Sektsteuer: rechtens oder nicht?

0

Mit welchem Recht verdient der Staat am Sektgenuss mit? Nun, hierbei handelt es sich nicht um eine Rechtsfrage, die wirklich beantwortet werden kann. Die Sektsteuer ist in Deutschland rechtens und blickt inzwischen auf eine lange Tradition – mit einer Unterbrechung und ständigen Schwankungen in ihrer Höhe – zurück. Kaiser Wilhelm II. war es, der die Sektsteuer erstmalig einführte und dafür sorgte, dass der Staat eine Möglichkeit erhielt, von den Bürgern Geld zu bekommen, ohne etwas dafür tun zu müssen. Nun ist der Grund für die Erhebung der Sektsteuer längst Geschichte, die Steuer selbst ist uns allerdings erhalten geblieben. Dies klingt verdächtig nach dem Soli-Zuschlag, bei dem der Grund für die Erhebung nicht einmal mehr allen Menschen bekannt war.

Sektsteuer-liche Geschichte

Wie andere Rechtsangelegenheiten auch, von denen wir auf unseren Seiten berichten, hat die Sektsteuer eine sehr lange Geschichte. Man schrieb damals das Jahr 1902, als Kaiser Wilhelm II. beschloss, seine Kriegsflotte besser auszustatten. Dann stellte er allerdings fest, dass er zu wenig Geld in der Kasse hatte und musste nun nach einer Lösung suchen. Die fand er nach kurzem Überlegen in den Bürgern, die doch für die Wehrfähigkeit des Landes etwa tun sollten. Sie mussten nach Einführung der Sektsteuer 50 Pfennig zusätzlich entrichten. Die Flotte wurde aufgerüstet, der Erste Weltkrieg kam und ging – auch Kaiser Wilhelm II. war Geschichte – und die Sektsteuer blieb. Sie blieb sogar bis zum Jahr 1933, als das Land durch die Wirtschaftskrise gebeutelt wurde. Diese musste überwunden werden, was nur durch eine Steigerung des Konsums möglich war. Doch eben dieser Konsum wurde durch hohe Preise und Abgaben gebremst. Die Lösung bestand in der Abschaffung der Sektsteuer. Schon bald stiegen die Verkaufszahlen wieder, was allerdings nur für sechs Jahre der Fall war. Dann, im Jahr 1939, musste wieder eine Flotte für den Krieg ausgerüstet werden. Die Sektsteuer war das Mittel erster Wahl und wurde folglich erhoben. Die Menschen zahlten pro Flasche zwischen ein und drei Euro mehr. Dies konnten sich nur die wenigsten leisten und schon gingen die Umsätze wieder zurück.

Die Sektsteuer in der Nachkriegszeit

So, wie mit Kaiser Wilhelm II. die Sektsteuer blieb, konnte sie auch nach dem Zweiten Weltkrieg bestehen bleiben. Sie betrug drei Mark. Allerdings wurden schon bald Forderungen laut, die Steuer drastisch zu senken, weil die Umsatzzahlen einfach nicht stiegen. Christian Adalbert Kupferberg von der Sektkellerei Kupferberg in Mainz forderte eine Senkung auf einen Euro. Er versuchte damals glaubhaft zu machen, dass er im Jahr 1949 nur noch 25 Prozent der Umsätze erzielen konnte, die er in der Vorkriegszeit mit seiner Sektkellerei hatte. Ob das so stimmt oder nicht, lässt sich heute schwerlich nachvollziehen. Fakt ist aber, dass die Umsätze mit Einführung der Sektsteuer sanken und weiter in den Keller gingen, als die Steuer angehoben wurde.

Heute ist die Sektsteuer immer noch eine wichtige Einnahmequelle und machte im Jahr 2013 rund 449 Millionen Euro aus. Dabei wird heute nach dem Anteil an Volumenalkohol im Sekt unterschieden. Beträgt dieser bis zu sechs Prozent, so müssen 0,38 Euro pro Flasche (0,75 Liter) entrichtet werden. Beträgt der Volumenalkohol aber über sechs Prozent, so fallen bei gleichem Flascheninhalt 1,02 Euro an.


Bildnachweis: Titelbild: ©Shutterstock – LightField Studios

Kommentare sind nicht möglich.