Hundegebell: Ruhestörung? Lärmbelästigung? Was ist erlaubt?

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Hundegebell gehört zu den häufigsten Streitpunkten unter Nachbarn. Es ist nicht leicht zu entscheiden, wie viel Lärm zumutbar ist.

Ratgeber: Wie viel Hundegebell und Lärm sind erlaubt?

Nichts regt Nachbarn so sehr auf, wie dauernder Lärm. Hundegebell, tobende Kinder im Garten und andere Lärmquellen führen oft zum Streit. Der folgende Ratgeber soll Anhaltspunkte darüber geben, was erlaubt und was nicht zumutbar ist.

Hundegebell: Wann wird Lärm zu verbotenen Ruhestörung?

Wann Geräusche als unzumutbarer Lärm empfunden werden, ist individuell sehr unterschiedlich. Deswegen gehören Streitigkeiten zum Thema Hundegebell auch zu den Klassikern unter Nachbarn und können zu erbitterten Rechtsstreits führen. Im Folgenden wird näher erläutert, wann Lärm durch das Bellen von Hunden zur verbotenen Belästigung wird, gegen die man sich wehren kann.

Nichts regt Nachbarn so sehr auf, wie dauernder Lärm. Hundegebell, tobende Kinder im Garten und andere Lärmquellen führen oft zum Streit. (#01)

Nichts regt Nachbarn so sehr auf, wie dauernder Lärm. Hundegebell, tobende Kinder im Garten und andere Lärmquellen führen oft zum Streit. (#01)

Lärm: Es fehlen klare gesetzliche Regelungen

Wer sich auf die Suche nach einer eindeutigen gesetzlichen Regelung zum Thema Lärm in der Nachbarschaft begibt, wird enttäuscht werden, denn es gibt keine allgemeingültigen Richtlinien, wann wie viel Lärm erlaubt ist. Sogar im Hinblick auf Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren des Lärms sucht man vergebens nach einheitlichen Regeln. Es wird generell unterschieden, um welche Lärmart es sich handelt, also wer oder was der Lärmverursacher ist.

Es gibt somit für verschiedene Lärmquellen unterschiedliche Regelungen und Grenzwerte. Ein Beispiel dafür ist die Freizeitlärmrichtlinie. Die Geräte- und Maschinenlärmverordnung ist ein weiteres Beispiel für Regelungen, mit denen verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen. Neben der Lautstärke ist auch die Dauer der Lärmbelästigung ein Kriterium, mit dem beurteilt wird, wann es sich um eine unzumutbare Ruhestörung handelt.

Wann kann man etwas gegen Lärmbelästigung durch Hundegebell unternehmen?

Nicht nur Hunde stören mit dem Hundegebell den nachbarschaftlichen Frieden. Auch über den Lärm, den spielende Kinder verursachen oder die Geräusche von Rasenmähern, Sägen und Laubsaugern und selbstverständlich über laute Musik entbrennt häufig ein Streit unter Nachbarn. Es ist sicher empfehlenswert, sich mit seinen Nachbarn friedlich zu einigen. Oftmals kann ein ruhiges Gespräch die Wogen glätten.

Gegenseitige Rücksichtnahme ist der beste Weg zu einem friedlichen Miteinander. Leider erreicht man damit nicht in allen Fällen eine Beilegung des Konflikts um das Bellen des Hundes oder das regelmäßige Rasenmähen in der Mittagszeit. Dann bleibt nur die Möglichkeit, sich über seine Rechte zu informieren und diese notfalls auf dem Rechtsweg durchzusetzen.

Selbst tierliebe Menschen werden ärgerlich, wenn Hunde dauernd bellen oder das Hundegebell die Nachtruhe stört. (#02)

Selbst tierliebe Menschen werden ärgerlich, wenn Hunde dauernd bellen oder das Hundegebell die Nachtruhe stört. (#02)

Wann kann man sich rechtlich gegen Hundegebell wehren?

Selbst tierliebe Menschen werden ärgerlich, wenn Hunde dauernd bellen oder das Hundegebell die Nachtruhe stört. In diesen Fällen ist das Bellen des Hundes eine Lärmbelästigung, die die Rechte der Nachbarn auf Ruhe verletzt. Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile, die genervten Nachbarn Recht geben und Grenzen für die Zumutbarkeit von Lärm, welcher durch Tiere verursacht wird, definieren.

Dabei sind folgende Fragen zu klären:

  • In welchen Fällen ist Hundegebell eine unzumutbare Lärmbelästigung?
  • Kann man die Miete aufgrund von Lärmbelästigung kürzen?
  • Kann man die Kündigung des hundehaltenden Nachbarn verlangen?

Hundegebell: Normal oder unzumutbare Lärmbelästigung?

Hundegebell ist meist so laut, dass Mieter der Nachbarwohnung gestört werden. Wenn der Hund im Garten bellt, kann dies auch zur Lärmbelästigung führen, wenn man nicht unter einem Dach, sondern in benachbarten Häusern lebt. In diesen Fällen greifen die Regelungen des Nachbarschaftsrechts.

Man kann sich auf den § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) berufen und verlangen, dass die Belästigung in Zukunft unterlassen wird. Dabei ist ausschlaggebend, dass die Lärmbelästigung zu einer wesentlichen Beeinträchtigung führt und somit unzumutbar ist. Die Entscheidung, wann der Lärm von nebenan unzumutbar ist, treffen dann Richter, die sich wiederum an gesetzlich definierten Grenzwerten orientieren. Zuständig für derartige Nachbarschaftskonflikte sind die Amtsgerichte.

Lautes Hundegebell führt dazu, dass man seine Wohnung oder sein Haus nicht normal nutzen kann. Es muss möglich sein, dort zu schlafen und sich außerdem ohne störende Hintergrundgeräusche auszuruhen. Hier trifft das Recht auf Haltung eines Haustieres auf das Recht der anderen Mieter oder Eigentümer, in einer ruhigen Umgebung zu leben.

Letztlich muss jeder Tierhalter dafür sorgen, dass durch den Hund der Hausfrieden nicht gestört wird. Es gibt verschiedene Urteile von zuständigen Amtsgerichten, die besagen, dass Nachbarn Lärmbelästigungen, die nicht als sozial-adäquat eingestuft werden können, verhindern müssen. Ein Beispiel ist das Urteil des Amtsgerichts Bremen mit dem Aktenzeichen 7 C 240/2005.

Der Vermieter hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass der bestimmungsgemäße Gebrauch der Wohnung möglich wird. Dementsprechend hat der Vermieter wiederum die rechtlichen Ansprüche gegenüber dem Hundehaltern. (#03)

Der Vermieter hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass der bestimmungsgemäße Gebrauch der Wohnung möglich wird. Dementsprechend hat der Vermieter wiederum die rechtlichen Ansprüche gegenüber dem Hundehaltern. (#03)

In welchen konkreten Fällen ist Hundegebell als Lärmbelästigung zu bewerten?

Der Haus- oder Nachbarschaftsfrieden ist auch bei toleranter Beurteilung dauerhaft gestört, wenn:

  • durchgehendes Hundegebell eine Dauer von 45 bis 75 Minuten pro Tag überschreitet
  • das Bellen in den Ruhezeiten (21.00 Uhr bis 7.00 Uhr, Mittagszeit, Sonn- und Feiertage) stattfindet
  • regelmäßiges Bellen zu unterschiedlichen Tageszeiten festgestellt wird

Kurzes Bellen, das nicht vom Hundehalter beeinflusst werden kann, wird jedoch nicht als unzumutbare Lärmbelästigung eingestuft.

Rechtsfolgen für den Hundehalter

Handelt es sich um ein Mietshaus, so können Mieter, die sich vom Bellen des Hundes belästigt fühlen, die Miete mindern, denn ein bestimmungsgemäßer Gebrauch der Wohnung ist nicht mehr möglich. Dabei wird eine Mietminderung laut BGH von fünf bis zehn Prozent als adäquat betrachtet. (BGH, Urteil vom 20. Juni 2012, Az.: VIII ZR 268/11).

Der Vermieter hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass der bestimmungsgemäße Gebrauch der Wohnung möglich wird. Dementsprechend hat der Vermieter wiederum die rechtlichen Ansprüche gegenüber dem Hundehaltern.

Es sind folgende Rechtsfolgen möglich:

  • Zahlung von Schadensersatz
  • Abschaffung des betreffenden Hundes (auch bei erlaubter Tierhaltung)
  • Widerruf der Erlaubnis zur Tierhaltung
  • Kündigung des Mietverhältnisses

Selbstverständlich haben auch Eigentümer, die dadurch gestört werden, dass ständig oder zu unzumutbaren Zeiten ein Hund bellt, Ansprüche gegenüber dem Hundehalter. In diesem Fall greift jedoch anstelle des Mietrechts entweder das Eigentumsrecht oder das öffentliche Recht. Es kann ein Schadensersatzanspruch sowie der Anspruch auf Unterlassung geltend gemacht werden.

In manchen Fällen ist es außerdem möglich, sich gegen die Lärmbelästigung durch eine Anwohnerbeschwerde bei der Kommune zur Wehr zu setzen. Das Oberverwaltungsgericht in Bremen (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Aktenzeichen 1 B 215/09) hat beispielsweise die Sicherstellung eines Wachhundes verfügt, der ständig durch lautes Gebell die Nachbarschaft gestört hat. In diesem Fall greifen sogenannte Ortsvorschriften, mit denen die öffentliche Sicherheit gewährleistet werden soll.

Video: AUDITURAN Lärmschutz – Hundegebell – Hundegekläffe

Kann man die Polizei um Soforthilfe bitten?

Es gibt Situationen, beispielsweise in der Nacht, in denen lautes, fortwährendes Hundegebell für die Nachbarn unerträglich wird. Die Polizei ist zum Stoppen des Lärms jedoch nur dann verpflichtet, wenn dieser gemäß § 117 OwiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) als unzulässiger Lärm bezeichnet werden kann.

Was kann als unzulässiger Lärm bezeichnet werden?

  • Die Allgemeinheit muss gestört sein oder
  • der Lärm stellt eine Gesundheitsgefährdung dar.

Es ist Aufgabe der Polizei, eine Einzelfallentscheidung darüber zu treffen, ob eine oder beide Voraussetzungen erfüllt sind, damit das Hundegebell als unzulässiger Lärm bezeichnet wird. Wenn dies der Fall ist, drohen Geldbußen bis zu 5.000 Euro.

Welches Ausmaß an Lärm durch Hundegebell ist erlaubt?

Das Amtsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass generell nur gelegentliches Bellen gestattet ist (AG Düsseldorf, DWW 1989, 365). Das Oberlandesgericht Köln wurde noch konkreter und schränkte ein, dass nur vereinzeltes Bellen von insgesamt 30 Minuten am Tag erlaubt sind, wobei der Hund nicht länger als zehn Minuten am Stück bellen darf. (OLG Köln, VersR 1993, 1242).

Grundsätzlich verboten ist das anhaltende Bellen während der Ruhezeiten, die jedoch unterschiedlich geregelt sind. Meist gelten die Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sowie die Mittagzeit zwischen 13.00 und 15.00 Uhr als Ruhezeiten. Diese Einschränkungen betreffen übrigens auch Wachhunde, welche die Anwohner ebenfalls nicht übermäßig durch andauerndes Gebell belästigen dürfen.

Auch die Anzahl gehaltener Hunde kann begrenzt werden. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim legte fest, dass in Mischgebieten die Haltung von mehr als einem Hund im Freien verboten werden darf. (VGH Mannheim, 5 S 2771/02)

Wenn ein freundliches Gespräch keine Abhilfe bringt, ist es empfehlenswert, ein Lärmprotokoll über mindesten 14 Tage anzulegen. (#04)

Wenn ein freundliches Gespräch keine Abhilfe bringt, ist es empfehlenswert, ein Lärmprotokoll über mindesten 14 Tage anzulegen. (#04)

Was sind die Rechte des Hundehalters

Der Hundehalter hat das Recht, nach eigenem Ermessen dafür zu sorgen, dass eine Lärmbelästigung unterbleibt. Er kann den Hund in der Hundeschule erziehen lassen oder dafür sorgen, dass dieser in Abwesenheit betreut und somit vom Bellen abgehalten wird. Außerdem besteht eine Möglichkeit darin, die Tiere zeitweise woanders unterzubringen. Gelingt es dem Hundebesitzer jedoch nicht, mit diesen Maßnahmen die Lärmbelästigung zu verhindern, kann von ihm die Abschaffung des Hundes verlangt werden. Auch eine Kündigung des Mietverhältnisses ist dann erlaubt.

Wie können entnervte Nachbarn vorgehen?

Wenn ein freundliches Gespräch keine Abhilfe bringt, ist es empfehlenswert, ein Lärmprotokoll über mindesten 14 Tage anzulegen. Es muss bewiesen werden, dass die Ruhestörung erheblich und somit unzumutbar ist. Dabei sollten Häufigkeit, Intensität, Zeitpunkt und Dauer der Lautstärke protokolliert werden. Es ist hilfreich, wenn Zeugen das Lärmprotokoll unterschreiben und diesem damit mehr Gewicht verleihen.

Dieses Protokoll dient einem Anwalt als Grundlage, um die Beseitigung des Lärms zu verlangen. Ist keine Einigung erreichbar, muss ein Gericht den Streitfall klären. Dann wird die Anfertigung eine Lärmgutachtens erforderlich, was allerdings aufwendig und kostspielig ist. Neben Hundegebell sind auch oft laute Musik, Maschinenlärm oder lautes Feiern Gegenstand von Nachbarschaftsstreitigkeiten. Welche Ruhezeiten konkret einzuhalten sind, wird von den Kommunen geregelt. Eine Nachfrage beim betreffenden Ordnungsamt bringt Klarheit darüber, was am eigenen Wohnort gilt.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Sofijaaa  -#01: Grigorita Ko -#02: Greir -#03: Laila Kazakevica  -#04: pathdoc

Keine Kommentare

  1. Jürgen Schlichting am

    wenn ein Streit so weit gediehen ist, dass ein Lärmgutachten gefordert ist, werden in dieser Prüfungsphase die Tiere vom Verursacher vermutlich ruhiger gestellt und der Kläger hat das Nachsehen!

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