Online-Glücksspielen bei pokerstars.eu in Höhe von rund 412.000 Euro zurückgefordert. Am 6. Mai 2026 fiel vor dem Landgericht Aachen die Entscheidung zugunsten des Spielers. Die Richter stellten fest, dass die Betreiberin TSG Interactive Gaming Europe Ltd. ohne deutsche Lizenz handelte. Aufgrund der fehlenden Genehmigung erklärten sie sämtliche Rahmenverträge für nichtig und verurteilten die Gesellschaft zur Erstattung der Einsätze.
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Münchner Mandant fordert 412.000 Euro Verlust zurück von PokerStars
Zwischen 2014 und 2020 setzte ein Mandant der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte auf pokerstars.eu insgesamt mehr als 412.000 Euro ein und verlor diese Beträge. Bis zum 30. Juni 2021 war ihm nicht bewusst, dass Online-Glücksspiele in Deutschland verboten sind. Da die Betreiberfirma TSG Interactive Gaming Europe Ltd. nur eine maltesische Lizenz besaß und keine deutsche Genehmigung für Poker sowie andere Glücksspiele vorweisen konnte, forderten seine Anwälte eine rechtssichere Rückerstattung aller Verluste.
LG Aachen erklärt alle Pokerstar-Verträge aufgrund fehlender Lizenz nichtig
Das Landgericht Aachen stellte am 6. Mai 2026 fest, dass TSG Interactive Gaming Europe Ltd. ohne gültige deutsche Lizenz handelte. Aufgrund dieses Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag erklärten die Richter sämtliche zwischen dem Anbieter und dem Spieler geschlossenen Rahmenverträge für nichtig. Zugleich verpflichteten sie TSG Interactive zur vollständigen Rückzahlung des vom Spieler zwischen 2014 und 2020 angelegten Betrags in Höhe von rund 412.000 Euro einschließlich Zinsen. Die Entscheidung stärkt den Spielerschutz.
Gericht bestätigt umfassendes Online-Glücksspielverbot ohne Kategorieausnahmen für alle Spielarten
Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass das deutsche Verbot für Online-Glücksspiele sämtliche Spielarten erfasst – von Casino- und Automatenspielen über Sportwetten bis hin zu Poker im Internet. Eine Aufspaltung nach Spielgattung sei irrelevant, da der Glücksspielstaatsvertrag insgesamt darauf abzielt, Risiken wie Spielsucht, Manipulation und nachgelagerte Kriminalität zu minimieren. Ein pauschaler Verstoß gegen dieses umfassende Verbot führe unweigerlich zur Nichtigkeit aller im Rahmen der unerlaubten Angebote geschlossenen Verträge.
Gericht betont TSG Interactive trägt organisatorische Verantwortung und Lizenzpflicht
Das Gericht wies die Argumentation von TSG Interactive zurück, sie agiere allein als Zahlungsdienstleister. Vielmehr stellte das Gericht fest, dass die Veranstalterin die vollständige Organisation der Glücksspielangebote verantwortet. Dazu gehört nicht nur die Abwicklung von Ein- und Auszahlungen, sondern insbesondere auch die Einrichtung, Verwaltung und Kontrolle der Kundenkonten sowie die technische Infrastruktur. Diese umfassenden Tätigkeiten überschreiten eine reine Zahlstellenfunktion und machen die Vermittlerin lizenzpflichtig nach deutschem Recht, unmittelbar gesetzlich verbindlich erforderlich.
Gericht betont: Online-Glücksspielverbot schützt Spieler vor Gesundheitsgefahren und Manipulation
Nach Auffassung des Gerichts verfolgt das Verbot von Online-Glücksspielen vorrangig das Ziel, Spielern einen wirksamen Schutz zu bieten. Hauptfokus liegt darauf, gesundheitliche Risiken einzudämmen, potenzielle manipulative Eingriffe durch Anbieter zu unterbinden und kriminelle Folgewirkungen umfassend zu verhindern. Sobald ein Veranstalter einen scheinbar regulären Rahmenvertrag ohne gültige deutsche Lizenz anbietet, unterläuft er diesen Schutzzweck. Demnach erklärt die Kammer solche Vertragsabschlüsse für rechtlich unwirksam und nichtig. Diese Entscheidung stärkt folglich den Verbraucherschutz.
Verjährungsfrist beginnt erst bei Wissen um Rechtswidrigkeit, sagt Gericht
Das Landgericht Aachen hat klargestellt, dass die dreijährige Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche aus Online-Glücksspielverlusten erst ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, an dem der betroffene Spieler von der Rechtswidrigkeit der angebotenen Spiele Kenntnis erlangt. Gemäß den glaubhaften Angaben des Klägers erfolgte diese Kenntnis erstmals im Jahr 2023. Infolge dieser Entscheidung gelten sämtliche Erstattungsansprüche des Spielers bis heute als nicht verjährt. Dies sichert den Schutz berechtigter Ansprüche und verhindert eine voreilige Verjährung.
Das jüngste Urteil des Landgerichts Aachen eröffnet deutschen Online-Poker-Spielern die Gelegenheit, bislang als verloren betrachtete Einsätze auf nicht lizenzierte Plattformen zurückzufordern. Kläger können nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälten jetzt prüfen lassen, ob sich ihre Verluste kompensieren lassen. Die Kanzlei rät, rechtliche Schritte kurzfristig einzuleiten, da nur so Fristen gewahrt bleiben. Vor dem Hintergrund der eindeutigen Rechtslage erscheinen Rückforderungen in vierstelliger bis hoher fünfstelliger Höhe realistisch. Betroffene sollten jetzt unverzüglich handeln.

