Neuer Gesetzentwurf führt verschuldensunabhängige Haftung für E-Scooter Halter ein

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Der vom Bundeskabinett präsentierte Gesetzentwurf modifiziert die Haftungsbestimmungen für Elektrokleinstfahrzeuge, indem er eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für die Halter vorsieht und das Verschulden von Fahrerinnen und Fahrern als vermutet festlegt. Geschädigte profitieren von einer vereinfachten Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Der Automobilclub KS e.V. erläutert in seiner Stellungnahme die Hintergründe, präsentiert aktuelle Unfallstatistiken und zeigt auf, wie die Neuregelung zu mehr Verkehrssicherheit, höherer Akzeptanz im urbanen Raum sowie zur Entlastung städtischer Infrastruktur beiträgt.

Polizei meldet 11 944 E-Scooter-Unfälle 2024 mit Personenschaden insgesamt

Im Jahr 2024 verzeichnete die Polizei insgesamt 11 944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschäden. Das entspricht einem Zuwachs von 26,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Bei diesen Zusammenstößen kamen 27 Menschen ums Leben. 83,9 Prozent der Verletzten waren selbst auf den elektrischen Rollern unterwegs. Als zentrale Unfallursachen identifizierte man fehlerhafte Fahrbahn- und Radwegebenutzung, Alkoholeinfluss, überhöhte Geschwindigkeit sowie wiederkehrende Vorfahrtsverletzungen im urbanen Verkehr; die Statistik verdeutlicht dringenden Handlungsbedarf, konkret.

E-Scooter unter 20 km/h weiterhin aktuell von Kfz-Haftung befreit

Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h, darunter E-Scooter, fallen derzeit nicht unter die Gefährdungshaftung für Kraftfahrzeuge, weshalb Betroffene zur Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche den Nachweis eines Fahrfehlers erbringen müssen. Während 2020 die Versicherer lediglich 1.150 Drittschäden regulierten, stieg diese Zahl bis 2024 auf annähernd 5.000 Schadensfälle. Diese Entwicklung verdeutlicht die wachsende Bedeutung rechtlicher Klarstellungen im Umgang mit Mikromobilität und Schadenersatzforderungen. Betroffene fühlen sich dadurch oft benachteiligt, weil der Nachweis von Verschulden Dokumentation erfordert.

Neuer Entwurf verpflichtet E-Scooter- und Segway-Halter zur verschuldensunabhängigen Haftung

Der am 18. März vorgelegte Entwurf sieht vor, dass Halter von E-Scootern und selbstbalancierenden Fahrzeugen wie Segways künftig eine verschuldensunabhängige Haftung nach dem Vorbild der Kraftfahrzeughaftpflicht tragen. Fahrerinnen und Fahrer werden automatisch als vermeintlich schuldhaft angesehen, wodurch die Beweislast deutlich zuungunsten der Geschädigten verschoben wird. Diese Neuregelung soll die Schadenregulierung beschleunigen, Rechtssicherheit schaffen und die Stellung von Sharing-Anbietern sowie privaten Nutzern in urbanen Verkehrsszenarien stärken und den Verbraucherschutz weiter stärken.

Neue Haftpflichtregelung ermöglicht Sharing-Anbietern schnelle, zielgerichtete Regulierung und Versicherungsausrichtung

Die Einführung der aktualisierten Haftpflichtvorschrift ermöglicht es E-Scooter-Sharing-Unternehmen, ihre Versicherungsstrategien gezielt zu optimieren und dadurch eine beschleunigte Schadensregulierung zu gewährleisten. Nutzer profitieren von klar definierten Rahmenbedingungen im Falle von Unfällen, wodurch Unsicherheiten im Versicherungsverlauf reduziert werden. Eine einheitliche gesetzliche Grundlage erhöht das Vertrauen in angebotene Elektrofahrzeuge, unterstützt eine verantwortungsbewusstere Fahrweise und trägt gleichzeitig dazu bei, Fußwege von Parkern Scootern zu entlasten. Des Weiteren profitieren alle Beteiligten durch effiziente transparente Verfahren.

Gefährdungshaftungs-Ausnahme bleibt für E-Scooter, Segways und andere Fahrzeugkategorien bestehen

Die Fortführung der Gefährdungshaftungsausnahme für motorisierte Krankenfahrstühle, landwirtschaftliche und Baufahrzeuge sowie andere langsam Fahrer Kraftfahrzeuge ergänzt die Regulierung gezielt um spezialisierte Mobilitätslösungen. Eine präzise Abgrenzung zu E-Scootern und Segways gewährleistet passgenaue Haftungsregelungen, indem spezifische Risiken der unterschiedlichen Fahrzeugtypen berücksichtigt werden. Dieses differenzierte Konzept fördert eine rechtssichere Einordnung aller Verkehrsteilnehmer mit geringen Geschwindigkeiten und erleichtert die Umsetzung maßgeschneiderter Vorschriften zur Erhöhung von Sicherheit und Effizienz im urbanen Bereich ohne Kompromisse dauerhaft.

Durch die Einführung einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung für E-Scooter-Halter und das vermutete Verschulden der Fahrerinnen und Fahrer entsteht eine höhere Rechtssicherheit, da Nachweise erleichtert werden und Geschädigte schneller Entschädigungen erhalten. Schadensregulierungen verlaufen transparenter und effizienter, was die beteiligten Akteure entlastet. Sharing-Anbieter können Versicherungsbedingungen gezielt optimieren und Nutzer profitieren von klaren Haftungsstrukturen, die in Summe zur höheren Akzeptanz und sichererem Betrieb der Fahrzeuge beitragen. Zugleich trägt die Maßnahme zur Entlastung Flächen bei.

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