Das Amtsgericht Köln ernannte HWD als vorläufigen Insolvenzverwalter für die Phoenix Engineering GmbH. Dr. Jörg Gollnick bewertet die Erfolgschancen einer übertragenden Sanierung gut und beabsichtigt, den Geschäftsbetrieb kontinuierlich weiterzuführen. Erste Gespräche mit Lieferanten und Kooperationspartnern deuteten auf eine Unterstützung des Restrukturierungsprozesses hin. Parallel sichert HWD über Insolvenzgeld die Lohn- und Gehaltsansprüche aller 320 Beschäftigten bis einschließlich Oktober 2025 und gewährleistet damit deren wirtschaftliche Sicherheit. Das schafft zusätzliche Transparenz und Zuversicht.
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Gollnick leitet Insolvenzverfahren von Phoenix Engineering GmbH in Köln
Das Amtsgericht Köln hat Heidland Werres Diederichs Rechtsanwälte (HWD) unter der Führung von Dr. Jörg Gollnick mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung der Phoenix Engineering GmbH betraut. Das Unternehmen, das europaweit Telekommunikations- und Infrastrukturdienstleistungen anbietet, beschäftigt 320 Mitarbeiter. Der Fokus liegt auf der Realisierung und dem Management von Glasfaserprojekten. Ziel der Maßnahme ist es, den Geschäftsbetrieb stabil zu halten, Verbindlichkeiten zu ordnen und die Grundlage für eine mögliche Sanierung zu schaffen zuverlässig.
Erste Gespräche belegen Sanierungsfortschritt dank kombinierter und juristischer Expertise
Auf Basis intensiver Diskussionen mit der Geschäftsführung hält Dr. Jörg Gollnick die Fortführung und den Abschluss der vor einem Jahr eingeleiteten abgestimmten Restrukturierung im Rahmen einer übertragenden Sanierung für realistisch und zeitnah durchführbar. Dabei unterstreicht er, dass das Zusammenwirken präziser rechtlicher Bewertungen und gezielter Refinanzierungsverhandlungen nicht nur einzelne Prozessschritte optimiert, sondern den Gesamtplan beschleunigt und die Grundlage für eine nachhaltige Unternehmenszukunft legt sowie finanziellen Spielraum schafft und operative Reserven sichert.
Zielgerichtete Gespräche fördern Fortführung bestehender Projekte und schützen Kundenbeziehungen
Nach eingehenden Gesprächen mit relevanten Partnern wurde ein Maßnahmenkatalog entwickelt, der eine kontinuierliche und störungsfreie Fortführung der operativen Abläufe sicherstellt. Hauptaugenmerk liegt auf der frühzeitigen Identifikation möglicher Engpässe, der Abstimmung gemeinsamer Zeitpläne und der Festlegung klarer Verantwortlichkeiten. Durch regelmäßige Statusberichte und offene Kommunikationskanäle werden Anpassungen unverzüglich umgesetzt. Diese strukturierte Vorgehensweise bewahrt die Kontinuität aktueller Projekte, stärkt das Vertrauen etablierter Kunden und minimiert das Risiko unerwarteter Verzögerungen. Zudem verbessern Kontrollen Ablaufeffizienz.
Maßnahmen eingeleitet: Insolvenzgeld sichert Gehaltszahlungen bis einschließlich Oktober 2025
Im Zuge der Insolvenzverwaltung wurde frühzeitig Insolvenzgeld bereitgestellt, um die monatlichen Lohn- und Gehaltszahlungen bis Oktober 2025 sicherzustellen. Diese Maßnahme schützt die finanzielle Existenz der Mitarbeiter in einer angespannten Phase und ermöglicht ihnen eine verlässliche Einkommensplanung. Gleichzeitig erhöht die konsequente Absicherung der Zahlungen die Transparenz des Sanierungsprozesses und stärkt das Vertrauen zwischen Belegschaft und Unternehmensführung. Damit kann die Konzentration auf die operative Stabilisierung des Unternehmens optimiert werden und Motivation nachhaltig.
Einheitliche Restrukturierung durch Insolvenzantrag von Gesellschaftern und Geschäftsleitung gestartet
Durch die gemeinschaftliche Antragstellung von Gesellschaftern, Geschäftsführung und vorläufigem Insolvenzverwalter wird ein gerichtlicher Rahmen geschaffen, der eine ganzheitliche Sanierung der Unternehmensgruppe erlaubt. Dieses koordinierte Vorgehen stellt sicher, dass sowohl wirtschaftliche als auch rechtliche Fragestellungen parallel bearbeitet werden können. Zudem werden relevante Gläubiger frühzeitig eingebunden. Auf diese Weise entsteht ein stabiler Planungsrahmen, der eine effiziente Umsetzung notwendiger Restrukturierungsmaßnahmen ermöglicht und die Fortführung des Geschäftsbetriebs sichert. Die ergebnisorientierte Strategie fördert nachhaltige Wertschöpfung.
Restriktive Kreditvergaben erschweren Ausbau von Glasfasernetzen massiv durch Liquiditätsengpässe
Die Realisierung großflächiger Glasfasertrassen erfordert umfangreiches Kapital und zieht sich regelmäßig über mehrjährige Projektphasen hinweg. Aktuell erschweren steigende Zinssätze und restriktivere Kreditbedingungen eine ausreichende Finanzierung. Erschwerend kommen komplexe Genehmigungsverfahren, verlängerte Umweltprüfungen und verspätete Zertifizierungen hinzu, die Bau- und Inbetriebnahmeprozesse verlängern. Diese Faktoren binden Finanzmittel und belasten die Liquiditätsplanung der ausführenden Unternehmen nachhaltig, wodurch das wirtschaftliche Risiko von Verzögerungen und Budgetüberschreitungen signifikant ansteigt. In Folge sind zusätzliche Kreditlinien und Eigenkapitalzuführungen erforderlich.
Erfahrene HWD Anwälte begleiten komplexe Unternehmenssanierungen weltweit erfolgreich kompetent
Heidland Werres Diederichs Rechtsanwälte kombiniert seit über fünfzig Jahren international gesammelte Rechtskenntnisse im Insolvenz- und privaten Baurecht mit praktischer Projektbetreuung. Die Kanzlei erstellt maßgeschneiderte Konzepte zur Sanierung angeschlagener Unternehmen, begleitet Verhandlungen mit Gläubigern und beaufsichtigt gerichtliche Verfahren. Durch vernetzte Arbeitsweisen und spezialisierte Teams optimiert sie Abläufe, haftungsrechtliche Risiken und Finanzierungslösungen. Clienten erfahren eine nachhaltige Sicherung ihrer Vermögensstrukturen und eine professionelle Begleitung bei komplexen Restrukturierungsprozessen in nationalen Märkten und internationalen Projekten.
Phoenix Engineering profitiert von koordinierter Gesamtsanierung und gesicherten Mitarbeiterlöhnen
Die Ernennung von Dr. Jörg Gollnick zum vorläufigen Insolvenzverwalter legt den Grundstein für eine zielgerichtete Sanierung der Phoenix Engineering GmbH. Durch integrative Strategien und enge Abstimmung mit Partnern wird der Geschäftsbetrieb stabil fortgeführt. Das Insolvenzgeld sichert die Mitarbeiterbezüge bis Oktober 2025. Gleichzeitig sorgt die kombinierte Expertise der HWD-Kanzlei für rechtliche Absicherung und Prozessoptimierung. Der Fall dokumentiert praxisnah, wie koordinierte Gesamtsanierungen kapitalintensiver Infrastrukturvorhaben erfolgreich umgesetzt werden können und reduziert langfristig operative Risiken nachhaltig.