Der EU-weite Rechtsrahmen stärkt Transparenz, Interoperabilität und Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Raum. Der Data Act wird am 12. September 2025 anwendbar und markiert einen entscheidenden Schritt in der europäischen Digitalpolitik. Als Teil der Digitalstrategie der Europäischen Union schafft er erstmals ein umfassendes Regelwerk für den Zugang zu und die Nutzung von Daten, die von vernetzten Produkten und digitalen Diensten erzeugt werden. Ziel ist es, die Kontrolle über diese Daten gerechter zu verteilen, Lock-in-Effekte bei Cloud-Anbietern zu vermeiden und die Grundlage für einen europäischen Datenbinnenmarkt zu schaffen. Für Unternehmen und Verbraucher bringt die Verordnung damit sowohl Pflichten als auch Chancen, die den digitalen Alltag nachhaltig verändern werden.
Wachsende Sensibilität für Datenschutz in Europa
Das Inkrafttreten des Data Act fällt in eine Zeit, in der das Bewusstsein für den Wert und die Sensibilität persönlicher Daten stärker ist als je zuvor. Nutzer fordern mehr Transparenz und Kontrolle, und aktuelle Trends zeigen, dass Datenschutz längst kein Randthema mehr ist.
Vor allem rückt der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zunehmend in den Fokus: Ob Sprachmodelle, Bildgeneratoren oder Empfehlungssysteme – die Frage, welche Daten diese Systeme verarbeiten und wie sie gespeichert werden, beeinflusst maßgeblich das Vertrauen der Nutzer. Aber auch Nischen der Freizeitindustrie sind besonders betroffen: Spieler achten heute stärker auf die Sicherheit ihrer Transaktionen und beispielsweise darauf, wer Casinos mit echtem Geld empfehlen kann und wie Anbieter mit sensiblen Zahlungs- und Spieldaten umgehen. Regulierungsbehörden verschärfen die Vorgaben, und transparente Datenschutzpraktiken sind zu einem zentralen Wettbewerbsfaktor geworden.
Und das Thema spielt natürlich im Bereich der Finanzen ebenfalls eine immer größere Rolle. Banking-Apps, Wallets und neue Bezahldienste stehen unter genauer Beobachtung, da Verbraucher nur dann wechseln oder neue Services ausprobieren, wenn sie sicher sein können, dass ihre Finanzdaten geschützt bleiben.
Vertrauen im digitalen Raum ist heute untrennbar mit Datenschutz und klaren Regeln verbunden. Genau hier setzt der Data Act an: Er soll für mehr Transparenz und faire Bedingungen sorgen und damit das Fundament für eine verantwortungsvolle und innovationsfreundliche Datenwirtschaft in Europa legen.
Einheitlicher Zugang, Interoperabilität und Modellklauseln
Ein zentrales Element des Data Act betrifft die Daten, die von vernetzten Geräten generiert werden – ob Smart-Home-System, Fitness-Armband oder komplexe Industriemaschine. Bislang waren diese Daten in vielen Fällen ausschließlich im Zugriff der Hersteller oder Dienstleister, die die Geräte betreiben. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung haben künftig auch die Endnutzer ein Recht auf Zugang zu den erzeugten Daten. Sie dürfen diese Daten zudem an Dritte weitergeben, etwa an andere Dienstleister oder Softwareanbieter, die neue Mehrwertdienste entwickeln möchten.
Besonders weitreichend sind die Bestimmungen für Anbieter von Cloud- und Datenverarbeitungsdiensten. Der Data Act verpflichtet sie, ihre Systeme interoperabel zu gestalten und den Wechsel zwischen Anbietern erheblich zu erleichtern. Kunden sollen künftig nicht mehr durch intransparente Gebühren und vertragliche oder technische Hindernisse am Anbieterwechsel gehindert werden: Der Data Act deckelt die Kündigungsfrist zur Einleitung des Wechsels auf max. 2 Monate, schreibt klare Migrationsprozesse vor und reduziert Switching-Gebühren schrittweise, bis sie ab 12. Januar 2027 vollständig entfallen.
Um Unternehmen konkrete Hilfestellungen zu geben, hat die Europäische Kommission Modellvertragsklauseln angekündigt, die ab September 2025 zur Verfügung stehen werden. Diese sollen Regelungen zu Kündigungsfristen, Datenmigration, Vergütung und Geheimnisschutz enthalten. Gerade für mittelständische Unternehmen, die auf externe IT-Infrastruktur angewiesen sind, schaffen solche Standardklauseln mehr Transparenz und Planbarkeit.
Fairer Wettbewerb und Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Der Data Act beschränkt sich nicht auf technische Fragen, sondern setzt auch klare wirtschaftliche Leitplanken. Datenzugriffe zwischen Unternehmen sollen künftig auf einer fairen Grundlage erfolgen. Während der Zugang zu Daten verpflichtend ermöglicht werden muss, können Unternehmen für die Nutzung eine angemessene Vergütung verlangen. Damit will die EU sicherstellen, dass der Wert von Daten anerkannt wird, ohne dass Innovation durch exklusive Abschottung behindert wird.
Gleichzeitig schützt die Verordnung Geschäftsgeheimnisse. Wenn Daten an Dritte weitergegeben werden, darf dies nicht dazu führen, dass sensibles Know-how oder geistiges Eigentum preisgegeben wird. Gerade in technologieintensiven Branchen wie Maschinenbau, Medizintechnik oder Automobilindustrie ist dieser Schutz entscheidend. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren zudem von besonderen Erleichterungen, um unverhältnismäßige Belastungen zu vermeiden.
Wie konkret sich die neuen Regeln auswirken, zeigt ein Blick in den Alltag. Wer heute beispielsweise ein vernetztes Heizsystem oder eine intelligente Türsteuerung nutzt, hat oft nur über die App des Herstellers Zugriff auf die relevanten Daten. Will ein Kunde diese Daten etwa an einen Energieberater oder an eine Smart-City-Plattform weiterleiten, ist das bislang meist nicht möglich. Mit dem Data Act ändert sich das: Die Daten müssen in einem nutzbaren Format bereitgestellt werden, sodass ein unabhängiger Dienstleister sie analysieren und beispielsweise Optimierungsvorschläge für den Energieverbrauch erstellen kann.
Chancen für die europäische Datenwirtschaft
Mit dem Inkrafttreten des Data Act wird die Grundlage für einen einheitlichen europäischen Datenmarkt geschaffen. Die Verordnung ergänzt bestehende Initiativen wie den Data Governance Act und das Gesetz über digitale Märkte. Zusammen bilden diese Regelwerke ein rechtliches Fundament, das die digitale Souveränität Europas stärken soll. Unternehmen erhalten dadurch mehr Rechtssicherheit, während Verbraucher mehr Wahlfreiheit und Transparenz genießen.
Quellen:
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R2854
- https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/data-act
- https://data.europa.eu/en/news-events/news/eu-data-act-new-era-data-economy-and-open-data-integration-0
- https://www.egba.eu/news-post/egba-annual-activity-report-2025/
- https://www.europarl.europa.eu/legislative-train/theme-an-economy-that-works-for-people/file-revision-of-eu-rules-on-payment-services
- https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/digital-decade-2025-special-eurobarometer
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0868
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32022R1925
- https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/digital-decade-2025-special-eurobarometer
- https://www.edpb.europa.eu/news/news/2025/edpb-2025-coordinated-enforcement-action_en
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689

